War das Vermessungsamt schon da?

Hallo zusammen,
die Frage mag komisch scheinen, ist aber ernst gemeint:
Wir haben vor eineinhalb Jahren ein Haus gekauft, wir sind nach dem Bauträger die ersten Besitzer, das Haus war zum Zeitpunkt des Kaufs aber schon über 1 Jahr alt. Bis jetzt waren die Herren vom Vermessungamt zur Einmessung noch nicht da.
Wie können wir herausfinden, ob das Haus schon vor dem Kauf eingemessen worden ist, oder ob das noch auf uns zukommt? Wir wollen ungern im Vermessungsamt nachfragen, sonst kommen die noch auf Gedanken (vielleicht haben die uns ja vergessen??)
Danke für Tipps,
Gruß, Monika

Wie können wir herausfinden, ob das Haus schon vor dem Kauf
eingemessen worden ist, oder ob das noch auf uns zukommt?

Hallo Monika,
Du musst nur auf die aktuelle Katasterkarte schauen, ob das Haus schon eingetragen ist. Oder erscheint dort ein leeres Flurstück?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hi Monika,

die haben euch bestimmt nicht vergessen.

denn das Vermessungsamt kommt vor dem Baubeginn um festzulegen wo das Grundstück überhaupt ist (Grenzsteine) und wo zwischen den Grenzsteinen das Haus stehen darf, und wie hoch die OK Keller sein muss. Daher z.B. die lustigen Gartenzäunde wo die Mauerer immer ihre Wäscheleinen dranherziehen.

gruss

die haben euch bestimmt nicht vergessen.
denn das Vermessungsamt kommt vor dem Baubeginn um festzulegen
wo das Grundstück überhaupt ist (Grenzsteine) und wo zwischen
den Grenzsteinen das Haus stehen darf, und wie hoch die OK
Keller sein muss. Daher z.B. die lustigen Gartenzäunde wo die
Mauerer immer ihre Wäscheleinen dranherziehen.

Hallo local,
Du verwechselst hier eventuelle Vermessungsleistungen vor dem Bau mit den Pflichten des Eigentümers nach dem Bau. Ich zitiere mal aus dem sächsischen Vermessungsgesetz:

(4) Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten haben das Staatliche oder Städtische Vermessungsamt nach § 3 unverzüglich zu unterrichten, wenn

  1. ein Gebäude neu errichtet,
  2. ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert,
  3. die Nutzungsart eines Flurstücks sonst wesentlich und nachhaltig geändert worden ist.
    In diesen Fällen haben sie die Vermessung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster auf ihre Kosten zu veranlassen.
    (5) Unterbleibt diese Unterrichtung oder ist ein Gebäude im Liegenschaftskataster noch nicht erfaßt, kann das Staatliche oder Städtische Vermessungsamt nach § 3 die erforderlichen Arbeiten ohne besondere Aufforderung auf Kosten des Eigentümers, Erbbauberechtigten oder Nutzungsberechtigten von Amts wegen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Danke, aber…
wo finde ich diese Katasterkarte? Dann mach ich das sofort!
Danke schonmal, Ulf, Gruß, Monika

Hallo Monika,
Du musst nur auf die aktuelle Katasterkarte schauen, ob das
Haus schon eingetragen ist. Oder erscheint dort ein leeres
Flurstück?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

wo finde ich diese Katasterkarte? Dann mach ich das sofort!
Danke schonmal, Ulf, Gruß, Monika

Du musst nur auf die aktuelle Katasterkarte schauen, ob das
Haus schon eingetragen ist. Oder erscheint dort ein leeres
Flurstück?

Hallo Monika,
anfangs mal ein Tipp an Dich und an alle anderen. Bei vielen Fragen haben wir es mit Landesgesetzgebung und der unterschiedlichen Behördenstruktur der Bundesländer zu tun. Ich kann es verstehen, wenn sich nicht jeder in der Vika zu erkennen geben will. Die Angabe des Bundeslandes wäre für die Antwortgebenden und damit für den Fragesteller hilfreich. Bist Du überhaupt aus Deutschland? Eventuell hätte ich Dir auch Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer geben können. So bleibt mir nur die allgemeine Antwort: Wende Dich an das Bau(ordnungs)amt Deiner Stadt/Gemeinde/Landratsamt und frage, wo das zuständige Katasteramt/Vermessungsamt seinen Sitz hat.

Beim notariellen Kaufvertrag lag garantiert auch eine Katasterkarte vor. War das Gebäude da schon eingezeichnet. Wenn nein, dann stellt sich mir die Frage, ob der frühere Eigentümer (Bauträger) nicht für die Meldung und für die Kosten zur Einmessung des Bestandes verantwortlich war. Du hast das Haus 1 Jahr nach Fertigstellung gekauft. Falls der frühere Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, solltest Du möglichst schnell Klarheit schaffen. Verstecken schiebt die Kosten nur auf. Den Bauträger kannst Du später aber eventuell nicht mehr haften lassen.

Wer den Kopf in den Sand steckt, zahlt am Ende doppelt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo local,
Du verwechselst hier eventuelle Vermessungsleistungen vor dem
Bau mit den Pflichten des Eigentümers nach dem Bau. Ich
zitiere mal aus dem sächsischen Vermessungsgesetz:

Nach dem Bau heißt aber nur bei „Veränderung“ bei Neubau, darf garnicht erst angefangen werden bis das Kataster steht.

lese bitte deinen eigenen Text Satz 1 meint vorher der Rest ist nacher. Bei der frage ging es um neubau, oder hab ich mich verlesen?

