War 1878 Karlsruhe deutsch oder französisch?

Guten Tag,

ich bin Französin und würde gern wissen, ob ich deutscher Abstammung bin: Meine Ur-Oma ist 1878 in Karlsruhe geboren und hat später in Frankreich gelebt. War sie wg. Ihres Geburtsortes bereits in Frankreich geboren oder mußte sie die französische Staatsangehörigkeit später erlangen?
Vielen Dank für Eure Erläuterungen!

Das liegt nicht alleine daran, wo der Geburtsort war, sondern wer die Eltern waren, von der Ur-Oma. Das ließe sich am leichtesten anhand einer GEburtsurkunde feststellen. Die gibt es zu dieser Zeit bereits vom Standesamt, also dort nachfragen.

Servus,

von 1871 bis 1918 gehörten Alsace und Lorraine (in geringfügig anderen Grenzen als heute) zum Deutschen Reich, Karlsruhe lag weit im Inneren. Die damalige Demarkationslinie kannst Du heute noch erkennen, wenn Du mit der Eisenbahn unterwegs bist: Wo damals das Reich war, wird bis heute noch auf zweigleisigen Strecken rechts gefahren.

Selbst wenn die radikalen Pläne von 1945, den Rhein zur deutsch-französischen Grenze zu machen, umgesetzt worden wären, wäre Karlsruhe (rechtsrheinisch gelegen) noch deutsch geblieben, Wörth würde dann zu Frankreich gehören.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen

ich bin Französin und würde gern wissen, ob ich deutscher
Abstammung bin: Meine Ur-Oma ist 1878 in Karlsruhe geboren und
hat später in Frankreich gelebt. War sie wg. Ihres
Geburtsortes bereits in Frankreich geboren oder mußte sie die
französische Staatsangehörigkeit später erlangen?
Vielen Dank für Eure Erläuterungen!

Mit einem Wort: Karlsruhe war niemals ein Teil Frankreichs. Deswegen kann deine Ur-Oma auch nicht von Geburt Französin gewesen sein. Möglicherweise ist sie später, vielleicht im Zusammenhang mit ihrer Heirat, nach Elsass-Lothringen gezogen und kam deswegen 1919 zu Frankreich? Normalerweise wurden die Innerdeutschen 1919 aus Elsass-Lothringen vertrieben, aber falls ihr Ehemann Einheimischer war, wird sie Bleiberecht gehabt haben und naturalisiert worden sein.

Gruß
smalbop

Servus,

die Schlussfolgerung ist nicht richtig. Im deutschen Reich galt zu diesem Zeitpunkt das Geburtsortsprinzip nicht mehr, es ist ab 1842 vom Abstammungsprinzip abgelöst worden.

Schöne Grüße

MM

die Schlussfolgerung ist nicht richtig. Im deutschen Reich
galt zu diesem Zeitpunkt das Geburtsortsprinzip nicht mehr, es
ist ab 1842 vom Abstammungsprinzip abgelöst worden.

Wo das? Nur im Königreich Preußen. 1842 gab es kein Deutsches Reich. Das großherzoglich-badische Staatsangehörigkeitsgesetz war bis zum Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1870 ausschließlich für die Frage der badischen Staatsangehörigkeit verbindlich (und damit indirekt für die Frage der Reichszugehörigkeit, denn eine deutsche Staatsangehörigkeit gab es bis zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 nicht).

http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=974206237&…

Ich muss dir aber insofern recht geben, als ich präziser hätte schreiben sollen, dass sie nicht speziell und allein wegen ihres Geburtsorts Badenerin und damit Deutsche war, sondern zum Beispiel eher deswegen, weil die Eltern nicht beide durchreisende Ausländer, sondern in Baden wohnhaft waren, gleich welcher Nationalität. Die Tochter hätte dann die badische Staatsangehörigkeit nach ihrer Geburt 1878 ungünstigstenfalls nur durch Aufnahme in Baden (nach § 6 des Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1870) erworben, d. h. letztlich durch das, was man heutzutage so schön Integration nennt.

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/staatsbuergers…

Gruß
smalbop