War ich legal?

hallo liebe radwissenden,

gestern kam ich auf meinem längeren nach-hause-radweg in etwas sehr tiefe schneedünen. es war dort kein weiterkommen mehr, das vorderrad ist mehr als zur hälfte im schnee versunken, sprich, selbst zu fuss wäre es ein eher schwieriges unterfangen gewesen - mit klick-pedal-schuhen sowieso…
daher bin ich auf die neben dem radweg gelegene bundesstrasse ausgewichen, die autos mussten zum glück aus ähnlichen gründen auch langsam fahren. sehr wohl war mir dabei nicht…

war das nun nach der stvo rechtens?

fragt sich,

stefan

Hallo,
deine Umschalttaste scheint defekt zu sein. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und damit einhergehend höherer Chancen auf hilfreiche Antworten, solltest du dies beheben.

war das nun nach der stvo rechtens?

Welche Schilder waren/sind denn aufgestellt?

Bei Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) oder 331 (Kraftfahrstraße) darfst du die Fahrbahn als Radfahrer nicht benutzen.

Ohne Verkehrszeichen ist der Radweg nicht benutzungspflichtig und du darfst ohne Rücksicht auf dessen Zustand die Fahrbahn oder den Radweg benutzen. In so einem Fall ist in der Regel die Fahrbahn zu empfehlen.

Mit Zeichen 237/240/241 (Radweg bzw. gemeinsamer oder getrennter Rad- und Fußweg) wäre der Radweg grundsätzlich benutzungspflichtig. Dies entfällt aber, wenn der Radweg nicht benutzbar, nicht zumutbar oder nicht straßenbegleitend ist. Bei geräumter Fahrbahn ist ein mit Schnee bedeckter Radweg daher nicht benutzungspflichtig - schon garnicht, wenn man ihn überhaupt nicht befahren könnte. Vgl. dazu auch die Ausführungen von Bernd Sluka: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

sehr wohl war mir dabei nicht…

Warum?


Philipp

Legales Update …
Hallo Philipp,

war das nun nach der stvo rechtens?

Welche Schilder waren/sind denn aufgestellt?

Auf dem Radweg: die Kombi von Fuss/Radweg. Auf der Strasse weiss ichs nicht, aber der erste Km war ganz sicher eine Bundesstrasse.

Heute morgen war übrigens auf dem Radweg zwar geräumt…aber so schlecht, dass sich freie Stellen mit erhebliche Eisflächen, die dann auch noch ganz tollen Spurrillen hatten, abwechselten…

Bei Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) oder 331
(Kraftfahrstraße) darfst du die Fahrbahn als Radfahrer nicht
benutzen.

D.h. für mich jetzt die Frage: Ist eine Kraftfahrstrasse eine Bundesstrasse?

…Danke für den informativen Link…

sehr wohl war mir dabei nicht…

Warum?

Naja, vor dem Winter hatte ich mir zwischenzeitlich angewöhnt eine Radstrecke durch den Wald zu benutzen; sprich auf meinen 20+ kms kam ich nur Anfangs und am Ende kurz in Kontakt mit, auf 30 km/h beschränkten Autoverkehr…d.h. ich bins schlicht nicht mehr gewohnt.
Aber vor allem: Was nützt es, wenn man zwar berechtigt die Autostrasse benutzt wenn der - zwar behelmte - Kopf vom 20 Tonner zu Brei gefahren ist.

stefan

Hallo.

war das nun nach der stvo rechtens?

Welche Schilder waren/sind denn aufgestellt?

Auf der Strasse weiss ichs nicht, aber der erste Km war ganz
sicher eine Bundesstrasse.

Es ist unerheblich, wer die Straße bezahlt.

Heute morgen war übrigens auf dem Radweg zwar geräumt…aber
so schlecht, dass sich freie Stellen mit erhebliche
Eisflächen, die dann auch noch ganz tollen Spurrillen hatten,
abwechselten…

Da ein Radfahrer auf Grund der eingeschränkten Streupflicht auf Radwegen die Schuld an Unfällen auf schnee- oder eisglatten Radwegen selbst trägt, ist er nicht gezwungen solche zu benutzen (http://www.adfc-oldenburg.de/verkehr/recht/glaette.html).

