War Frau Krause tatsächlich beleidigend, oder

…wird hier „nur“ versucht, „den Spieß umzudrehen“ und „ihr einen Strick zu drehen“?

Frau Krause ist nebenberuflich für eine Verwaltung als Hausmeisterin tätig (Gewerbetreibende).

Unter anderem gehört die Reinhaltung und Pflege der Außenanlage zu ihrem Aufgabenbereich.

Gelegentlich nimmt sie eine Freundin, oder irgendeine Nachbarin mit, der ihr bei der Arbeit hilft.

So zum Beispiel auch an einem Mittwoch Abend. Als ihr Nachbar die herumstehenden
Einkaufswagen einsammelte, um sie anschließend wie gewohnt, zum LIDL-Markt zu(rück zu) bringen,
pöbelte sie eine vorbeikommende Person mit den Worten „Ich finde es beschämend, dass Sie
ständig von LIDL die Einkaufswagen klauen, um sie bei Ihrer Hausmeisterarbeit zu nutzen.“ an.
Ihre Nachbarin erwiderte wortwörtlich: „Aber ich habe die doch gar nicht geklaut“.
Daraufhin antwortete die fremde Person sehr zornig mit den Worten „Hören Sie bloß auf zu
lügen, ich kenne das!“ und verschwand in der Dunkelheit.

Da Frau Krause in unmittelbarer Nähe stand, hat sie dieses Ereignis genau mitbekommen.
Geistesgegenwärtig schlich sie der fremden Person nach, um zu sehen, wo sie wohnt.

Sie wohnt genau gegenüber unserer Wohnanlage. Frau Krause schrieb ihren Namen auf und ließ
ihr ein Schreiben mit folgendem Wortlaut zukommen:

„Sehr geehrte Frau Barkopf,

am 23.02.2005 um 19:15:00 (MEZ) belästigten und beleidigten Sie auf
unserem Wohnobjekt (Amselweg 2-14)) einen unserer Mitarbeiter.

Sollte sich derartiges, asoziales Verhalten ihrerseits wiederholen, erstatten
wir Strafanzeige.

Des weiteren bitten wir Sie, zukünftig öffentliche Wege zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Krause“

Anstatt sich für die Pöbelei zu entschuldigen, antwortete Frau Barkopf wie folgt: http://www.xeniakrause.de/diverse/seinschreiben.jpg

Frau Krause ist nun „geschockt“ und stark irritiert.

Was meint Ihr(?):

War Frau Krauses Schreiben beleidigend und/oder inhaltlich nicht korrekt?

Meiner Meinung nach hat sie ja nicht die andere Person als asozial bezeichnet,
sondern das Verhalten der anderen Person zu einem Zeitpunkt als asozial bezeichnet.

Ebenso hat Frau Krause ja nicht eine Unterlassungserklärung bezüglich der
Wegnutzung, sondern der Pöbelei gefordert.

In dem Antwortschreiben heißt es des weiteren „Ich behalte mir vor, Ihren beleidigenden
Brief an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten und Sie auf Schadenersatz in Anspruch
zu nehmen“.

Angenommen, der hier geschilderte Fall wäre Realität, müsste Frau Krause dann
befürchten, verklagt zu werden? Könnte „die Gegenseite“ denn überhaupt auf
Schadenersatz klagen? Wenn ja, hätte sie dann Aussicht auf Erfolg?

Frau Krause hat doch nur die Wahrheit geschrieben und kann die Aussage Ihrer
Gehilfin jederzeit bezeugen.

Dass, „die Gegenseite“ auf diesem Wohnobjekt eine Garage gemietet hat, wusste
Frau Krause offensichtlich nicht. OK, dafür könnte sie sich ja entschuldigen.

Kann „die Gegenseite“ irgendwelche rechtliche Schritte einleiten, die Frau Krause
in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, zum Beispiel finanziell?

Muss Frau Kraus „der Gegenseite“ die Anschrift ihrer Gehilfin mitteilen (Datenschutz)?

Wie würdet Ihr weiter verfahren, wenn Ihr in Frau Krauses Haut stecken würdet?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr wenigsten ein paar meiner vielen Fragen beantworten
würdet und bedanke mich schon mal im Voraus recht herzlich.

