Wann zählt eine 5 Tage Arbeitswoche, wann

hallo,
ich arbeite 30 h pro Woche. An 2 Wochen arbeite ich montags bis freitags 6 h, an 2 Wochen montags bis samstags 5 h. Der Samstag stand mit 5 h Arbeitszeit, ich sollte daher in der darauffolgenden Woche 1 h weniger arbeiten.

Ist das nun eine 5 oder 6 Tage Arbeitswoche? Im Arbeitsvertrag stehen 5 Tage mit 20 Tagen Urlaub…

Vielen Dank für aussage kräftige Antworten :wink:

hallo,

hier gilt der Vertrag, laut Arbeitszeitgesetz gelten die Tage Montag bis Samstag als Werktage. Wen im Arbeitsvertrag die Arbeitstage nicht ausdrücklich beschrieben sind, gilt s.o. Zusammenhängend wird immer ein längerer Zeitraum als Berechnungsgrundlage gewählt.
Bei Teilzeitverträge ist eine flexible Arbeitszeitverteilung gängig.
Der genannte Urlaubsanspruch ist die gesetzliche Grundlage, heißt in dem Fall, dass wohl für Samstag kein Urlaubsantrag gestellt werden muss.

Also bitte nochmal den Arbeitsvertrag genau lesen, beim Personalbüro nachfragen und ggf. einen Fachanwalt drüberschauen lassen. So per Internet oder Unterlagen kann ich nicht mehr dazu sagen.

gruß C.

vielleicht sollten Sie beim Rechnen die Finger zur Hilfe nehmen!
MfG Peter A. Hoppe

der war gut, danke

vielleicht sollten Sie beim Rechnen die Finger zur Hilfe
nehmen!
MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

es kommt auf die Urlaubstage bei Vollbeschäftigung an. Mit diesem Wert kann dann der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte ausgerechnet werden. Ich würde die 6 Tage Woche bei der Berechnung heranziehen. Ich kenne den Urlaubsanspruch bei Vollbeschäftigung bei Ihnen nicht deshalb kann ich es nicht berechnen.

Eine genaue Berechnung des Urlaubsanspruches (mit Beispielen) bietet die IHK auf folgender Seite an:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbe…

Gruß

Marcus

seit letzter Woche, muss auch samstags bis 22 Uhr, mit der entsprechenden AZ gearbeitet werden. In meinem Fall also 6 h. Trotzdem zäjhlt die 5 Tage AW.
Unklar, oder.?

Der Urlaubsanspruch ist bei Vollbeschäftigung ebenfalls 20 Tag

Wie man es in diesem Fall rechtlich und offiziell nennt, ob 5-Tage oder 6-Tage-Woche kann ich leider nicht sagen.

Wenn die Frage aber darauf abzielt, auf welcher Basis der Urlaub sich berechnet, so spielt dies keine Rolle.

Der gesetzliche Anspruch beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche, also analog bei einer 5 Tage-Woche dementsprechend 20 Urlaubstage.

Bei einer Urlaubswoche muss der AG dann also entweder 5 Tage zu je 6 Std. oder 6 Tage zu je 5 Std. bezahlen. Ist eigentlich egal, da dass gleiche herauskommt. Der AG muss sich vorher nur festlegen und nicht mal so und mal so rechnen. Wenn er also im Vertrag 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche festgelegt hat, so ist dies schon geschehen.

Es müssten bei Vollbeschäftigung mindestens 24 Werktage sein laut BUrlG.
Berechnung: Nominale Anzahl der Urlaubstage * tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche

24*6/5= 28,8 also 29 Werktage

Die höhere Anzahl der Urlaubstage ergibt sich durch die vertragliche Regelung der 5 Tage Woche und der tatsächlichen Arbeitstage.

Marcus

Der Urlaubsanspruch ist bei Vollbeschäftigung ebenfalls 20 Tag

ich habe nochmals alles in Ruhe durchgelesen. Im AV steht weder die 5 noch die 6 Tage AW.

Sie sollten sich Ihren Arbeitsvertrag nochmals genau ansehen.
Wenn dort (ohne Einschränkung z.B.: in der Regel) steht, dass Sie 5 Arbeitstage (Mo.-Fr.) mit insgesamt 30 Stunden haben, dann gilt das, was im Vertrag steht.
5 Arbeitstage können natürlich auch bedeuten, dass der Samstag dazu zählt. Dabei sollten Sie aber beachten, dass dann der Samstag auch als Urlaubszahl mitzählt.
Wichtig zu wissen, wäre auch, ob Ihr Unternehmen einem Tarifvertrag unterliegt, oder ob es Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gibt.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Das ist ja das Kuriosum. Im AV steht nichts dazu!! Nur: „Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 30 Stunden“
Mündlich wurde die 5 Tage AW angesprochen.