Bei Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) oder 331
(Kraftfahrstraße) darfst du die Fahrbahn als Radfahrer nicht
benutzen.

D.h. für mich jetzt die Frage: Ist eine Kraftfahrstrasse eine
Bundesstrasse?

Das hat nichts miteinander zu tun. Viele Bundesstraßen sind keine Kraftfahrstraßen. Eine Kraftfahrstraße (blaues Rechteck mit weißem Auto-Symbol, vgl. etwa http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstraße) kann Bundesstraße aber auch Landes-/Staats- oder Gemeindestraße sein.

sehr wohl war mir dabei nicht…

Warum?

Naja, vor dem Winter hatte ich mir zwischenzeitlich angewöhnt
eine Radstrecke durch den Wald zu benutzen; sprich auf meinen
20+ kms kam ich nur Anfangs und am Ende kurz in Kontakt mit,
auf 30 km/h beschränkten Autoverkehr…d.h. ich bins schlicht
nicht mehr gewohnt.

Dass vollkommen straßenunabhängige oder außerhalb geschlossener Ortschaften selbst straßenbegleitende Radwege oft angenehmer und sinnvoll sind, bestreite ich nicht. Aber soetwas gab es ja wohl nicht.

Aber vor allem: Was nützt es, wenn man zwar berechtigt die
Autostrasse benutzt wenn der - zwar behelmte - Kopf vom 20
Tonner zu Brei gefahren ist.

Es heißt Fahrbahn und ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge gedacht. Als Radfahrer solltest du an an deinem Selbstbewusstsein als vollwertiger Verkehrsteilnehmer arbeiten. Die Zeiten, in denen das NSKK „dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet“ zeigen wollte, sind endgültig vorbei.

Gefährliche Unfälle im geradeaus fließenden Verkehr sind sehr selten, verglichen mit denen beim Abbiegen. Gegen Abbiegeunfälle schützt aber der Radweg nicht - im Gegenteil: das Risiko ist deutlich (bis zu 12-fach) erhöht.

Ob der - so überhaupt vorhandenen - geringen Schutzwirkung eines Fahrradhelms, würde ich dich bitten, auf solche Einschübe wie oben zu verzichten. Diese vermitteln unbedarften Lesern u.U. den Eindruck, Helmtragen sei unbedingt erforderlich. Dieser Glaube wird dann regelmäßig von Propaganda-Organisationen gegen Radfahrer mißbraucht und hat fatale gesellschaftliche Folgen.


Philipp

Hallo Philipp,

vielen Dank nochmal, auch für Deine links…

Aber vor allem: Was nützt es, wenn man zwar berechtigt die
Autostrasse benutzt wenn der - zwar behelmte - Kopf vom 20
Tonner zu Brei gefahren ist.

[…]

Ob der - so überhaupt vorhandenen - geringen Schutzwirkung
eines Fahrradhelms, würde ich dich bitten, auf solche
Einschübe wie oben zu verzichten. Diese vermitteln unbedarften
Lesern u.U. den Eindruck, Helmtragen sei unbedingt
erforderlich. Dieser Glaube wird dann regelmäßig von
Propaganda-Organisationen gegen Radfahrer mißbraucht und hat
fatale gesellschaftliche Folgen.

Ich gebe Dir Recht, sehe aber nicht, dass dies Alles bereits aus ‚zwar behelmt‘ abgeleitet werden kann; dies kann man m.E. auch genau in Deinem Sinne verstehen…und so war es auch gemeint; mir ist durchaus klar, dass eine Wasermelone in ihren mechanischen Eigenschaften bei den Kräften die in vielen Fällen beim Zusammenstoss mit Autos wirken kaum durch einen Helm ‚verbessert‘ wird.
Mir ist die Problematik des fragwürdigen Schutzes durch Helme durchaus bewusst.

