Hallo,
ich war 5 Jahre selbstständig und nicht krankenversichert. Bin nun im Eröffnungsverfahren der Regelinsolvenz und möchte mich schnellstmöglich wieder krankenversichern. Habe jetzt wieder einen Job in Festeinstellung in dem ich nicht soviel verdiene. Wie kann ich mich wieder krankenversichern? Scheint alles nicht so leicht zu sein. Weiss absolut nicht mehr weiter und bin echt am verzweifeln. Danke!
War 5 Jahre selbstständig und nicht krankenversichert. Bin nun im Insolvenzeröffnungsverfahren und m
hallo tronico,
wenn ich richtig verstanden habe, bist du jetz AN und verdienst unter der Beitragsbemewssungsgrenze.
Du wirst automatisch bei einer Kasse pflichtversichert.
Einziges Problem (evtl.): solltest Du nach dem 1.1.2009 keine KV gehabt haben, musst Du nachzahlen: die ersten 3 Monate volle Beiträge, die nächsten 50 % der Beiträge.
Das heisst bei Dir: Januar/Februar/März voller Beitrag + 19 halbe Beiträge und dann wieder voll
Hart… aber ich würde an Deiner Stelle mich mit ein paar Kassen zusammensetzen und verhandeln. Entweder sie gehen von dem nicht mehr zahlbaren Betrag etwas runter oder Du würdest zu einer anderen Kasse gehen.
Wenn du willst, kann ich parallel zu Deinen Verhandlungen auch mal bei einer Betriebs-KK nachfragen, zu denen ich einen „guten Draht“ habe.
Privat kannst Du Dich nicht versichern. Du bist Pflichtversicherter.
Grüße
Raimund Brendle
Hallo,
wenn das erzielte Einkommen über 400 EUR liegt, dann sind sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt und auch krankenversichert. Wenn nicht, dann zur Arge und unterstützende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Sie haben dann die Möglichkeit in eine sogenannte Versicherung für nichtversicherte aufgenommen zu werden. Auf jeden Fall kann ich ein Gespräch mit der Krankenkasse empfehlen.
Viele Grüße
Normalerweise ist es kein Problem. Warum ist es bei Ihnen so schwierig?
Hallo Raimund,
schon mal vielen lieben Dank für deine schnelle
Antwort. Richtig bin jetzt AN und verdiene vorerst
knapp 800 € netto. Also grad genug zu Leben. Alles über
900 und noch was € geht dann an in Zukunft an den
Insolvenzverwalter. Der Steuerberater meines
Arbeitgebers benötigt von mir eine
Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse. Mein
Arbeitgeber sagt schon er könne mich (bin noch in der
Probezeit) nicht weiter beschäftigen wenn ich diese
nicht bei bringe. Habe mich bei der TK um eine Aufnahme
bemüht, aber diese hat mich abgelehnt und gesagt das
eine Anmeldung nur bei meiner letzten gesetzliche
Krankenkasse (der AOK) möglich ist. Werde Deinen
Ratschlag beherzigen und mich am Montag mit weiteren
Krankenkassen auseinandersetzen befürchte aber die
selben Antworten wie bei der TK. Wenn Du deinen „guten
Draht“ nutzten würdest um da noch mal nachzufragen wäre
ich dir sehr verbunden. Das es so nette Menschen gibt
treibt mir fast die Tränen in die Augen. Die Insolvenz
macht mir eh schon zu schaffen, hab mal alles gehabt,
zwei Geschäfte, 10 Angestellte (die ich alle versichert
habe ,-)… ) und komme mir momentan vor wie ein Mensch
zweiter Klasse. Also nochmals Vielen Dank für Deine
Hilfestellung.
LG
Dirk
hallo tronico,
wenn ich richtig verstanden habe, bist du jetz AN und
verdienst unter der Beitragsbemewssungsgrenze.
Du wirst automatisch bei einer Kasse
pflichtversichert.
Einziges Problem (evtl.): solltest Du nach dem
1.1.2009 keine
KV gehabt haben, musst Du nachzahlen: die ersten 3
Monate
volle Beiträge, die nächsten 50 % der Beiträge.
Das heisst bei Dir: Januar/Februar/März voller Beitrag
- 19
halbe Beiträge und dann wieder voll
Hart… aber ich würde an Deiner Stelle mich mit ein
paar
Kassen zusammensetzen und verhandeln. Entweder sie
gehen von
dem nicht mehr zahlbaren Betrag etwas runter oder Du
würdest
zu einer anderen Kasse gehen.
Wenn du willst, kann ich parallel zu Deinen
Verhandlungen auch
mal bei einer Betriebs-KK nachfragen, zu denen ich
einen
„guten Draht“ habe.
Privat kannst Du Dich nicht versichern. Du bist
Pflichtversicherter.
Grüße
Raimund Brendle
Normalerweise ist es kein Problem. Warum ist es bei Ihnen so
schwierig?
