Wann zahlt die berufgenossenschaft

Mein Beruf als Kundendienstmonteur
für Fleischerei,Gastronomie und
Großküchen wird durch einen Bandscheiben-
Vorfall und Arthrose im linken Hüftgelenk
sehr stark eingeschrenkt. Da nicht nur
das Leitersteigen, Bücken und sonstige
Bewegungen schwer zu bewältigen sind, kann
meine Tätigkeit kaum noch ohne Schmerzen
durchgeführt werden. Aus ärztlicher Sicht
ist keine Linderung der Schmerzen durch
operativen Eingriff zu erwarten. Ich werde
im Dezember 62 Jahre alt und müsste noch
3 Jahre arbeiten. Gibt es Unterstützung
in finazieller Form bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
bzw. Berufsunfähigkeit ?

Kann mir Jemand einen Tip geben?

Im Voraus herzlichen Dank

U. Rißmann

Kann mir Jemand einen Tip geben?

Es wäre zu rpüfen, ob hier eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Wie das Verfahren ist, kann der Hausarzt oder die Krankenkasse erklären.

Hallo,

zu erwähnen ist vielleicht noch, dass bei Bandscheibengeschichten in den meisten Fällen keine Leistung der BG zu erwarten ist, weil es sich dabei um eine degenerative „Krankheit“ handelt und nicht um eine Berufskrankheit.

Aber im Einzelfall muss man das natürlich mit der zuständigen BG klären.

Grüße

Lars Grimm

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Hallo,
Rückenerkrankungen können in den meisten Fällen nicht als Berufskrankheit anerkannt werden.
Die genauen Regelungen sind unter Nr. 2108,2109 und 2110 beschrieben:
http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/bekvo.htm#BKV_…

Falls einer der 3 Punkte zutreffen könnte (ggf. aufgrund früherer Berufstätigkeiten), sollte der Arzt eine Berufskrankheitenanzeige schreiben. Das Prüfverfahren dauert meistens länger als ein Jahr, teilweise mehrere Jahre.

Gruß
RHW