Wann zahlt die haftpflicht?

Hallo zusammen,
was ist der Unterschied
ob man ein technisches Gerät ausleiht und es runterfällt oder
ob man es im beisein des Besitzers in die Hand nimmt und es dann runterfällt.
Wozu hat man denn eine Haftplicht? um genau solche Unfälle abzusichern, egal ob so oder so.
Was sagt ihr dazu?
type4

Hallo,

naja eine Haftpflichtversicheung hat man eigentlich dafür um im Notfall dem Geschädigten eine lebenslange Rente monatlich von 3000.- Euro zahlen zu können.Weil man ihn irgendwie mit dem Fahrad, als Fußgänger oder sonst irgendwie geschädigt oder verletzt hat.Und nicht wenn mal die Bohrmaschine runterfällt.
Ausserdem sind geliehene,gemietete Sachen nie versichert.Hier wäre den Gefälligkeiten Tür und Tor offen, unbezahlbar wäre das.
Übrigens steht dieser Sachverhalt mit der nachbarschaftlichen Leihgabe , dass eben derjenige ,der etwas verleiht, mit einem Schaden rechnen muss, in unserem guten alten BGB.

Also nix für ungut!

PS: Wo ist eigentlich dein Vertreter!?

Gruß

robert2

Guten Tag,

Ausserdem sind geliehene,gemietete Sachen nie versichert.Hier
wäre den Gefälligkeiten Tür und Tor offen, unbezahlbar wäre
das.
Übrigens steht dieser Sachverhalt mit der :nachbarschaftlichen
Leihgabe , dass eben derjenige ,der etwas verleiht, mit :einem
Schaden rechnen muss, in unserem guten alten BGB.

Stimmt so leider nicht 100%ig…

Es gibt Gesellschaften, die geliehene / gemietete Gegenstände und Gefälligkeitsleistungen in den BBs mit einschließen (wir z.B. mit Sublimit 5.000 EUR).

Ansonsten ist die Antwort natürlich richtig.

Grüße

Lars

oha,
heißt das also, dass man verliehene Sachen niemals ersetzt bekommt? Sofern sie natürlich kaputt gegangen sind. Ups da habe ich wohl eine falsche Vorstellung von einer Haftpflichtversicherung. Gut so wie ihr das beschreibt macht das natürlich Sinn und den Betrügern wäre Tür und Tor offen.
In welchem § steht denn das mit der Haftpflicht, würde gerne was darüber lesen.
danke

Nie stimmt nicht. Es gibt wie gesagt Versicherer, die das mit einschließen, obwohl dem Geschädigten eigentlich nichts zustehen würde.

Rechtliche Grundlage ist hier u.a. §602 BGB.

Also liegt es nicht an dem Versicherer der sich „drücken will“ sondern er erfüllt lediglich geltendes Recht.

Grüße

Lars