Guten Tag,
kann mir bitte jemand zu folgendem Thema eine Auskunft geben?
A+B haben ein Haus plus Wertsachen und Auto.
A und B haben 2 Kinder (C+D) mit Familie (3 Enkel von A und B).
Partner A ist vor längerer Zeit bereits verstorben.
B nun auch.
B hat seinen 3 Enkeln je einen Brief geschrieben, dass jeder Enkel je 1/3 des Hauses erben soll.
Wie ist die gesetzliche Regelung? Es gab wohl ein Berliner Testament…ist aber nicht sicher.
Pflichtanteile? Etc.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
Gesetzlich geregelt wäre dass die Kinder C und D zu gleichen Teilen erben, die Enkel nichts Enkel können Nachrücker werden falls die Eltern C/D vorversterben.
Wenn der Brief den B an die 3 Enkel geschrieben hat ein gültigesTestament wäre, dann gilt diese Regelung. Die „enterbten“ Kinder C und D können auf ihrem Pflichtteil bestehen,das wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Gesetzlich je 1/2, Pflichtteil wäre eben 1/4 jeder.
Pflichtteil in Geldleistung, die Enkel müssten also ihre Eltern auszahlen,wenn die darauf bestehen.
Ob B überhaupt nach dem Berliner Testament ihren Enkel das Haus zusagen durfte ? Käme auf die Klausel an,ob der Überlebende „befreit“ ist und auch ein neues Testament machen dürfte.
Nachtrag: da laut Brief die Enkel „nur“ das Haus erben sollen,würden der sonstige Nachlass (Auto,Barvermögen, Hausrat usw,.) an die Kinder C und D gehen.
Was davon gehört/gehörte A, und was B und was gehört A und B gemeinsam?
In welchem Verhältnis stehen bzw. standen A und B?
Gemeinsame Kinder? Oder nicht?
Was ist danach mit dem Eigentum (Erbe) von A geschehen? Wem gehört es jetzt?
Es ist zu klären, was B gehört - und was nicht.
Was ist das? Ein Testament, oder was?
Und wem gehörte das Haus und das Andere beim Tod von B?
Dazu muss erstmal geklärt werden, was überhaupt vererbt wird und was noch zu vererben ist, bzw. nicht vererbt wird.
Danach kann man über die gesetzliche Regelung nachdenken.