War selbststaendig aber jetzt arbeitnehmer

Hallo ich war bis 2008 noch selbstständig aber direkt danach Arbeitnehmer zahle aber noch seit ich Arbeitnehmer bin immer noch rueckzahlungenen und z.b. anwaltskosten betreffend meiner selbststaendigkeit. Solche Zahlungen leiste ich aber zur Zeiten wo ich Arbeitnehmer bin und lange kein selbstständiger mehr bin. Wie mache ich Elsässer in meiner steuererklaerung geltend? Habe heute den bescheid bekommen dass diese Zahlungen nicht anerkannt werden. Bin vollkommen hilflos und ratlos jetzt. Fuer euch zur Info da ich das gesamte Jahr 2009 Arbeitnehmer war habe ich natürlich auch eine Einkommenssteuererklaerung als Arbeitnehmer eingereicht was sonst

Ich wurde mich sehr freuen wenn mir jmd helfen kann. Und ich habe während meiner Selbstständigkeit auf zwei handyvertraege abgeschlossen wofür ich noch als Privatperson die monatsbeitraege zahlen musste bis vor kurzem kann ich diese auch geltend machen.?

Dankeschön

Warum wurden die Aufwedungen in einer Arbeitnehmererklärung und nicht als „nachträgliche Betriebsausgaben“ als ehemaliger Gewerbetreibender gemacht ?

Wenn sich die enstandenen Kosten nachweislich zu der ehemaligen Tätigkeit zugliedern lassen und nun noch als Last nach der Beendigung zwangsläufig zu stemmen sind, gelten die als nachträgliche BA. (Aber nur wenn…!!!)

Es sei denn das FA hat unterstellt das gar keine Gewinerzielungsabsicht bestand…dann hat sich das Ganze erledigt.

Hallo,

wenn in 2009 noch Kosten im Rahmen Ihrer vorherigen Selbstaendigkeit entstanden koennen Sie diese doch noch als Betriebsausgaben in der Einnahme-Ueberschussrechnung ansetzen. Selbstverstaendlich auch bei fehlenden Einnahmen/Umsaetzen, so dass Sie einen Verlust geltend machen koennen. Dies betrifft die Anwaltskosten als wohl auch die u.a. Handykosten. Dann haben Sie negative Einkunefte aus selbstaendiger Arbeit als auch positive Einkuefte aus nichtselbstaendiger Arbeit, die entsprechend verrechnet werden koennen.
Aber, was sind „Elsaesser“?

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Hallo Neuling,

hat Du als Selbständiger in 2008 eine Bilanz aufgestellt oder nur eine Gewinnermittlung? Warst Du Vorsteuerabzugsberechtigt?
Was sind das für „Rückzahlungen“, die Du da leisten mußt?
Falls Du eine Bilanz aufgestellt hast: sind für die Rückzahlungen und die Rechtsanwaltskosten Rückstellungen gebildet worden?

Was sagt Dein Steuerberater zur Problematik?

Grüßle
Andrea

Ich gehe davon aus, dass Du für Deine selbstständige Tätigkeit keine Bilanz aufgestellt hast. Die „Zahlungen“ sind dann als Betriebsausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen in dem diese gezahlt wurden. Auf die zeitliche Zugehörigkeit kommt es bei einem nicht-bilanzierenden Selbstständigen nicht an, sondern nur auf den Zeitpunkt, wann die Zahlungen vereinnahmt oder verausgabt wurden. D.h. bezahlst Du Kosten für einen Rechtsstreit der die selbstständige Tätigkeit in 2008 betrifft im Jahr 2009, dann sind die Kosten in der Einkommensteuererklärung 2009 abzusetzen. Ist der Einkommensteuerbescheid für 2009 allerdings bereits zur Post gegangen und Dir mindestens 1 Monat bekannt, dann kannst Du auch hier die Kosten nicht mehr geltend machen.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich war heute schon beim Finanzamt und habe einen Einspruch gegen den Bescheid eingereicht und gleichzeitig nochmals erwähnt, dass diese Posten (Handy und Anwaltskosten und Provisionsrückzahlungen) aus der Selbstständigkeit entstanden sind und ich diese im Jahr 2009 zahlen musste und kopien der gesamten Rechnungen und Belege eingereicht. Was ich aber schon zuvor getan hatte.)

Ich hoffe das hilft mir.

Ich habe für meine Selbstständigkeit nur eine Verlust und Gewinnermittlung eingereicht und keine Bilanz.

Ich war auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich habe den Bescheid erst am Freitag erhalten und gleich 3 Tage also heute den Einspruch eingereicht, somit habe ich ja auch die Frist eingehalten.

Einen Steuerberater hatte ich nur die Jahre zuvor jedoch werde ich nun da ich Arbeitnehmer bin mir keinen Steuerberater zuziehen, dass würde sich nicht rechnen, daher habe ich mal den Alleingang gewählt.

