Hallo sammy9999
Leider bist Du jetzt in die Fänge eines übereifrigen Mitarbeiters der „GEZ“ ARD ZDF Deutschlandradio…. geraten. Der entscheidet ganz nach dem Wortlaut der Vorgaben.
Du bist eben für diesen Typen nur eine Nr.!
Daher nimm es nicht persönlich, bleib ganz gelassen.
Alles andere schadet der Gesundheit.
Es ist sinnlos mit diesem Typen länger rumzustreiten.
Grundsätzlich verlangen sie einen behördlichen Bescheid über Behinderung aber auch über das Einkommen bzw. über die Einkommensverhältnisse.
Das sie über Dein Einkommen angeblich keine Übersicht haben, stufen sie eben auf Teilbefreiung ein.
Zu Deiner Frage am Ende Deines Schreibens:
Wenn der Anspruch auf Sozialleistungen die Summe der Einkommensgrenze um Euro 17,98 überschreitet gibt es keine oder nur Teilbefreiungen. Auf jeden Fall muss ein Antrag mit behördlicher Bescheinigung vorliegen. Da Du diesen Weg aus mir verständlichen Gründen nicht gehen willst, sieht es schlecht aus mit einer Befreiung. Trotzdem solltest Du es versuchen.
Es ist eine gandenlose, seelenlose, geldgierige Abzockereinrichtung, die zudem mit dem neuen Gesetz gegen Grundrechte und weitere Gesetze, auch gegen soziale Gesichtspunkte verstößt.
Das interessiert die Bande jedoch in keiner Weise, so lange alle Bürger treu und brav sich die Gebühren ganz bequem abbuchen lassen. Die kleine Minderheit, die sich wehrt wird gnadenlos gemobbt, bedroht und juristisch angegangen, weil ja nach ihrer Sicht (GEZ) das Rundfunkgesetz durch ist und vorläufig jedenfalls gilt.
Wer dagegen angeht braucht unheimlich starke Nerven. Und das hat man eben mit einer Behinderung nicht. Auch das nutzen sie aus. Was ist zu tun, falls man dazu in der Lage ist?
- Gegen Bescheid Einspruch erheben – Noch besser den Bescheid in dieser Form nicht anzunehmen sondern abzulehnen.
- In einem gesonderten Brief nachfragen wieso früher RF befreite und heute nicht mehr.
Fakt war, Du warst bereits wegen RF befreit. Sie sollen dir schriftlich begründen, weshalb die bisherige RF Befreiung heute keine Gültigkeit mehr haben soll. Begründung Da würde ich kurz und bündig schriftlich nachfragen. Tel. Anrufe nutzen gar nichts.
- wenn es aus gesundheitlichen und psychischen Gründen möglich ist den Mahnbescheid abwarte und dann Klageerhebung abwarten.
Leider ist das nicht so einfach und man benötigt dazu qualifizierte Hilfe. Denn die Juristen helfen dem Gesindel leider in den meisten Fällen.
Wir leben einfach nicht in einem demokratischen, freiheitlichen Rechtsstaat – auch wenn Politiker und Juristen das gerne von sich behaupten. Wir leben in einer Parteiendiktatur. Diesbezüglich hat sich in den letzten 90 Jahren nicht viel verändert. Aber das hast Du ja sicher bereits auch schon festgestellt.
Ansonsten kann ich leider keine bessere Nachricht zur Sache schicken.
Du darfst mich jedoch gerne weiter befragen.
Da in öffentlichen Foren nicht immer alles offen dargelegt werden kann, ist auch gerne ein Kontakt über e-mail möglich.
Ich habe die Richtlinien für Befreiung hier, ich denke jedoch Du hast diese ebenfalls. Ansonsten kann ich sie Dir schicken.
Beste Grüße
Peter