An meinem Selbsbewusstsein als radfahrender Verkehrsteilnehmer muss ich n.m.M. nicht arbeiten. Das Gefühl von einem Auto im 5 cm Abstand mit 50 km/h überholt zu werden hat damit nämlich nichts zu tun. Und mein Selbstbewusstsein leidet nicht, wenn ich versuche unschöne Gefühle zu meiden.
Normalerweise ist meine Taktik in Massen als unsicherer Radler zu erscheinen, dann halten die Autofahrer im stat. Mittel einen grösseren Abstand (als ADFC-Kenner - oder Mitglied? kennst Du sicher die Untersuchung zB.: http://www.drianwalker.com/work.html) … aber auch klar, derlei Studien sprechen wieder eindeutig gegen den Helm.
Mir scheint, als sei ich hier in vielen Punkten emotionaler als Du. Und mein Bauch sagt einfach ja zum Helm, auch aus der Erfahrung eines Unfalles, bei dem ich ohne Helm mit 70 km/h gegen eine Windschutzscheibe gedonnert bin.

so long,

stefan

Hallo.

Aber vor allem: Was nützt es, wenn man zwar berechtigt die
Autostrasse benutzt wenn der - zwar behelmte - Kopf vom 20
Tonner zu Brei gefahren ist.

Ob der - so überhaupt vorhandenen - geringen Schutzwirkung
eines Fahrradhelms, würde ich dich bitten, auf solche
Einschübe wie oben zu verzichten. Diese vermitteln unbedarften
Lesern u.U. den Eindruck, Helmtragen sei unbedingt
erforderlich. Dieser Glaube wird dann regelmäßig von
Propaganda-Organisationen gegen Radfahrer mißbraucht und hat
fatale gesellschaftliche Folgen.

Ich gebe Dir Recht, sehe aber nicht, dass dies Alles bereits
aus ‚zwar behelmt‘ abgeleitet werden kann;

Ich wollte dir nicht unterstellen, diesen Zusammenhang tatsächlich herzustellen. Aber selbst wenn die Aussage aus deiner Formulierung nicht abgeleitet werden kann, bedeutet dies bedauerlicherweise nicht, dass es nicht gemacht wird.

dies kann man m.E. auch genau in Deinem Sinne verstehen…
und so war es auch gemeint;

Die Erfahrung zeigt, dass Menschen - von gewissen Organisationen, die sich teilweise in anderen Bereichen großes Vertrauen verdient haben, beeinflusst - dies eher nicht so interpretieren. Auch reicht vielen als Bestätigung ihres Glaubens Helme seien notwendig bereits die Erkenntnis, dass geachtete Personen, zu denen auch ein w-w-w-Experte zählen kann, Helm trägt.

Angesichts der Tendenzen, Helmpflichten (tatsächlich oder effektiv durch die Hintertür) einzuführen, halte ich es für sinnvoll jegliche Äußerungen, die eine solche unterstützen könnten, zu vermeiden.

mir ist durchaus klar, dass eine Wasermelone in ihren
mechanischen Eigenschaften bei den Kräften die in vielen
Fällen beim Zusammenstoss mit Autos wirken kaum durch einen
Helm ‚verbessert‘ wird.

Das Problem ist ein wenig anders gelagert: bei typischen Unfällen im gewöhnlichen Straßenverkehr befindet sich der Helm überhaupt nicht in der Position, in der er eine Schutzwirkung entfalten könnte (d.i. zwischen Hindernis und Kopf). Unter ungünstigen Umständen könnte ein Fahrradhelm sogar HWS-Verletzungen fördern.

Da sich also für den gewöhnlichen Straßenverkehr keine sachliche Empfehlung für den Helm ableiten lässt, sollte es jedermann völlig frei stehen, ob er keinen Helm trägt oder doch. Da aber schon die `Vorbildfunktion’ von Helmträgern diese Freiheit effektiv einschränkt, sollte man es als Helmträger vermeiden, den Eindruck zuzulassen, die Entscheidung für den Helm sei sachlich auf Grund dessen Wirksamkeit begründet.

