Vor mehr als 3 Jahren wurde eine Scheidung ausgesprochen. Da das Urteil bis jetzt nicht zugestellt werden konnte (auch nicht durch die Botschaft), Ex ist Ausländer und lebt im Ausland und holt es nicht bei der botschaft ab, ist das Urteil bis jetzt noch
nicht rechtskräftig. Wann wird das jemals sein?
Mit neuem Partner wird beabsichtigt eine Familie zu gründen, 2. Kind ist unterwegs, wann wird die Scheidung je rechtskräftig sein?
In einem OnlineNetzwerk wurde herausgefunden das Ex auch bereits wieder verheiratet ist. Auf Emails, um nach der Adresse zu fragen, reagiert EX nicht. Scheidung wurde 2006 eingereicht. Einen Zustellungsbevollmächtigten selbst benennen, will das Gericht nicht, so mein Anwalt.
haben die zustellungsarten nach §§ 178ff. zpo keinen erfolg, kann die öffentliche zustellung gem. §§ 185f. zpo beantragt werden.
was heißt, das gericht „will keinen zustellungsbevollmächtigten benennen“ ? wurde ein antrag gestellt oder steht das in der glaskugel ? ein zust.bevollmächtigter kommt übrigens nur bei zustellungen im ausland (§ 183 zpo) in betracht. wenn das nicht der fall ist, ist klar, dass das gericht dem antrag nicht nachkommen wird.
§ 185 zpo kommt vor allem dann in betracht, wenn der aufenhtaltsort des empfängers unbekannt ist. die formelle rechtskraft tritt dann einen monat (beschwerdefrist) nach ablauf der zustellung ein, § 63 famfg.