Seit kurzen muss jetzt auch samstags bis 22 Uhr, mit einem Tag frei in der Woche gearbeitet werden. Ich weiß z. B. nicht, sind dann 20 Tage Urlaub korrekt, oder muss ich bei Krankheit auch den Samsatg mit einbeziehen lassen?

Tut mir leid, kann ich keine Antwort geben, weol nicht mein Spezialgebiet.
Gruß

Hallo,

kann schnell selber berechnen: Anzahl der Arbeitstage durch 4 Wochen. dann hat man die wöchentl. Arbeitszeit, bzw. die durchschnittl. wöchentl. Arbeitszeit.

MfG

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nur steht, dass die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden beträgt, dann kann Ihr Arbeitgeber diese über die Woche von Montag bis Samstag verteilen.
5 Tage mündlich „angesprochen“ ist da wenig wert. Danach wird auch der Samstag als Urlaubstag gerechnet, Krankheit ebenfalls.
Sie sollten unbedingt eine schriftliche Ergänzung des Arbeitsvertrages fordern, in der die 5 Arbeitstage, Beginn und Ende der regelmässigen Arbeitszeit etc. fixiert werden.
Ansonsten werden Sie immer wieder dieselben Probleme haben.

Hallo,
wenn in Deinem Arbeitsvertrag 5 Tage stehen, kannst Du und darfst Du nur 5 Tage arbeiten. Ansonsten muß eine Zusatzklausel erfaßt werden, wo der Samstag ausdrücklich als Arbeitstag angegeben wird.
Ansonsten hättest Du bei 30Std./Wo. jeden Tag 6 Std. zu arbeiten und sonst nichts.
Andere Möglichkeit wäre den Arbeitsvertrag umzuschreiben mit 6 Arbeitstagen a 5 Std. für eine 30Std. Woche.
Versicherungsmäßig hast Du für den Samstag dann auch keine Deckung, bezüglich einen Unfalls zur Arbeit oder im betrieb.
Also Achtung! Kläre das am Besten bei einem Arbeitsgericht in Deiner Nähe. Die geben Auskunft in solchen Fällen und Helfen weiter. Das alle kostenlos.

Gruß
Estella

HALLO:
du hast eine 6 Tageswoche mit a. 30 Stunden,somit muß dein Arbeitsvertrag von dein Arbeitgeber umgehend geändert werden.Urlaubzeit richtet sich nach Arbeitstagen sowie Arbeitsstunden.
LG lena

Hallo thinktwice,

Ihrer Schilderung nach habe Sie eine flexible Arbeitszeitregelung auf der Basia einer 30 Stunden Arbeitswoche, mit variabler Regelung bei den Arbeitstagen pro Woche und entsprechend variabler Arbeitzeit je Arbeitstag.
Je 2 Wochen mit 5 Arbeitage zu je 6 Stunden, ergibt 30 Wochenstunden, dann 2 Wochen mit 6 Arbeitstage zu je 5 Stunden, ergibt ebenfalls 30 Wochenstunden. Ihre Anmerkung, dass sie bei der 6-Tagewoche in der Folgewoche 1 Stunde weniger arbeiten sollten ist unverständlich.

Unklar ist mir nur wie die Sache für die Urlaubstage geregelt wird. Werden da 5 Stunden pro Urlaubstag, oder 6 Stunden berechnet?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Geht es um die Urlaubsnahme (die rechnen wir z.B. in Stunden um) oder um die Gesamtarbeitszeit? Wir haben z.B. Schichtpläne. Der würde in Ihrem Fall heißen 2 Wochen von Mo - Fr 6 h und 2 Wo Mo - Sa 5 h. Immer im Wechsel. Die Urlaubsnahme würde sich dann nach dem Wochenverlauf richten. Das mit der 1 h habe ich allerdings nicht verstanden. Mo - Sa 5h ergeben doch 30 Stunden.

Hallo,

es kommt nicht auf die Stunden an, die gearbeitet werden, sondern nur auf die Anzahl der Tage. Bei abwechselnd eine Woche 5 Tage die zweite Woche 6 Tage ergibt sich dadurch eine 5,5-Tage-Woche und damit 22 Tage Urlaub.

LG
Angelsfear