Guten Tag,
Wenn jemand betrunken ist und jemanden anruft,ihm am Telefon sagt"er käme jetzt und mache den angerufenen fertig"der Anrufer dann bei dem angerufenen in die Wohnung eindringt da erst alles verwüstet und dem angerufenen dann ein Messer an den Hals hält und nur von einer dazu gekommenen Person davon abgehalten wurde dem opfer den hals durch zu schneiden ist das versuchter Mord?Wenn ja,kann das Opfer dann nach 4 Jahren noch Anzeige erstatten wenn es Zeugen hat?wenn ja,mit welcher Strafe muß der Täter dann evtl.rechnen?
wenn ja,mit welcher
Strafe muß der Täter dann evtl.rechnen?
Ein versuchter Mord ist, wenn der Versuch schiefgeht.
Belangen kann man die Person bis 30 Jahre nach der Tat glaub ich!
Hallo,
wenn diese Sache auf einer wahren Begebenheit beruht, würde ich den Staatsanwalt fragen und nicht das Internet. Und mir eine Begründung dafür überlegen, warum ich erst nach vier Jahren damit komme.
Gruß
smalbop
Die Begründung kann Angst vor dem Beklagten sein!
wenn ja,mit welcher
Strafe muß der Täter dann evtl.rechnen?Ein versuchter Mord ist, wenn der Versuch schiefgeht.
Ach was…
Es müssen aber die Tatbestandteile des Mordes erfüllt sein, damit es versuchter Mord ist. Die sehe ich in diesem Fall nicht.
Belangen kann man die Person bis 30 Jahre nach der Tat glaub
ich!
Es geht aber nicht darum, was du glaubst. Mord verjährt nicht.
Gruß
S.J.
Hallo,
den Hals hält und nur von einer dazu gekommenen Person davon
abgehalten wurde dem opfer den hals durch zu schneiden ist das
versuchter Mord?
das kann man auf Grund der Informationen nicht sagen. Entscheidend ist das Tatmotiv:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Ich kann nicht erkennen, das hier eins zutrifft.
Gruß
S.J.
Mal angenommen bei dem Täter handelt es sich um den ex Mann des Opfers und beide waren bereits Jahr getrennt und der ex Mann so auf die Erkenntnis das seine ex Frau jemanden kennen gelernt hat,reagiert hat und die ex Frau wegen der Kinder die die beiden miteinander haben und aufgrund seiner Drohung das Ganze doch zu Ende zu bringen sollte sie ihn anzeigen,nicht angezeigt hat.
Wie nennt man sein Vorgehen dann?
Die Begründung kann Angst vor dem Beklagten sein!
Gewiss kann sie das, wenn genauso klar begründet ist, warum sich die Angst nach 4 Jahren plötzlich verflüchtigt.
Die Begründung könnte auch Liebe sein, die nach 4 Jahren soweit erkaltet, dass man seinen Ex plötzlich in die Pfanne hauen möchte.
Menschen neigen zu den merkwürdigsten Handlungsweisen.
Gruß
smalbop
wenn ja,mit welcher
Strafe muß der Täter dann evtl.rechnen?Ein versuchter Mord ist, wenn der Versuch schiefgeht.
Ach was…
Es müssen aber die Tatbestandteile des Mordes erfüllt sein,
damit es versuchter Mord ist. Die sehe ich in diesem Fall
nicht.
Widerrechtlich Eintritt in eine Wohnung zu verschaffen und dann mit einer Waffe (Messer) nach vorheriger Ankündigung ist schon mal geplant!
Belangen kann man die Person bis 30 Jahre nach der Tat glaub
ich!Es geht aber nicht darum, was du glaubst. Mord verjährt nicht.
Ja stimmt Mord (auch versucht) nicht. Aber andere (auch versuchte) Tötungsdelikte nach 30 Jahren. (totschlag)
Ich hätte mich einfach direkt an die Polizei o.ä. wenden
Vielleicht schreibst Du das ganze noch Mal so, dass es lesbar und verständlich ist.
Kurze Sätze unter Verwendung von Satzzeichen sind da hilfreich.
Hallo,
Es müssen aber die Tatbestandteile des Mordes erfüllt sein,
damit es versuchter Mord ist. Die sehe ich in diesem Fall
nicht.Widerrechtlich Eintritt in eine Wohnung zu verschaffen und
dann mit einer Waffe (Messer) nach vorheriger Ankündigung ist
schon mal geplant!
wahrscheinlich musste der Täter vorher auch noch von einer Strassenseite auf die andere, was auch geplant war. Und das macht aus der ganzen Sache versuchten Mord?
Absurd.
Gruß
S.J.
Es müssen aber die Tatbestandteile des Mordes erfüllt sein,
damit es versuchter Mord ist. Die sehe ich in diesem Fall
nicht.Widerrechtlich Eintritt in eine Wohnung zu verschaffen und
dann mit einer Waffe (Messer) nach vorheriger Ankündigung ist
schon mal geplant!
was hat das mit versuchtem mord zu tun ?
man kann den tatbestand des § 211 auch verwirklichen, ohne sich zutritt zur wohnung zu verschaffen, ohne eine waffe zu benutzen und ohne die tat vorher anzukündigen.
Die Begründung kann Angst vor dem Beklagten sein!
Gewiss kann sie das, wenn genauso klar begründet ist, warum
sich die Angst nach 4 Jahren plötzlich verflüchtigt.
Vielleicht will sie nur endlich ihre Ruhe haben.
Ich glaube, es geht hier um den populären Irrtum, Mord sei eine Tötung dann, wenn sie geplant wurde und nicht im Affekt geschah.
Levay
Steve, das wichtigste Merkmal des Versuchs ist es gerade, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind.
Daher kommt es beim Versuch lediglich auf den Vorsatz hinsichtlich einer Tatbestandsverwirklichung an.
Thorstens Beitrag erlaube ich mir zu ignorieren.
Gruß
Großartig! Ein Versuch ist ein Versuch! Was für eine geistige Leistung.
Im Übrigen verjährt Mord nicht.
Gruß