Wannenbad zum Duschbad umfunktionieren

Darf man als Eigentümer ein Wannenbad zum Duschbad umfunktionieren?

Bei mir ist unter der Wanne an der Wand ein Rohrschaden entstanden. Nun muß die Wanne entfernt werden, um den Schaden zu beheben. Danach soll eine Schneckenwand eingebaut werden.

Zahlt die Versicherung den Wannenausbau auch?

Hallo!

Darf man als Eigentümer ein Wannenbad zum Duschbad
umfunktionieren?

Äh, ernsthaft gefragt ?
Selbstverständlich. Innerhalb der Wohnung ist doch alles Sondereigentum, kein Gemeinschaftseigentum. Nur die durchlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen sind noch Gemeinschaftseigentum, die Anschlussleitungen aus der Wohnung her schon nicht mehr.

Bei mir ist unter der Wanne an der Wand ein Rohrschaden
entstanden. Nun muß die Wanne entfernt werden, um den Schaden
zu beheben. Danach soll eine Schneckenwand eingebaut werden.

Schneckenwand ? Was ist das ? Ich kenne Schneckenzäune aus dem Gartenbereich, ist das etwas anderes ?

Zahlt die Versicherung den Wannenausbau auch?

Ja. Denn um an den versicherten Schaden heranzukommen muss Platz geschaffen werden, auch das ist versichert.

Sicherlich ist es sinnvoll, einen sowieso geplanten Badumbau mit der Schadensrenovierung zu kombinieren, aber die Versicherung wird nicht alles bezahlen.

MfG
duck313