War der NS-Staat ein Rechtsstaat?

Hallo und Guten Tag,

ich weiss, alleine die Frage klingt ungeheuerlich, aber stimmt es, dass der nationalsozialistische Staat „in sich“ ein „Rechtsstaat“ im Sinne der juristischen Definition war, insofern, als das kein damals geltendes Recht verletzt wurde, im Gegensatz etwa zur ehemaligen DDR, die tatsächlich ein „Unrechtsstaat“ war?

Vielen Dank im Voraus für Antworten,

Jasper

Nein, der NS-Staat ist ein geradezu klassisches Beispiel für einen UNrechtsstaat.

Und auch im juristischen Sinn gilt nichts anderes. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es gab unter Hitler keine Gewaltenteilung.

Levay

Ketzerische Frage…warum galten/Gelten denn Reich
Hallo Levay,

da stelle ich dann doch einmal die ketzerische Frage,warum denn
Gesetze aus dem 3.Reich teilweise noch heute gültig sind
bzw. waren???..

Beispiel:
Rechtsberatungsgesetz von 1935

Abgelöst erst am 17.Dezember 2007 durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz

Beispiel:
Gesetz über das Schornsteinfegerwesen von 1935

Hallo,
das ist einfach, weil kein einziger verantwortlicher Politiker da dran rüttelln wollte, denn die Leute waren potentiemme Wähler. Das Schornsteinfegergesetz ist doch mittlerweilen mit Auflagen gekippt worden?
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

da stelle ich dann doch einmal die ketzerische Frage,warum
denn
Gesetze aus dem 3.Reich teilweise noch heute gültig sind
bzw. waren???..

Moin,

dass der NS-Staat ein Unrechtsstaat war, bedeutet doch nicht, dass alle Gesetze schlecht oder unrecht waren. Auch das Heilpraktikergesetz datiert noch von 1935.
Nein, seine Qualität als Unrechtsstaat rührt daher, dass nicht das **Recht, sondern eine Ideologie als Grundlage des Staates und des Zusammenlebens seiner Bürger galt.
Jedes Gesetz konnte durch einen „Führerbefehl“ außer Kraft gesetzt werden.

Gruß - Rolf**

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Hallo,

da stelle ich dann doch einmal die ketzerische Frage,warum
denn
Gesetze aus dem 3.Reich teilweise noch heute gültig sind
bzw. waren???..

warum denn nicht? Ist der Code Napoleon schon deshalb komplett abzulehnen und jedes daraus folgende Gesetz abzuschaffen, weil Napoleon kein demokratisch gewählter Präsident war?
Gruß
loderunner

stimmt
es, dass der nationalsozialistische Staat „in sich“ ein
„Rechtsstaat“ im Sinne der juristischen Definition war,
insofern, als das kein damals geltendes Recht verletzt wurde,

Hallo,

Jasper!

Nur ein kleiner Tipp: Lies mal (z. B. in Wikip.) eine Definition des Rechtsstaates durch und vergleiche dann mit dem NS-Staat, in dem z. B. nach/seit dem sog. Röhm-Putsch der „Führer“ ganz offiziell die höchste Quelle des Rechts war (um die Unrechtshandlungen auf diese Weise zu legalisieren).
Gruß!
Hannes

Hallo!

da stelle ich dann doch einmal die ketzerische Frage,warum
denn
Gesetze aus dem 3.Reich teilweise noch heute gültig sind
bzw. waren???..

Vielleicht ist es ganz interessant, wie man in Österreich nach 1945 mit den Gesetzen des Dritten Reichs umgegangen ist:
Mit dem Rechts-Überleitungsgesetz vom 1.5.1945 wurden alle nach dem 13.3.1938 („Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich) erlassenen Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in solchen Rechtsvorschriften aufgehoben, „die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen oder typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthalten“. Die Provisorische Staatsregierung hatte mittels Kundmachung festzustellen, welche Rechtsvorschriften als aufgehoben zu gelten haben. Alle übrigen Gesetze und Verordnungen, die nach dem 13.3.1938 für Österreich erlassen wurden, wurden bis zur Neugestaltung der einzelnen Rechtsgebiete als österreichische Rechtsvorschriften in vorläufige Geltung gesetzt.
Durch solche Kundmachungen wurden ca. 450 Normen außer Kraft gesetzt. Ob man aber von einer vollständigen Bereinigung des österreichischen Rechts sprechen kann, ist umstritten.
Es ergaben sich aus diesen Regelungen auch einige juristische Probleme, wie etwa die Einordnung des übergeleiteten Rechtsmaterials in das österreichische System der Rechtsformen oder Fragen der Kompetenzverteilung.
Dies alles darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich - wie in diesem Thread schon festgestellt wurde - beim NS-Staat um einen Unrechtsstaat gehandelt hat. Eine besonders perfide Vorgangsweise dieses Systems war, dass man Regelungen, die alle Rechtsgrundsätze mit Füßen treten, ein scheinbar „rechtliches“ Äußeres verliehen hat.
Grüße, Peter