(4) Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und
Nutzungsberechtigten haben das Staatliche oder Städtische
Vermessungsamt nach § 3 unverzüglich zu unterrichten, wenn

  1. ein Gebäude neu errichtet,
  2. ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert,
  3. die Nutzungsart eines Flurstücks sonst wesentlich und
    nachhaltig geändert worden ist.
    In diesen Fällen haben sie die Vermessung einschließlich der
    Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster auf ihre
    Kosten zu veranlassen.

Nach dem Bau heißt aber nur bei „Veränderung“ bei Neubau, darf
garnicht erst angefangen werden bis das Kataster steht.

lese bitte deinen eigenen Text Satz 1 meint vorher der Rest
ist nacher. Bei der frage ging es um neubau, oder hab ich mich
verlesen?

Hallo local,
Schachtelsätze sind nicht immer einfach zu verstehen. Ich versuche den Gesetzestext für Dich ohne Sinnentstellung zu kürzen: „Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten haben das Staatliche oder Städtische Vermessungsamt unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet wurde.“

Unter dem Vorbehalt, dass ich jetzt nicht alle Landesvermessungsgesetze geprüft habe, ist eine amtliche Vermessung 1. vor Baubeginn nicht zwingend notwendig und hat 2. mit der ursprünglichen Fragestellung nichts zu tun.

Angenommen, eine Gemeinde hat ein Baugebiet ausgewiesen und einen rechtskräftigen Bebauungsplan erstellt. Die Grundstücke sind abgemarkt. Baugrenzen, Baulinien, Bezugspunkte für Traufhöhen und anderes sind angegeben, Höhenpunkte im Baugebiet sind dokumentiert. So erstelle ich Bebauungspläne.
Der Bauherr stellt einen Bauantrag und erklärt, dass er sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält. Nun liegt es in seiner Verantwortung z.B. Abstandsflächen, Baugrenzen usw. einzuhalten. In Zusammenarbeit mit einem ordentlichen Architekten und einem guten Bauunternehmen benötigt er keinen amtlichen Vermesser. Die lassen sich Fixpunkte digital übergeben.

Nun wissen wir aber, dass zwischen genehmigten Projekt und der Bauausführung immer kleine Abweichungen entstehen. Die Ausführenden haben sich natürlich an den Bebauungsplan gehalten. Der Außengrundriss wurde minimal verändert. Solange kein Nachbar klagt, bleibt das Bauamt meist auch ruhig.

Das Katasteramt möchte und soll nun Aufmass nehmen, und dies in amtliche Karten übertragen. Die Mitwirkungspflicht des Eigentümers steht im Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Alles klar!
Hallo Ulf,
sorry, ich bin sonst in anderen Brettern unterwegs, wo die Länderunterschiede keine so große Rolle spielen.

Hallo Monika,
anfangs mal ein Tipp an Dich und an alle anderen. Bei vielen
Fragen haben wir es mit Landesgesetzgebung und der
unterschiedlichen Behördenstruktur der Bundesländer zu tun.
Ich kann es verstehen, wenn sich nicht jeder in der Vika zu
erkennen geben will. Die Angabe des Bundeslandes wäre für die
Antwortgebenden und damit für den Fragesteller hilfreich. Bist
Du überhaupt aus Deutschland?

Ja, bin ich, und zwar aus Bayern (jaaa, gehört dazu, auch wenn das manche nicht glauben wollen… :wink:)

Eventuell hätte ich Dir auch

Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer geben können. So
bleibt mir nur die allgemeine Antwort: Wende Dich an das
Bau(ordnungs)amt Deiner Stadt/Gemeinde/Landratsamt und frage,
wo das zuständige Katasteramt/Vermessungsamt seinen Sitz hat.

Ich kenne unser Vermessungsamt, wenn dort die Katasterkarte einsehbar ist, dann geh ich doch am besten dort hin.

Beim notariellen Kaufvertrag lag garantiert auch eine
Katasterkarte vor. War das Gebäude da schon eingezeichnet.

Keine Ahnung, nachdem ich nicht weiß, wie so eine Karte aussieht, kann ich mich auch nicht mehr erinnern, eine gesehen zu haben. Aber wahrscheinlich ist es doch…

Wenn nein, dann stellt sich mir die Frage, ob der frühere
Eigentümer (Bauträger) nicht für die Meldung und für die
Kosten zur Einmessung des Bestandes verantwortlich war. Du
hast das Haus 1 Jahr nach Fertigstellung gekauft. Falls der
frühere Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen
ist, solltest Du möglichst schnell Klarheit schaffen.
Verstecken schiebt die Kosten nur auf. Den Bauträger kannst Du
später aber eventuell nicht mehr haften lassen.

Wer den Kopf in den Sand steckt, zahlt am Ende doppelt.

Danke für die Tipps, ich werde mich kümmern, Gruß, Monika

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Beim notariellen Kaufvertrag lag garantiert auch eine
Katasterkarte vor. War das Gebäude da schon eingezeichnet.

Keine Ahnung, nachdem ich nicht weiß, wie so eine Karte
aussieht, kann ich mich auch nicht mehr erinnern, eine gesehen
zu haben. Aber wahrscheinlich ist es doch…

Hallo Monika,
so ähnlich könnte das aussehen, was Du suchst:
http://www.elberling.net/w-w-w/flurkarte.jpg
Mit freundlichen Grüßen
Ulf