War wg. Merkzeichen RF von der GEZ Gebühr befreit

Bisher wg. Merkzeichen RF von der GEZ Gebühr befreit, jetzt soll ich 1/3 zahlen. Jahrelang war ich wg Behinderung mit Merkzeichen RF von der GEZ_Gebühr befreit.

Nach der „neuen GEZ_Version 2013“ also der neue RundfunkZwangsBeitrag muss ich den reduzierten Beitrag zahlen, obwohl ich eine minimale ErwerbsunfäfigkeitsRente, die >weit

da habe ich leider noch keineerfahrungen machen können, sorry

Hallo sammy9999
Leider bist Du jetzt in die Fänge eines übereifrigen Mitarbeiters der „GEZ“ ARD ZDF Deutschlandradio…. geraten. Der entscheidet ganz nach dem Wortlaut der Vorgaben.
Du bist eben für diesen Typen nur eine Nr.!
Daher nimm es nicht persönlich, bleib ganz gelassen.
Alles andere schadet der Gesundheit.
Es ist sinnlos mit diesem Typen länger rumzustreiten.
Grundsätzlich verlangen sie einen behördlichen Bescheid über Behinderung aber auch über das Einkommen bzw. über die Einkommensverhältnisse.
Das sie über Dein Einkommen angeblich keine Übersicht haben, stufen sie eben auf Teilbefreiung ein.
Zu Deiner Frage am Ende Deines Schreibens:
Wenn der Anspruch auf Sozialleistungen die Summe der Einkommensgrenze um Euro 17,98 überschreitet gibt es keine oder nur Teilbefreiungen. Auf jeden Fall muss ein Antrag mit behördlicher Bescheinigung vorliegen. Da Du diesen Weg aus mir verständlichen Gründen nicht gehen willst, sieht es schlecht aus mit einer Befreiung. Trotzdem solltest Du es versuchen.

Es ist eine gandenlose, seelenlose, geldgierige Abzockereinrichtung, die zudem mit dem neuen Gesetz gegen Grundrechte und weitere Gesetze, auch gegen soziale Gesichtspunkte verstößt.
Das interessiert die Bande jedoch in keiner Weise, so lange alle Bürger treu und brav sich die Gebühren ganz bequem abbuchen lassen. Die kleine Minderheit, die sich wehrt wird gnadenlos gemobbt, bedroht und juristisch angegangen, weil ja nach ihrer Sicht (GEZ) das Rundfunkgesetz durch ist und vorläufig jedenfalls gilt.
Wer dagegen angeht braucht unheimlich starke Nerven. Und das hat man eben mit einer Behinderung nicht. Auch das nutzen sie aus. Was ist zu tun, falls man dazu in der Lage ist?

  1. Gegen Bescheid Einspruch erheben – Noch besser den Bescheid in dieser Form nicht anzunehmen sondern abzulehnen.
  2. In einem gesonderten Brief nachfragen wieso früher RF befreite und heute nicht mehr.
    Fakt war, Du warst bereits wegen RF befreit. Sie sollen dir schriftlich begründen, weshalb die bisherige RF Befreiung heute keine Gültigkeit mehr haben soll. Begründung Da würde ich kurz und bündig schriftlich nachfragen. Tel. Anrufe nutzen gar nichts.
  3. wenn es aus gesundheitlichen und psychischen Gründen möglich ist den Mahnbescheid abwarte und dann Klageerhebung abwarten.

Leider ist das nicht so einfach und man benötigt dazu qualifizierte Hilfe. Denn die Juristen helfen dem Gesindel leider in den meisten Fällen.
Wir leben einfach nicht in einem demokratischen, freiheitlichen Rechtsstaat – auch wenn Politiker und Juristen das gerne von sich behaupten. Wir leben in einer Parteiendiktatur. Diesbezüglich hat sich in den letzten 90 Jahren nicht viel verändert. Aber das hast Du ja sicher bereits auch schon festgestellt.
Ansonsten kann ich leider keine bessere Nachricht zur Sache schicken.
Du darfst mich jedoch gerne weiter befragen.
Da in öffentlichen Foren nicht immer alles offen dargelegt werden kann, ist auch gerne ein Kontakt über e-mail möglich.
Ich habe die Richtlinien für Befreiung hier, ich denke jedoch Du hast diese ebenfalls. Ansonsten kann ich sie Dir schicken.

Beste Grüße
Peter

Hallo !
Ab 2013 habe sich die gesetzlichen Regelungen für
den Rundfunkbeitrag geändert. Die GEZ ist an diese Neuregelung gebunden.

Wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Grundsicherung
beantragen, fehlt Ihnen der entsprechende Nachweis für
die Berücksichtigung beim Rundfunkbeitrag.

" … Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat,
weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze
um weniger als als 17,98 :Euro überschreiten… ":

Frage. WAS bedeutest das genau ???:

Die Frage ist für Sie nicht relevant, weil Sie ohne
einen Antrag auf Soz.-Leistungen gar nicht wissen
können, ob Sie einen oder keinen Anspruch haben.

Ich empfehle Ihnen, den Antrag zu stellen, evtl. kann
Ihnen ein Bekannter oder Verwandter dabei helfen, so
dass Sie nicht persönlich beim Sozialamt erscheinen
müssen.

MfG
HH

EIN KLEINER HINWEIS ZUR 1. ANTWORT VON PETER:

Peter, Sie meckern hier über die GEZ, ohne
auch nur ein einziges mal zu erwähnen, wer
für die gesetzlichen Regelungen verantwortlich
ist bzw. wer sie ratifiziert.

Die GEZ jedenfalls nicht, sie führt nur als eine
Art ‚Kassiererin‘ den Einzug der Beiträge durch.

Letztendlich sind es die jeweiligen Bundesländer
und da der Ministerpräsident, der die Staatsverträge
ratifiziert, siehe…

  1. Novelle
    Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen: Ab 2013 – mit Inkrafttreten des Staatsvertrags – ersetzt der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr. Zentraler Bestandteil ist der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der den Systemwechsel regelt und an Stelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrags tritt. Der neue Rundfunkbeitrag knüpft an die Wohnung bzw. die Betriebsstätte an, unabhängig davon, welche und wie viele Empfangsgeräte genutzt werden, und bleibt über das Jahr 2013 hinaus stabil.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Staatsvertrag im Dezember 2010 unterzeichnet, die Ratifizierung durch die 16 Länderparlamente war im Dezember 2011 abgeschlossen, so dass der Staatsvertrag wie vorgesehen zum 1.1.2013 in Kraft treten konnte.

Soviel zur Klarstellung, wer hier der Buhmann ist !
Gruß
HH

Bisher wg. Merkzeichen RF von der GEZ Gebühr befreit, jetzt soll ich 1/3 zahlen. Jahrelang war ich wg Behinderung mit Merkzeichen RF von der GEZ_Gebühr befreit.

Nach der „neuen GEZ_Version 2013“ also der neue RundfunkZwangsBeitrag muss ich den reduzierten Beitrag zahlen,obwohl ich eine minimale ErwerbsunfäfigkeitsRente, die >weit

dazu kann nich leider nichts sagen.
Trotzdem dir viel Erfolg