Wie gesagt der Arbeitgeber möchte eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse vorgelegt haben und TK und IKK haben mir gegenüber eine Mitgliedschaft abgelehnt. Ich weiß ja auch nicht. War vor meiner Selbstständigkeit immer versichert. Ab der Lehre 1990 bei der IKK und ab 1995 bei der AOK.
hi,
am besten gehen sie zur aok oder barmeer, oder, oder und lassen sich dort beraten.
eine ferndiagnose ist nicht so einfach möglich, da eine versicherung in gkv u.a. von vorversicherungszeiten und ihrem einkommen abhängen.
tut mir leid, dass ich ihnen nicht viel weiterhelfen konnte.
grüße
neil0815
Hallo,
erste Anlaufstelle ist die Krankenversicherung, bei der Du zu letzt versichert warst. Eventuelle Beitragsrückstände sind auszugleichen.
Wenn Du über 401 EUR verdienst, bis Du Versicherungspflichtig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung.
LG
Rubberduck
Hallo,
was heißt „nicht so viel verdiene“?
Wenn Versicherungspflicht besteht (prüft in der Regel der Arbeitgeber), dann MUSST du sogar in eine gesetzliche Krankenkasse.
Geh doch mal zu einer Krankenkasse, schildere deinen Fall und lass dich beraten.
Gruß
Traveller
Mit welcher Begründung hat man Ihnen die Mitgliedschaft verweigert?
Sind Sie noch etwa ein Gewerbe angemeldet? Sind Sie über 55 Jahre alt?
Nein habe kein Gewerbe mehr angemeldet, und bin 35 Jahre alt. Die Begründung war das ich mich im Insolvenzeröffnungsverfahren befinde und ich nicht in der Lage bin die Beiträge nachzuzahlen. Kasse hat die Befürchtung das die dann rückständigen Beträge mit in die Insolvenzmasse fließen. Was glaube ich auch richtig ist da ich nicht den einen Gläubiger (Krankenkasse) bedienen darf und der andere Gläubiger weiter leer ausgeht. Ich würde dann auch gegen die Insolvenzrichtlinien verstoßen und das Insolvenzverfahren würde abgebrochen.
Mit welcher Begründung hat man Ihnen die Mitgliedschaft
verweigert?
Sind Sie noch etwa ein Gewerbe angemeldet? Sind Sie über 55
Jahre alt?
Das laufende Inso-Verfahren und die neue Beschäftigung haben nichts miteinander zu tun. Wenn Sie gegen Arbeitsentgelt (min. 401,00 Euro) und mit dem Arbeitgeber weder Verwandt noch Verschwägert, noch am Unternehmen beteiligt sind, unterliegen Sie der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Das bedeutet Sie müssen versichert werden. Wenn Sie dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Kasse vorlegen, ist dieser Verpflichtet sie bei irrgendeiner Kasse anzumelden. Was die laufende Beitragszahlung angeht, dies sind Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Diese werden vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse abgeführt. Da fliest nix in die Inso-Masse ein. Sonst mailen Sie mir mal die Unterlagen zu, ich prüf es mal genauer nach [email protected]
als Angestellter bei einem Verdienst von über 400€ ist man doch Pflichtversichert und die Sache des Arbeitgebers Sie bei der KK anzumelden!!!
MfG
Hallo,
leider sind das zu wenig Infos.
Wo zu letzt Krankenversichert.
Seit wann nicht mehr versichert.
wie Alt.
Familienstand.wo ist der Ehepartner versichert.
Neuer Job Versicherungspflichtig ? Wie hoch ist der Verdienst.
Bitte per Mail antworten
Gruß
Hallo tronico,
rufe bitte bei Herrn Hoschek (Hanseatische KK) an: 030/275830-12
Du musst dort nichts nachzahlen.
Aber bitte nicht herumerzählen!
Sonst versiegt die Quelle!
Erwähne, dass Du auf meine Empfehlung anrufst. Dann weiß er um was es geht.
Und gib mir Nachricht, wenn es geklappt hat1
Grüße
Raimund Brendle
[email protected]
Hallo,
sorry - leider kenne ich mich nur im Leistungsrecht gut aus. Am besten Sie erkundigen sich bei Ihrer Krankenversicherung, bei der letztmalig eine gesetzliche Versicherung bestand.
festanstellung mit mind. 400,01€ kannst du dir eine gesetzliche krankenkasse suchen, es sei denn du bist schon 55jahre alt dann kommst du nicht mehr in die gesetzliche zurück und musst dich privat versichern
Hallo tronico,
gehen Sie in eine Geschäftsstelle der Barmer,Techniker Krankenkasse usw. und fragen Sie die Mitarbeiter dort, welche Möglichkeiten diese haben, am besten direkt einen Termin mit dem Geschäftsstellenleiter vereinbaren.
MFG