Viele liebe Grüße aus den Bergen

deVinci

Hallo,

War Frau Krauses Schreiben beleidigend und/oder inhaltlich
nicht korrekt?

Sagen wir mal es war grenzwertig.

Meiner Meinung nach hat sie ja nicht die andere Person als
asozial bezeichnet,
sondern das Verhalten der anderen Person zu einem Zeitpunkt
als asozial bezeichnet.

Stimmt.

Ebenso hat Frau Krause ja nicht eine Unterlassungserklärung
bezüglich der Wegnutzung, sondern der Pöbelei gefordert.

Stimmt auch.

Angenommen, der hier geschilderte Fall wäre Realität, müsste
Frau Krause dann
befürchten, verklagt zu werden? Könnte „die Gegenseite“ denn
überhaupt auf
Schadenersatz klagen? Wenn ja, hätte sie dann Aussicht auf
Erfolg?

Schadenersatz? Nö, woher denn, ist ja kein Schaden entstanden, oder? Wenn ja, welcher??

Frau Krause offensichtlich nicht. OK, dafür könnte sie sich ja
entschuldigen.

Für eine Bitte entschuldigen? Warum?

Kann „die Gegenseite“ irgendwelche rechtliche Schritte
einleiten, die Frau Krause
in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, zum Beispiel
finanziell?

Denke ich kaum. Selbst wenn man den Brief als milde beleidigend einschätzt, so hebt sich das wohl mit der vorhergegangenen Beleidigung auf.

Muss Frau Kraus „der Gegenseite“ die Anschrift ihrer Gehilfin
mitteilen (Datenschutz)?

Um Gottes Willen, nein. Der „Stänkerer“ (so nenne ich ihn mal), kann ja gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Falls dann die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Sache vor Gericht kommt, dann muss Frau Krause natürlich sagen wer’s war (Ausnahme bei Angehörigen etc., kennt man aus dem Fernsehen).

Wie würdet Ihr weiter verfahren, wenn Ihr in Frau Krauses Haut
stecken würdet?

Nicht weiter drauf reagieren.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

erst einmal RECHT HERZLICHEN DANK für Deine Antwort(en).

Bewundernswert finde ich, wie objektiv, pragmatisch und
konstruktiv Du diesen Fall eingeschätzt/bewertet hast - HUT AB!

Blöd ist nur, dass „der Streitsüchtige“ den Auftraggeber der
Hausmeisterin von dieser Angelegenheit in Kenntnis gesetzt hat.

Denn „der Streitsüchtige“ mietet ja vom Auftraggeber der
Hausmeisterin eine Garage, ist somit ein Kunde.
Und wie heißt es doch immer so schön (?): „Der Kunde hat IMMER
Recht!“.

Sollte Frau Krause Deiner Meinung nach ihrem Auftraggeber
gegenüber zu dieser Angelegenheit Rechenschaft ablegen?

Angenommen, es kommt doch (wider Erwartens) zu einem Gerichtsprozess
und der Richter fragt Frau Krause, wer denn ihre Gehilfe sei.

Könnte Sie dann antworten, dass es ein Verwandter war?

Wäre sie dann somit „aus dem Schneider“?

Gruß

deVinci

Hallo nochmal,

Blöd ist nur, dass „der Streitsüchtige“ den Auftraggeber der
Hausmeisterin von dieser Angelegenheit in Kenntnis gesetzt
hat.

Tja, das ist wirklich blöd. Und hat ja auch nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun.

Denn „der Streitsüchtige“ mietet ja vom Auftraggeber der
Hausmeisterin eine Garage, ist somit ein Kunde.
Und wie heißt es doch immer so schön (?): „Der Kunde hat IMMER
Recht!“.

Nicht ganz immer. Beleidigungen müssen sich auch Angestellte nicht gefallen lassen. Aber damit brächte man dann einen ganz anderen Stein ins Rollen (im schlimmsten Fall ja Abmahnung/Entlassung, gegen die man dann gerichtlich vorgehen müsste - und wer will das schon, auch wenn man garantiert gewinnen würde).

Sollte Frau Krause Deiner Meinung nach ihrem Auftraggeber
gegenüber zu dieser Angelegenheit Rechenschaft ablegen?

