…wird hier „nur“ versucht, „den Spieß umzudrehen“ und „ihr einen Strick zu drehen“?
Frau Krause ist nebenberuflich für eine Verwaltung als Hausmeisterin tätig (Gewerbetreibende).
Unter anderem gehört die Reinhaltung und Pflege der Außenanlage zu ihrem Aufgabenbereich.
Gelegentlich nimmt sie eine Freundin, oder irgendeine Nachbarin mit, der ihr bei der Arbeit hilft.
So zum Beispiel auch an einem Mittwoch Abend. Als ihr Nachbar die herumstehenden
Einkaufswagen einsammelte, um sie anschließend wie gewohnt, zum LIDL-Markt zu(rück zu) bringen,
pöbelte sie eine vorbeikommende Person mit den Worten „Ich finde es beschämend, dass Sie
ständig von LIDL die Einkaufswagen klauen, um sie bei Ihrer Hausmeisterarbeit zu nutzen.“ an.
Ihre Nachbarin erwiderte wortwörtlich: „Aber ich habe die doch gar nicht geklaut“.
Daraufhin antwortete die fremde Person sehr zornig mit den Worten „Hören Sie bloß auf zu
lügen, ich kenne das!“ und verschwand in der Dunkelheit.
Da Frau Krause in unmittelbarer Nähe stand, hat sie dieses Ereignis genau mitbekommen.
Geistesgegenwärtig schlich sie der fremden Person nach, um zu sehen, wo sie wohnt.
Sie wohnt genau gegenüber unserer Wohnanlage. Frau Krause schrieb ihren Namen auf und ließ
ihr ein Schreiben mit folgendem Wortlaut zukommen:
„Sehr geehrte Frau Barkopf,
am 23.02.2005 um 19:15:00 (MEZ) belästigten und beleidigten Sie auf
unserem Wohnobjekt (Amselweg 2-14)) einen unserer Mitarbeiter.
Sollte sich derartiges, asoziales Verhalten ihrerseits wiederholen, erstatten
wir Strafanzeige.
Des weiteren bitten wir Sie, zukünftig öffentliche Wege zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Krause“
Anstatt sich für die Pöbelei zu entschuldigen, antwortete Frau Barkopf wie folgt: http://www.xeniakrause.de/diverse/seinschreiben.jpg
Frau Krause ist nun „geschockt“ und stark irritiert.
Was meint Ihr(?):
War Frau Krauses Schreiben beleidigend und/oder inhaltlich nicht korrekt?
Meiner Meinung nach hat sie ja nicht die andere Person als asozial bezeichnet,
sondern das Verhalten der anderen Person zu einem Zeitpunkt als asozial bezeichnet.
Ebenso hat Frau Krause ja nicht eine Unterlassungserklärung bezüglich der
Wegnutzung, sondern der Pöbelei gefordert.
In dem Antwortschreiben heißt es des weiteren „Ich behalte mir vor, Ihren beleidigenden
Brief an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten und Sie auf Schadenersatz in Anspruch
zu nehmen“.
Angenommen, der hier geschilderte Fall wäre Realität, müsste Frau Krause dann
befürchten, verklagt zu werden? Könnte „die Gegenseite“ denn überhaupt auf
Schadenersatz klagen? Wenn ja, hätte sie dann Aussicht auf Erfolg?
Frau Krause hat doch nur die Wahrheit geschrieben und kann die Aussage Ihrer
Gehilfin jederzeit bezeugen.
Dass, „die Gegenseite“ auf diesem Wohnobjekt eine Garage gemietet hat, wusste
Frau Krause offensichtlich nicht. OK, dafür könnte sie sich ja entschuldigen.
Kann „die Gegenseite“ irgendwelche rechtliche Schritte einleiten, die Frau Krause
in irgendeiner Art und Weise schädigen könnten, zum Beispiel finanziell?
Muss Frau Kraus „der Gegenseite“ die Anschrift ihrer Gehilfin mitteilen (Datenschutz)?
Wie würdet Ihr weiter verfahren, wenn Ihr in Frau Krauses Haut stecken würdet?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr wenigsten ein paar meiner vielen Fragen beantworten
würdet und bedanke mich schon mal im Voraus recht herzlich.
Viele liebe Grüße aus den Bergen
deVinci