An meinem Selbsbewusstsein als radfahrender Verkehrsteilnehmer
muss ich n.m.M. nicht arbeiten.
Das Gefühl von einem Auto im 5 cm Abstand mit 50 km/h überholt
zu werden hat damit nämlich nichts zu tun.

Ein solches Verhalten des Autofahrers ist mindestens ordnungswidrig, u.U. handelt es sich sogar um eine Straftat. Begünstigt wird derartiges Fehlverhalten durch die Tatsache, dass solche Situationen für den Kraftfahrer wegen der schwachsinnigen Ausfädelung des Radverkehrs durch die Radwegebenutzungspflicht selten geworden sind.

Häufig passiert es gerade deshalb, weil der Radfahrer nicht in vernünftigem Abstand zum Fahrbahnrand fährt, sondern sich ängstlich an den äußersten rechten Rand quetscht, so dass der Kraftfahrer gerade noch vorbeikommt, wenn er den vorschriftsmäßigen Abstand nicht einhält. Dass meine ich mit „Selbstbewusstsein als vollwertiger Verkehrsteilnehmer“: Radfahrer sind keine Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Ihr Interesse zügig und sicher zum Ziel zu kommen wiegt genauso schwer wie das der Kraftfahrer. Auch sie müssen keine Gefahren auf sich nehmen, nur um anderen Verkehrsteilnehmern ein noch schnelleres Vorankommen zu ermöglichen.

Und mein Bauch sagt einfach ja zum Helm,

Wie gesagt möchte ich weder dir noch sonst irgendjemandem das Recht absprechen darauf zu hören. Ich will jedoch vermeiden, dass Andere der Propaganda von dritter Seite aufsitzen und glauben, es handle sich um sichere Fakten.


Philipp

Hallo,

Angesichts der Tendenzen, Helmpflichten (tatsächlich oder
effektiv durch die Hintertür) einzuführen, halte ich es für
sinnvoll jegliche Äußerungen, die eine solche unterstützen
könnten, zu vermeiden.

Die meisten Autofahrer sterben durch Kopfverletungen. Willst Du jetzt ernsthaft einer Helmpflicht für Autofahrer widersprechen?

Da Autofahrer bessere Möglickeiten zur Klimatisieung der Innenräume haben, sollte der Gesetzgeber alle technischen Möglichkeiten zum optiomalen Schutz des Unterstützers unseres Wirtschaftswunders erzwingen und insbesondere fadenscheinige Argumente, die Materialersparnis höher priorisieren als eine Schutzwirkung von vornherein nicht gelten lassen .

Gruß,

Sebastian :smile:)

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Hallo,

An meinem Selbsbewusstsein […]
Das Gefühl von einem Auto im 5 cm Abstand mit 50 km/h überholt
zu werden hat damit nämlich nichts zu tun.

Ein solches Verhalten des Autofahrers ist mindestens
ordnungswidrig, u.U. handelt es sich sogar um eine Straftat.

Ja, nur ist uns doch klar, dass dies dem betroffenen Radler meist wenig hilft, wenn sein Gehirn zu Brei gequetscht wurde!? In diesem Zustand ists mir dann herzlich egal, ob der betreffende Autofahrer / Kraftfahrer jetzt böse war oder nicht. Und ich bin bereit, zur Vermeidung dieses unerquicklichen Zustandes meines Gehrins einiges zu tun…notfalls die im stat. Mittel, durch Helmbenutzung ‚verlorenen‘ Abstands-cm wider durch ‚scheinbar‘ unsicheren Fahrstil ausgleichen. Nach meiner Erfahrung muss man dazu noch nicht mal kleine Kurven fahren, es reicht völlig, durch auf- und abwippen des Rucksackes seine enorme Anstrengung, Schwäche und Unfähigkeit dem Blechling hinten zu signalisieren.

