Hallo ich war bis 2008 noch selbstständig aber direkt danach Arbeitnehmer zahle aber noch seit ich Arbeitnehmer bin immer noch rueckzahlungenen und z.b. anwaltskosten betreffend meiner selbststaendigkeit. Solche Zahlungen leiste ich aber zur Zeiten wo ich Arbeitnehmer bin und lange kein selbstständiger mehr bin. Wie mache ich Elsässer in meiner steuererklaerung geltend? Habe heute den bescheid bekommen dass diese Zahlungen nicht anerkannt werden. Bin vollkommen hilflos und ratlos jetzt. Fuer euch zur Info da ich das gesamte Jahr 2009 Arbeitnehmer war habe ich natürlich auch eine Einkommenssteuererklaerung als Arbeitnehmer eingereicht was sonst
Ich wurde mich sehr freuen wenn mir jmd helfen kann. Und ich habe während meiner Selbstständigkeit auf zwei handyvertraege abgeschlossen wofür ich noch als Privatperson die monatsbeitraege zahlen musste bis vor kurzem kann ich diese auch geltend machen.?
Dankeschön