Hallo, weiß jemand, wann endlich die Nanogrammgrenze von THC von 1,0 mg erhöht wird.
Das passt ja irgendwie gar nicht mit den neuen Gesetzen überein und es hagelt förmlich Führerscheine, die entzogen werden.
Wenn jetzt jemand Cannabis konsumiert und auch erst nach 1 Woche fährt, kann man es ja trotzdem noch nachweisen und diese Nanogrammgrenze ist weit über 1 Nanogramm.
Wie lange wollen da die Behörden noch warten bzw, wie lange dauert es bis da abgestimmt wird im Bundesrat?
Ist es bei Alkoholkonsum auch so, dass man ihn nach 14 Tagen noch im Blut feststellen kann?
Ich dachte, wenn man Alkohol trinkt, kann man locker nach 2 Tagen wieder fahren Pierre.
Beim Cannabiskonsum, der ja entkriminalisiert wurde, ist dies aber lange nicht der Fall, weil du beides vergleichst.
Meine Frage konntest du dennoch nicht beantworten!
Welches Vorgehen schlägst Du für medizinischen Konsum vor? Auch kein Führerschein mehr möglich? Oder regelmäßige Überprüfungen? Oder da einen Grenzwert?
bei Nachweißdauer (Urintest) nehmen die Polizisten einen mit auf die Wache und nehmen Blut ab Bernd54 und auch nach mehreren Wochen ist THC im Blut weit mehr als 1 ng denke ich.
Ich hatte nie vor es zu konsumieren - aber als Verkehrsteilnehmer lege ich Wert darauf, nicht von zugedröhnten Auto/Motorradfahrern mehr als zwingend erforderlich gefährdet zu werden. Den gleichen Wunsch habe ich bei Alkoholkonsum.
1,5 Ng ist die bisher erlaubte Obergrenze, und die darf die gerne so bleiben - Punkt.
Diese Logik verstehe ich nicht. Nur, weil man jetzt öffentlich kiffen und die Pflanzen zu Hause beherbergen darf, heißt das doch nicht, dass man jetzt berauscht Auto fahren darf. Ich kann nicht beurteilen, ob in der Nähe des geltenden Grenzwertes wirklich die Grenze zur Fahruntüchtigkeit verläuft, aber wenn das bisher so war, dann ist das seit dem 1. April immer noch so.
Ist ja okay. Die Idee ist eben, daß bei einer höheren Grenze - die vorgeschlagenen 3,5 sind da extrem vorsichtig gewählt - die Gefährdung für Dich nicht spürbar steigt, dafür auf der anderen Seite die negativen , teils drastischen Auswirkungen auf verantwortungsbewusste Konsumenten sehr deutlich reduziert werden.
Die zugedröhnten Verkehrsteilnehmer interessiert so oder so kein Grenzwert, ist bei Alkohol doch auch so, nur mit wesentlich gefährlicheren Auswirkungen.
Als „Obergrenze“ hat sich doch 1,0 ng etabliert, woher hast Du 1,5? Oder ist das eine Umrechnung von Messmethode oder sowas?