Häufig passiert es gerade deshalb, weil der Radfahrer nicht in
vernünftigem Abstand zum Fahrbahnrand fährt, sondern sich
ängstlich an den äußersten rechten Rand quetscht, so dass der
Kraftfahrer gerade noch vorbeikommt, wenn er den
vorschriftsmäßigen Abstand nicht einhält.

mmh, in der Untersuchung zu der ich Dir in meinem letzten Beitrag einen link gepostet habe ergab die Statistik etwas anderes; der mittlere Abstand nahm ab, wenn sich der Radler in ausreichendem Sicherheitsabstand zum Bordstein / Fahrbahnrand befand. Je näher er - (meine Interpretation:smile: sich auch optisch eingequetscht - zwischen ‚karossieriertem‘ Verkehr und Fahrbahnende gab, desto mehr Platz wurde ihm eingeräumt…aber immer noch nicht ausreichend.

Dass meine ich mit
„Selbstbewusstsein als vollwertiger
Verkehrsteilnehmer“: Radfahrer sind keine Verkehrsteilnehmer
zweiter Klasse.

Ganz klar, das sehe ich genauso; allerdings sind Radfahrer die schwächeren. Und Hasenfüsse - wie ich - nehmen einfach ungern ein Risiko auf, um zu ihrem Recht zu kommen. Dass sich die Einschätzung des Risikos dabei von Radler zu Radler unterscheidet ist Alltag.

Und mein Bauch sagt einfach ja zum Helm,

Wie gesagt möchte ich weder dir noch sonst irgendjemandem das
Recht absprechen darauf zu hören. Ich will jedoch vermeiden,
dass Andere der Propaganda von dritter Seite aufsitzen und
glauben, es handle sich um sichere Fakten.

Ja, Danke für den Hinweis, erst im Laufe unserer Diskussion kam ich per Recherche auf die Mängel, die mein Sicherheitsempfinden im realen Strassenverkehr so hat. Ich hoffe, dass sich dies (‚typ.‘ Unfallsituation) im Sommer wieder ändert, wenn ich mehr im Wald und Gebirge radle.

so long,

stefan

Hi

Die meisten Autofahrer sterben durch Kopfverletungen.

na, dann gäbs bald nur noch seeeehr wenige.
Du meinst (hoffentlich) von den Autofahrern, die im Verkehr sterben, sterben die meisten an Kopfverletzungen.

HH

Kopfverletzungen

Unabhängig vom Typ des Verkehrsteilnehmers
(Fussgänger, Radfahrer, Autofahrer…)
sind Kopfverletzungen wohl deswegen Unfall-Todesursache Nr.1,
weil es heutzutage sehr schwer ist, sich eine tödliche
Fuss-/Arm- oder sonstige Körperverletzung zu holen.
(Zählt Genickbruch eigentlich noch als „Kopfverletzung“?)
Daher wäre ein _wirksamer_Kopfschutz bei allen
Verkehrsteilnehmern durchaus sinnvoll.
Der Schutz muss jedoch eher vom Typ Motorradhelm,
nicht vom Typ Radhelm sein, damit er auch wirkt.

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Hallo vume,

Unabhängig vom Typ des Verkehrsteilnehmers
(Fussgänger, Radfahrer, Autofahrer…)
sind Kopfverletzungen wohl deswegen Unfall-Todesursache Nr.1,

das ist so noch nicht mal erwiesen. Es heißt immer: So und soviel Unfälle mit Kopfverletzung sind tödlich verlaufen. Da hat aber noch keiner hingeschaut, ob die Kopfverletzung die Todesursache war.

weil es heutzutage sehr schwer ist, sich eine tödliche
Fuss-/Arm- oder sonstige Körperverletzung zu holen.

Naja, aber einen Milzriss oder sonstige innere Verletzungen sind auch ziemlich leicht tödlich.

(Zählt Genickbruch eigentlich noch als „Kopfverletzung“?)
Daher wäre ein _wirksamer_Kopfschutz bei allen
Verkehrsteilnehmern durchaus sinnvoll.

Man müsste halt mal wirklich erforschen, was die einzelne Todesursache ist. Wenn da nicht vielleicht doch der Datenschutz dagegen steht.

Gruß, Karin