Ach und Elsässer - da habe ich mir nur verschrieben :smile:

Vielen Dank und wenn ich noch einen Rat benötige freue ich mich sehr, ich hoffe meine Angaben jetzt sind etwas aufschlussreicher.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich war heute schon beim Finanzamt und habe einen Einspruch gegen den Bescheid eingereicht und gleichzeitig nochmals erwähnt, dass diese Posten (Handy und Anwaltskosten und Provisionsrückzahlungen) aus der Selbstständigkeit entstanden sind und ich diese im Jahr 2009 zahlen musste und kopien der gesamten Rechnungen und Belege eingereicht. Was ich aber schon zuvor getan hatte.)

Ich hoffe das hilft mir.

Ich habe für meine Selbstständigkeit nur eine Verlust und Gewinnermittlung eingereicht und keine Bilanz.

Ich war auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich habe den Bescheid erst am Freitag erhalten und gleich 3 Tage also heute den Einspruch eingereicht, somit habe ich ja auch die Frist eingehalten.

Einen Steuerberater hatte ich nur die Jahre zuvor jedoch werde ich nun da ich Arbeitnehmer bin mir keinen Steuerberater zuziehen, dass würde sich nicht rechnen, daher habe ich mal den Alleingang gewählt.

Ach und Elsässer - da habe ich mir nur verschrieben :smile:

Vielen Dank und wenn ich noch einen Rat benötige freue ich mich sehr, ich hoffe meine Angaben jetzt sind etwas aufschlussreicher…

Hallo,

das klingt alles logisch das hatte ich mir auch schon überlegt. Aber was ist denn Gewinnerzielungsabsicht?

Doch wie reicht menn denn eine nachträgliche Betriebsausgabe ein?

Lieben Dank

Gewinnerzielungsabsicht ist (banal formuliert) die Absicht mit der unternehmerischen Tätigkeit Gewinne zu erzielen… und nicht nur Verluste um damit seine Einkommensteuer zu senken.

Z.B wenn man ein Hobby als unternehmerische Tätigkeit anmeldet aber keine Gewinne erzielen möchte. Nicht lachen, das gibt es oft genug.

Nachträgliche Betriebsausgaben reicht man genau so ein, wie vorher in der „aktiven“ Unternehmerzeit die Einnahmen/Verluste auch. Man erklärt die Ausgaben eben als entsprechenden negativen Betrag aus der gewerblichen Tätigkeit.

Dann sollten aber auch die Nachweise gleich dabei liegen.
Wie sich die Verluste aber dann bei der zu festzusetzenden Einkommensteuer auswirken, wird einem dann im Bescheid mitgeteilt.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich war heute schon beim Finanzamt und habe einen Einspruch gegen den Bescheid eingereicht und gleichzeitig nochmals erwähnt, dass diese Posten (Handy und Anwaltskosten und Provisionsrückzahlungen) aus der Selbstständigkeit entstanden sind und ich diese im Jahr 2009 zahlen musste und kopien der gesamten Rechnungen und Belege eingereicht. Was ich aber schon zuvor getan hatte.)

Ich hoffe das hilft mir.

Ich habe für meine Selbstständigkeit nur eine Verlust und Gewinnermittlung eingereicht und keine Bilanz.

Ich war auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich habe den Bescheid erst am Freitag erhalten und gleich 3 Tage also heute den Einspruch eingereicht, somit habe ich ja auch die Frist eingehalten.

Einen Steuerberater hatte ich nur die Jahre zuvor jedoch werde ich nun da ich Arbeitnehmer bin mir keinen Steuerberater zuziehen, dass würde sich nicht rechnen, daher habe ich mal den Alleingang gewählt.

Ach und Elsässer - da habe ich mir nur verschrieben :smile:

Vielen Dank und wenn ich noch einen Rat benötige freue ich mich sehr, ich hoffe meine Angaben jetzt sind etwas aufschlussreicher.

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich war heute schon beim Finanzamt und habe einen Einspruch gegen den Bescheid eingereicht und gleichzeitig nochmals erwähnt, dass diese Posten (Handy und Anwaltskosten und Provisionsrückzahlungen) aus der Selbstständigkeit entstanden sind und ich diese im Jahr 2009 zahlen musste und kopien der gesamten Rechnungen und Belege eingereicht. Was ich aber schon zuvor getan hatte.)

Ich hoffe das hilft mir.

Ich habe für meine Selbstständigkeit nur eine Verlust und Gewinnermittlung eingereicht und keine Bilanz.

Ich war auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich habe den Bescheid erst am Freitag erhalten und gleich 3 Tage also heute den Einspruch eingereicht, somit habe ich ja auch die Frist eingehalten.

Einen Steuerberater hatte ich nur die Jahre zuvor jedoch werde ich nun da ich Arbeitnehmer bin mir keinen Steuerberater zuziehen, dass würde sich nicht rechnen, daher habe ich mal den Alleingang gewählt.

Ach und Elsässer - da habe ich mir nur verschrieben :smile:

Vielen Dank und wenn ich noch einen Rat benötige freue ich mich sehr, ich hoffe meine Angaben jetzt sind etwas aufschlussreicher…