Ja, auf jeden Fall. Ich würde die Sache in diese Richtung offensiv (Achtung: Offensiv, nicht aggressiv!) angehen. Will sagen: Den Auftraggeber alsbald vom gesamten Ablauf in Kenntniss setzen.

Angenommen, es kommt doch (wider Erwartens) zu einem
Gerichtsprozess
und der Richter fragt Frau Krause, wer denn ihre Gehilfe sei.

Könnte Sie dann antworten, dass es ein Verwandter war?

Wäre sie dann somit „aus dem Schneider“?

Ohjeohje. Also, dass ist so. WENN es zu einem Strafprozess wegen Beleidigung/übler Nachrede kommt, dann KANN Frau Krause das natürlich sagen. ABER: Sie DARF es natürlich nur dann sagen, wenn es tatsächlich ein Verwandter war (und nicht nur irgendeiner, die Verwandschaft muss schon sehr eng sein). Im Zweifelsfall kann sich der „Stänkerer“ aber an die Person erinnern und falls dann rauskommt, dass es kein Verwandter war, dann hat es sehr empfindliche Konsequenzen (Mindeststrafe für Falschaussage 1 Jahr (IIRC), evt., wenn auch unwahrscheinlich, Strafvereitelung). Diese Ausrede kann ich also auf gar keinen Fall empfehlen.

Grüße,

Anwar

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Hallo!

Wie würdet Ihr weiter :verfahren, wenn Ihr in Frau :Krauses Haut stecken würdet?

Ich würde mir ein Loch in den Bauch freuen, wenn ich solche Sorgen hätte. Frau Krause sollte den Umweltschutz nicht aus dem Auge verlieren: Würde jeder wegen eines schrägen Wortes einen Brief schreiben, müßten wir alle Wälder abholzen, um zu genug Papier zu kommen. Frau Krause sollte sich eine ordentliche Beschäftigung suchen, damit sie für derartige Kindereien keine Zeit mehr hat. Das alles ist nichts für Schadenersatz, das ist auch nichts für Gerichte, das ist Gezänk um gar nichts, eben Maschendrahtzaungehabe.

Wie man mit solchen „Vorfällen“ umgeht: Gar nicht! Die Beteiligten haben schlicht nicht alle Tassen im Schrank! Also: Schnabel halten. Fall erledigt.

Gruß
Wolfgang

Du meinst also, Frau Krause kann den Brief „der Gegenseite“
getrost in „Ablage P“ ablegen und den Fall als „abgehackt“
betrachten.

Wäre es Deiner Ansicht denn sinnvoll, wenn Frau Krause
ihren Auftraggeber von dieser Angelegenheit vollkommen
in Kenntnis setzt? „Cool“ wäre es von Frau Krause wohl,
wenn sie dies nicht täte. Andererseits würde dadurch Ihr
Image gegenüber ihrem Auftraggeber schaden nehmen.
Was meinst Du?

Sicherlich ist auch Frau Krauses Verhalten etwas übertrieben
gewesen. Dennoch kann ihre Reaktion berechtigt sein.

Lässt sie sich erst einmal von einem vorbeigehenden Bürger
bepöbeln und ignoriert das, haben die Mieter weniger
Respekt vor ihr, immer nach dem Motto „Mit der kann man´s
ja machen, die tut ja eh nichts!“. Verstehst Du, wie ich das
meine?

Gruß

deVinci

sobald hier auch nur eine der beiden seiten, die sta oder einen ra in anspruch nehmen will, wird folgendes passieren: der sta schlägt einen standard-kommentar zu § 185- § 193 STGB auf und versucht händeringend einen grund zu finden, um das verfahren sofort einzustellen, der sich auch schnell finden lassen wird: mangelnde kundgabe gegenüber dritten, wechselseitige beleidiungen oder was weiß ich. alles andere wäre auch verschwendung von steuergeldern. vermutlich macht er sich nicht einmal den aufwand sondern verweist gleich auf den privatklage-weg wegen einer rein zivilrechtlichen streitigkeit. dito auf der gegenseite, da da beim besten willen nichts zu holen ist…
mfg A.

das leben ist zu kurz für solchen mist…
sorry, aber das solltest du frau krause mal sagen. und grüß sie schön von mir.

ann

Lässt sie sich erst einmal von einem vorbeigehenden Bürger
bepöbeln und ignoriert das, haben die Mieter weniger
Respekt vor ihr, immer nach dem Motto „Mit der kann man´s
ja machen, die tut ja eh nichts!“. Verstehst Du, wie ich das
meine?

