Hey Leute!
Haltet mich jetzt bitte nicht für doof, aber es ist komplizierter als es der Titel glauben lässt.
Nehmen wir mal an jemand wurde im November geblitzt. Leider so schnell das es 100€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot gab. Am Sonntag den 21.6.09 würde plötzlich die Polizei vor der Tür stehen und den Führerschein einziehen (gegen Quittung). Die Person bekam keinen Brief vorher (was scheinbar nicht am betreffenden Landkreis lag sondern an der Post die dort öfter mal weg kommt). Der Betreffende war natürlich völlig geplättet und am Boden zerstört, da diese Person nächsten Monat Geburtstag hat und logischerweise auch in den Urlaub fahren wollte, was ohne Führerschein ziemlich beschissen ist. Jedenfalls hab sich diese Person eben grade mal den Zettel der Polizei durchgelesen auf dem der Erhalt des Führerscheins quittiert wurde. Nehmen wir mal an dort würde folgendes draufstehen:
Das Fahrverbot wird mit Abgabe der Fahrerlaubnis, spätestens am 29.05.09 wirksam. Gleichzeitig mache ich Sie darauf aufmerksam, dass jegliches Führen von Kraftfahrzeugen ab Wirksamkeit des Fahrverbotes eine strafbare Handlung im Sinne von §21 (1) Nr.1 StVG darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Ich bitte die Polizeibehörde in XXXXXX den Führerschein einzuziehen und ihn für die Dauer des Fahrverbotes an den Landkreis XXXXXX zu übersenden.
So heißt das jetzt das die Person ihren Führerschein zum 29.06.09 (also genau einen Monat nach WIRKSAMWERDEN des Fahrverbotes) wieder bekommt, oder heißt es das das Fahrverbot dann erst am 21.06.09 beginnen würde, also mit ABGABE des Führerscheins? Ich meine weil offiziell hätte der Führerschein ja schon am 29.5.abgegeben sein müssen (unwissenderweise), und wenn das dann bis 21.7. geht, dann wären das ja schon fast 2 Monate???!!!
Über Antworten wär ich euch sehr dankbar 
LG ich_bins_nur
hi,
tut mir leid aber so kann ich das nicht abnehemen. zuvor muss ein bußgeldbescheid eingehen und da wird der erhalt dokumentiert.
ich glaube hier wird was konstruiert,was am ende nichts bringen wird.
hauptmann
achso, das fahrverbot beginnt mit der amtlichen verwahrung des führerscheines und endet genau nach einem monat.
Ja logisch, angenommen es kam erst der Anhörungsbogen (1 Monat später) und dann nochma n schreiben keine Ahnung mehr was da genau drin stand, glaube nur nochmal das Sie dann annehmen das diese Person eben der Fahrer war und Sie dann die weiteren ordentlichen Schritte gehen. Bußgeldbescheid kam nicht an, nur eine Zahlungsaufforderung über die 100€. In dem Scheiben der Polizei steht irgendwas drin von das der Bußgeldbescheid am 29.01.09 rechtskräftig wurde.
Aber das ist doch auch völlig nebensächlich in Bezug auf meine Frage, weil wie gesagt das Fahrverbot hätte ja am 29.5. begonnen…
Nehmen wir mal an jemand wurde im November geblitzt. Leider so
schnell das es 100€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot gab.
Hi,
soll vorkommen.
Am
Sonntag den 21.6.09 würde plötzlich die Polizei vor der Tür
stehen und den Führerschein einziehen (gegen Quittung).
So plötzlich und unerwartet doch nicht.
Die
Person bekam keinen Brief vorher (was scheinbar nicht am
betreffenden Landkreis lag sondern an der Post die dort öfter
mal weg kommt).
Der hübsche gelbe Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid dürfte wohl nicht übersehen worden sein. Ich gehe mal davon aus das die 123,50€ überwiesen wurden. Ansonsten dringlich nachfragen warum das Einschreiben nicht angekommen ist. Dann wäre der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Die Zustellung wird dokumentiert.
Das Fahrverbot wird mit Abgabe der Fahrerlaubnis, spätestens
am 29.05.09 wirksam. Gleichzeitig mache ich Sie darauf
aufmerksam, dass jegliches Führen von Kraftfahrzeugen ab
Wirksamkeit des Fahrverbotes eine strafbare Handlung im Sinne
von §21 (1) Nr.1 StVG darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Ich bitte
die Polizeibehörde in XXXXXX den Führerschein einzuziehen und
ihn für die Dauer des Fahrverbotes an den Landkreis XXXXXX zu
übersenden.
Das Fahrverbot und bis wann der Führerschein abgegeben werden musste stand in dem netten Brief. Und ich hoffe doch das nach dem 28.05.09 nicht mehr gefahren wurden. Fahren ohne Fahrerlaubnis, da verstehen einige Juristen keinen Spaß.
heißt es das das Fahrverbot
dann erst am 21.06.09 beginnen würde, also mit ABGABE des
Führerscheins?
Genau das heißt es. Erst wenn der Schein im Händen der Behörde ist, beginnt die Frist zu laufen.
Ich meine weil offiziell hätte der Führerschein
ja schon am 29.5.abgegeben sein müssen (unwissenderweise), und
wenn das dann bis 21.7. geht, dann wären das ja schon fast 2
Monate???!!!
Ja, hätte, und deshalb hat da einer ganz schlechte Karten, wenn die Behörde anhand des Einschreibens die Zustellung nachweisen kann, und eben auch führen von Kfz ab dem 29 Mai.
Q-Gruß
Fast richtig
Hi
das FV begann, wie auf dem Schreiben drauf steht, spätestens am 29.5. d.h.: jede (!!) Fahrt danach war ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (die ruht nämlich während des FV).
Die Frist beginnt jedoch erst mit Abgabe (Beschlagnahme) des Führerscheines und dauert dann genau einen Monat.
Bußgeldbescheid kam nicht an, nur
eine Zahlungsaufforderung über die 100€.
Wie kam denn die Zahlungsaufforderung? Was hatte das Schreiben für eine Überschrift?
Ich wette, dass das der Bußgeldbescheid war.
Oder war das die Mahnung?
Wenn in dem Haus Post wegkommt, dann ist das dem Empfänger zuzurechnen.
Der BGH hat schon vor langer Zeit mal entschieden, dass jeder selbst dafür Sorge tragen muss, dass für ihn bestimmt Post ihn auch erreicht.
Gruß
HaWeThie