Hallo.
Aber vor allem: Was nützt es, wenn man zwar berechtigt die
Autostrasse benutzt wenn der - zwar behelmte - Kopf vom 20
Tonner zu Brei gefahren ist.
Ob der - so überhaupt vorhandenen - geringen Schutzwirkung
eines Fahrradhelms, würde ich dich bitten, auf solche
Einschübe wie oben zu verzichten. Diese vermitteln unbedarften
Lesern u.U. den Eindruck, Helmtragen sei unbedingt
erforderlich. Dieser Glaube wird dann regelmäßig von
Propaganda-Organisationen gegen Radfahrer mißbraucht und hat
fatale gesellschaftliche Folgen.
Ich gebe Dir Recht, sehe aber nicht, dass dies Alles bereits
aus ‚zwar behelmt‘ abgeleitet werden kann;
Ich wollte dir nicht unterstellen, diesen Zusammenhang tatsächlich herzustellen. Aber selbst wenn die Aussage aus deiner Formulierung nicht abgeleitet werden kann, bedeutet dies bedauerlicherweise nicht, dass es nicht gemacht wird.
dies kann man m.E. auch genau in Deinem Sinne verstehen…
und so war es auch gemeint;
Die Erfahrung zeigt, dass Menschen - von gewissen Organisationen, die sich teilweise in anderen Bereichen großes Vertrauen verdient haben, beeinflusst - dies eher nicht so interpretieren. Auch reicht vielen als Bestätigung ihres Glaubens Helme seien notwendig bereits die Erkenntnis, dass geachtete Personen, zu denen auch ein w-w-w-Experte zählen kann, Helm trägt.
Angesichts der Tendenzen, Helmpflichten (tatsächlich oder effektiv durch die Hintertür) einzuführen, halte ich es für sinnvoll jegliche Äußerungen, die eine solche unterstützen könnten, zu vermeiden.
mir ist durchaus klar, dass eine Wasermelone in ihren
mechanischen Eigenschaften bei den Kräften die in vielen
Fällen beim Zusammenstoss mit Autos wirken kaum durch einen
Helm ‚verbessert‘ wird.
Das Problem ist ein wenig anders gelagert: bei typischen Unfällen im gewöhnlichen Straßenverkehr befindet sich der Helm überhaupt nicht in der Position, in der er eine Schutzwirkung entfalten könnte (d.i. zwischen Hindernis und Kopf). Unter ungünstigen Umständen könnte ein Fahrradhelm sogar HWS-Verletzungen fördern.
Da sich also für den gewöhnlichen Straßenverkehr keine sachliche Empfehlung für den Helm ableiten lässt, sollte es jedermann völlig frei stehen, ob er keinen Helm trägt oder doch. Da aber schon die `Vorbildfunktion’ von Helmträgern diese Freiheit effektiv einschränkt, sollte man es als Helmträger vermeiden, den Eindruck zuzulassen, die Entscheidung für den Helm sei sachlich auf Grund dessen Wirksamkeit begründet.
An meinem Selbsbewusstsein als radfahrender Verkehrsteilnehmer
muss ich n.m.M. nicht arbeiten.
Das Gefühl von einem Auto im 5 cm Abstand mit 50 km/h überholt
zu werden hat damit nämlich nichts zu tun.
Ein solches Verhalten des Autofahrers ist mindestens ordnungswidrig, u.U. handelt es sich sogar um eine Straftat. Begünstigt wird derartiges Fehlverhalten durch die Tatsache, dass solche Situationen für den Kraftfahrer wegen der schwachsinnigen Ausfädelung des Radverkehrs durch die Radwegebenutzungspflicht selten geworden sind.
Häufig passiert es gerade deshalb, weil der Radfahrer nicht in vernünftigem Abstand zum Fahrbahnrand fährt, sondern sich ängstlich an den äußersten rechten Rand quetscht, so dass der Kraftfahrer gerade noch vorbeikommt, wenn er den vorschriftsmäßigen Abstand nicht einhält. Dass meine ich mit „Selbstbewusstsein als vollwertiger Verkehrsteilnehmer“: Radfahrer sind keine Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Ihr Interesse zügig und sicher zum Ziel zu kommen wiegt genauso schwer wie das der Kraftfahrer. Auch sie müssen keine Gefahren auf sich nehmen, nur um anderen Verkehrsteilnehmern ein noch schnelleres Vorankommen zu ermöglichen.
Und mein Bauch sagt einfach ja zum Helm,
Wie gesagt möchte ich weder dir noch sonst irgendjemandem das Recht absprechen darauf zu hören. Ich will jedoch vermeiden, dass Andere der Propaganda von dritter Seite aufsitzen und glauben, es handle sich um sichere Fakten.
–
Philipp