Gruß

deVinci

Hallo!

Lässt sie sich erst einmal :von einem vorbeigehenden :Bürger bepöbeln und ignoriert :das, haben die Mieter weniger
Respekt vor ihr…

Ein seltsames Verständnis vom Verhältnis zwischen zahlenden Kunden (Mietern) und Hausmeister und ein seltsames Verständnis von Respekt.

Hast Du besonderen Respekt vor einem Menschen, der über jedes Hölzchen hüpft, das man ihm hinhält? Hast Du besonderen Respekt vor einem Menschen, dem Souveränität fehlt, der sich über jede Nebensächlichkeit aufregt? Hast Du besonderen Respekt vor einem Menschen, der auf jedes schräge Wort wie ein HB-Männchen reagiert? Hast Du besonderen Respekt vor Menschen, die Wichtiges nicht von Untergeordnetem unterscheiden können? Hast Du besonderen Respekt vor Leuten, die mit alltäglichen Situationen nicht selbst fertig werden und unsinnigerweise mit Anwalt und Gericht drohen? Das sind alles Sachen, mit denen man sich zum lächerlichen Hampelmann macht, aber Respekt ist damit gewiß nicht zu erreichen.

Wenn jemand dummes Zeug sabbelt, wird das ignoriert oder höchstens mit einer wegwerfenden Handbewegung abgewiesen und Ende.

Gruß
Wolfgang

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Vielleicht hat Frau Krause ja aus dieser…
…Situation gelernt und greift zukünftig nicht mehr so schnell
„zur Feder“ :wink:

Aber eine Frage würde mich noch interessieren:

Sollte Frau Krause Deiner Meinung nach ihrem Auftraggeber
gegenüber zu dieser Angelegenheit Rechenschaft ablegen?

Gruß

deVinci

Hallo!

Sollte Frau Krause Deiner :Meinung nach ihrem :Auftraggeber gegenüber zu :dieser Angelegenheit :Rechenschaft ablegen?

Meinst Du, der hat Lust und Zeit, sich sowas anzuhören? Außerdem hatte der Auftraggeber mit dem Vorfall nichts zu tun.

Frau Krause könnte zum Mieter gehen und sagen, sie hätte ein bißchen überreagiert und vorschlagen, die Geschichte zu beenden und lieber eine Tasse Kaffee zusammen zu trinken (Frau Krause hat natürlich zufällig ein Pfund Jacobs in der Kitteltasche). Wenn trotz freundlicher Ansprache Zickerei kommt, na dann eben nicht, dann vergißt man die Sache ohne weiteren Kommentar.

Gruß
Wolfgang

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hallo,

also mir drängt sich beim Lesen aller Postings eigentlich immer eine Frage auf:
Wo kommen eigentlich diese vermaledeiten Lidl-Einkaufswagen her? Wer hat sie dort abgestellt, oder benutzt wirklich Frau Krause und Hilfscrew diese Wagen zum Aufräumen? Denn dann wäre ja in dem Ausbruch der Garagenmieterin ein Körnchen Wahrheit, da die Wagen ja mit Sicherheit nicht von Lidl für diese Tätigkeit bereitgestellt werden.

Unterstellt, dass die Wagen nicht zweckentfremdet eingesetzt werden finde ich, rein aus Laiensicht, sowohl die Reaktion von Frau Krause, als auch die Gegenreaktion übermäßig und daher falsch.

Zwar kann man nachvollziehen, wie es dazu kam, da man nicht unbedingt im vorbeigehen mal so eben eine verbale Watsche abkassieren möchte, aber man sollte generell zunächst einmal die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren.
Wer hat nicht schon mal so eine Verbalattacke erlebt. Dann immer sofort schriftlich mit Anwälten und was weiss ich daherkommen…
Warum hat Frau Krause nicht gleich bei der Person geklingelt und die Sache noch einmal (ruhig) zur Sprache gebracht.

Gruss
Nita