ist es rechtens, wenn man ein geschütztes bild / logo / wappen etc. verulkt, dieses auf t-shirt bringt und wiederum vermarktet?
vor ein paar jahren hatten leute aus der marke „kappa“ „hoppa“ gemacht und auch somit das logo verulkt. so gab es diese shirts in südlichen ländern am strand zu kaufen (denke auch hier!).
was aus hoppa geworden ist - weiss ich nicht! wer das verulkt hat, hat auf jedenfall viel geld gemacht! aber ist das rechtens heutzutage???
Es dürfte darauf ankommen, was geschützt ist. Wenn nur der Schriftzug, also in diesem Fall „Kappa“ verändert wurde - die beiden Mänchen die Rücken an Rücken sitzen - aber nicht, ist das völlig ok. Sind die Mänchen aber auch geschützt wird es eng - da kann man sich auch nicht mehr mit „künsterlisch verändert“ rausreden.
Sollte aber auch die Firma „Kappa“ in Spanien dies nicht geschützt haben - who cares - dann Angriff.
es war ja früher so das nicht nur aus kappa hoppa (gleiche schriftart) wurde, sondern auch das pärchen in stellung gebracht wurden (aber immernoch knie angezogen, wie im origianl).
angenommen jemand nimmt das filmlogo von walt disney (das schloß mit regenbogen glaube ich!?) und schreibt einfach nur bordel über die schloßtür + walt bitchney statt walt disney! einfach als flacher humor!!! ist dies beleidigung zum verklagen oder ist das erlaubt (auch zu vermarkten!)???
das geht auch nicht! Es sei denn, Du würdest es in einen neuen Kontext bringen: zB.Die machen einen Kinofilm und Du schreibst eine Kritik und nimmst das Logo mit der besagten Überschrift. Das geht nicht.
Es gibt gerade jemand den vllt einige kennen: Fernsehkritik
Er hat ein prob, weil er T-Shirt anfertigen lassen hat auf denen nicht steht „mein RTL“ sondern „scheiss RTL“ - würde er es in einen anderen Kontext bringen dann wäre die künsterlische Freiheit dabei
das ist eine ganz heisse Kiste. Du kannst nicht einfach irgendetwas nehmen und ändern…
Noch eins - nur als Beispiel…
…Du magst Burger King aber kein Mc Donalds…
Du machst ein T-Shirt wo ein Junge mit einem T-Shirt ist und auf das kleine Mc Donalds Symbol pinkelt - solange du das anonym machst (hoffe dich erwischt keiner) machst Du das offiziell zum Verkauf wirst Du Dir nicht mal mehr den Internetzugang leisten können um hier zu fragen
du meist:
wenn man einen großen konzern verulkt, dass man mit einer riesen klageflut rechnen muss??? hatte ich das so richtig verstanden?
und:
wenn jemand doch, nur mal angenommen, dem symbol von badman (ich gehe davon aus, das auch dort ein copyright drauf ist!) ein männliches genital dazu malt und bettmann drunterschreibt, ob dies dann es unter künstlerische freiheit abtun kann?!?
wenn man garfield mit großen brüsten verziert und es cat-boobs
nennt!?
ist damit etwas neues geschaffen, welches man vertreiben
darf?!?!
Finger weg von anderer Leute Eigentum! Auch fremde Rechte/Urheberrechte sind anderer Leute Eigentum. Wer diesen einfachen Grundsatz missachtet, setzt seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel.
Es ist keine neue und schon gar keine kluge Idee, mit Manipulationen die Bekanntheit eines mit fremden Rechten belegten Werks nutzen zu wollen. Die Hoffnung auf ein nachsichtiges Gericht geht in solchen Fällen an den Realitäten vorbei, weil der Streitwert den Bruder Leichtfuß bereits mit der Rechnung des eigenen Anwalts zum Sozialfall gemacht haben wird.
Die geeignete Frage sollte deshalb nicht lauten, welche Manipulationen geschützter Werke noch irgendwie durchgehen, sondern wohin man auswandert, solange man noch das Geld für eine Fahrkarte auftreiben kann.
wäre es klug den urheber zu fragen, ob man sein produkt
verulken darf, um damit zu handeln???
Es wäre nicht nur klug, sondern ist der einzig mögliche Weg.
wenn ja - wie sollte die form der anfrage sein?
Man schreibt einen Brief an den Rechteinhaber und stellt sein Vorhaben dar. In aller Regel wird der Rechteinhaber keinen Anlass zur Zustimmung sehen. Es müsste sonst das Vorhaben genau prüfen und das kostet Geld, mindestens aber Zeit. Warum sollte sich jemand mit den Wünschen irgendwelcher Leute beschäftigen, die nur Geld und Zeit kosten, aber nichts einbringen? Das macht niemand. Statt dessen wird entweder gar keine Reaktion oder eine Ablehnung mit der vorsorglichen Androhung rechtlicher Schritte kommen.
Im Urheberrecht und bei gewerblichen Schutzrechten gibt es Vorhaben, denen der Rechteinhaber vielleicht zustimmt, wenn er einen Nutzen erkennt. Anfragen haben deshalb von vornherein nur Sinn, wenn man etwas zu bieten hat - in aller Regel Geld.