Wann wird Steuerbescheid rechtswirsam

kommt für ein Ehepaar (zusammenveranlagt) ein Steuerbescheid und wir dieser vom FA -unbeantragt- auf getrennte Veranlagung geändert , dann wieder vom FA „nachgebessert“ auf Zusammenveranlagung .
…und nun stellt sich heraus eine getrennte Veranlagung wäre doch Vorteilhafter …kann dieser zus.veranlagte Bescheid wieder getrennt werden ???

Hallo Alexander,

der Steuerbescheid wird einen Monat nach Bekanntgabe rechtskräftig.
Wird innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ein Antrag auf Änderung des Bescheids gestellt, kann der Steuerbescheid wieder geändert werden.

Viele Grüße
hjs

Ja, in dem Sie innerhalb der Rechtsbehoffrist entsprechenden Einspruch einlegen.
Gruß
Dieter

HALLO, DIE FRAGE VERSTEHE ICH NICHT RICHTIG. BITTE NEU UND KONKRETER FORMULIEREN.

WENN EIN BESCHEID VOM FA VORLIEGT, IST DER NACH 1 MONAT RECHTSWIRKSAM.STEHT ABER AUCH DRAUF.

GRUSS Helmut

Sorry zur Zeit ist keine Hilfe möglich

Hallo Alexander,
im Prinzip beträgt die Einspruchsfrist 4 Wochen
nach Erhalt des Steuerbescheides. Hat das FA aber
eine Unrichtigkeit zu meinem Ungunsten gemacht, muß
der Steuerbescheid auch nach verstreichen der Einspruchs-
frist wieder geöffnet werden. Es muß ein Brief an das FA
geschrieben erden, mit der Beantraung der Wiederher- stellung des offenen Zustandes des Steuerbescheides.
Im Rahmen der Einspruchsfrist reicht ein einfacher Einspruch.

Grüße tilgba

Hallo Alexander

in der Regel ergeht ein Steuerbescheid nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (steht in der ersten Zeile über dem Bescheid).

Auf alle Fälle hast du einen Monat nach Eingang des Bescheids Zeit, ganz einfach einen „Antrag auf schlichte Änderung“ zu stellen und die „getrennte Veranlagung zu beantragen.“ Das sollte reichen.

Zugang ist fiktiv drei Tage nach Datum des Bescheids.

Viel Erfolg

Normalerweise wird eine getrennte Veranlagung nur durchgeführt, wenn mindestens einer der Ehegatten sie beantragt.
Sie haben nach jedem neuen Bescheid einen Monat Zeit für den Einspruch. Dies sollte auch im Bescheid unter „Erläuterungen“ stehen.

Einspruch innerhalb von vier Wochen nach Erlass des Bescheides einlegen

MfG
urknall75

Hallo Alexander,
ein Steuerbescheid wird nach Ablauf eines Monats nach Zustelloung rechtswirksam. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Finanzamt in der Begründung den Bescheid in einigen Punkten für „vorläufig“ erklärt hat, z.B. wegen anhängiger Gerichtsverfahren. In diesem Falle ist er noch hinsichtlich der streitigen Fragen „offen“
für einen Einspruch. Mich irritiert, dass nach Deinen Angaben das Finanzamt hinsicht der getrennten bzw. Zusammenveranlagung so herumgeeiert hat. Das ist ungewöhnlich. Ich würde in diesem Falle, sofern Du Dir
hinsichtlich der günstigeren Variante ganz sicher bist, beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Änderung der Veranlagung stellen und diesen Antrag von beiden Partnern unterzeichnen lassen. Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen. Eine andere Möglichkeit wäre ein „Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheides“, ebenfalls von beiden Partnern unterzeichnet. Die Wirkung ist die gleiche. Bei diesen Ausführungen bin ich davon ausgegangen, dass die Rechtskraft des Steuerbescheides (Ablauf eines Monats
seit Zustellung)bereits eingetreten ist. Anderenfalls ist der Bescheid ja noch offen und kann durch Rechtsmittel (Einspruch) angefochten werden. Aber selbst in diesem Fall würde ich einen Antrag auf schlichte Änderung stellen, da dieser m.W. kostenlos bearbeitet wird und ein Einspruchsverfahren - im Falle eines Unterliegens - durchaus einiges an Kosten verursachen kann.

Viel Glück und alles Gute für Euch

Wilhelm

Hallo schildern Sie in ein Brief den Arbeitsablauf (im Finanzamt) und beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand da diese Bescheide nicht mit Ihrer Zustimmung sondern von Amtswegen geändert worden sind und Ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist.
Gruß mb