War der 'Sonderbundskrieg' eine REVOLUTION?

Hallo, Wissende

War der ‚Sonderbundskrieg‘ von 1847 eine REVOLUTION der Radikalen gegen die konservativen Kantonsregierungen in der Schweiz?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderbundskrieg

Gilt die Gründung der ‚Schweizerischen Eidgenossenschaft‘ durch die manipulierte (undemokratische) Einführung der ersten Bundesverfassung von 1848 ebenfalls als revolutionärer Akt?

Gruss & Dank
Adam

Weshalb ich frage

Hallo, Wissende

Weshalb ich frage:

Die heutige Bedeutung von ‚Revolution‘ als ‚gewaltsamer politischer Umsturz‘ entstand im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss der Französischen Revolution.

In der Schweizer Geschichte werden immer dieselben Revolutionen erwähnt: 1653, 1798, 1833 …

Der gewaltsame Umsturz von 1846 bis 1848 zur Bildung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird nirgends als Revolution bezeichnet.

http://www.geschichte-schweiz.ch/bundesstaat.html

Gruss & Dank
Adam

Antwortversuch
Hi

Der gewaltsame Umsturz von 1846 bis 1848 zur Bildung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft wird nirgends als
Revolution bezeichnet.

Insgesamt ging es beim Sonderbundskrieg ja um die Stellung der Kantone innerhalb der Schweiz.
Eine Revolution findet ja immer ausserhalb der allgemein anerkannten Ordnung statt, nur gab es damals in der Schweiz keine „allgemein anerkannte politische Ordnung“ mehr. Beide Seiten fühlten sich „im Recht“.

Insofern handelt es sich (ähnlich wie beim US-Szessionskrieg) um keine Revolution.

LG
Mike

1839 Züriputsch und 1841 Freiämter Revolution …

anerkannten Ordnung statt, nur gab es damals in der Schweiz
keine „allgemein anerkannte politische Ordnung“ mehr. Beide
Seiten fühlten sich „im Recht“.

Insofern handelt es sich (ähnlich wie beim US-Szessionskrieg)
um keine Revolution.

Betr. Bürgerkrieg stimme ich dir zu – die ‚radikal‘ regierten Kantone gegen die ‚konservativ‘ regierten.

Aber seit 1830 – während der ‚Regeneration‘ – hatten alle Kantone anerkannte Regierungen – eher ‚konservative‘ oder eher ‚liberale‘; es bestand eine ‚politische Ordnung‘.

Ab 1833 begannen von Bern ‚nationalistische‘ bzw. ‚zentralistische‘ Kräfte zu wirken, aus denen die ‚radikale‘ Bewegung entstand. Revolutionär war zum Beispiel der ‚Züriputsch‘ von 1839 gegen diese neuen Kräfte. Und 1841 erhoben sich ‚konservative‘ Freiämter Revolutionäre gegen die neue (‚radikale‘) Aargauer Verfassung.

Erst 1844 – mit dem Beginn der sog. ‚Freischarenzüge‘ gegen Luzern – kann man von einem Bürgerkrieg sprechen.

Der Spezialist für diese Zeit ist Beat Junker (mein ehemaliger Geschichtslehrer):
http://www.stub.unibe.ch/extern/hv/gkb/ii/zwei.html

Und als was soll man die illegale Einführung der Bundesverfassung von 1848 bezeichnen, wenn nicht als Staatsstreich?

http://www.stub.unibe.ch/extern/hv/gkb/ii/zwei.html#2.5

Gruss
Adam