... war zunächst ungeklärt

Liebe ExpertInnen,

alle naslang stolpere ich in der Tageszeitung über die Formulierung „Die Unfallursache war zunächst ungeklärt.“ Wie ist das zu verstehen - ist die Ursache inzwischen gekärt? Dann darf ich doch erwarten, dass der Verfasser sie benennt. Oder weiß man’s immer noch nicht? Dann, meine ich, müste es heißen „… ist ungeklärt“, von mir aus „… ist noch unklar“. Oder verstehe ich das alles falsch?

Gruß Ralf

Ja gut, es wird halt mal über das Geschen berichtet. Damit nicht wilde Mutmaßungen entstehen, schreibt man halt mal diese Floskel rein.
Wenn dann mal Ergebnisse vom Gutachter usw vorhanden sind, interessiert sich kein Schwein mehr dafür, zumindest nicht unter den Lesern der Tagespresse.
Meist könnte sich auch kaum noch jemand dran erinnern, sofern es sich nicht um einen Bekannten dessen handelt.
Deswegen werden die auch nicht mehr veröffentlicht.

Hallo Ralf!

Nein, aber nicht jeder Schreiber hat einen Draht für Feinheiten der Formulierung. Derartige Luschigkeiten vermiesen mir so manche Lektüre.

Eine Zeitungsmeldung über einen Verkehrsunfall ist eher unverdächtig, aber nicht immer geht es nur um sprachliche Nachlässigkeit, Zuweilen steckt im harmlos klingenden Sprachgebrauch statt Berichterstattung subtile Richtungsgebung oder glatte Verdrehung. Zum Thema passend gab es vor einiger Zeit einen Vortrag an der Uni Kiel http://www.uni-kiel.de/psychologie/psychophysik/mausfeld/Mausfeld_Warum%20schweigen%20die%20Laemmer_Demokratie,%20Psychologie%20und%20Techniken%20des%20Meinungs-%20und%20Empoerungsmanagements.pdf

Gruß
Wolfgang

Hallo Ralf,

hier bin ich der Ansicht, es handle sich nicht um eine nachlässige, sondern um eine besonders präzise Formulierung: Bis die Tageszeitung redigiert, gelayoutet, gedruckt und ausgetragen respektive verkauft ist, kann sehr viel passieren (richtige Tatort-Kommissare können innerhalb von diesen vielleicht zehn Stunden ungefähr ein halbes Dutzend Morde aufklären!).

Wenn der Verfasser des Zeitungsartikels berücksichtigt, dass er den Stand der Ermittlungen nicht nur zu dem Zeitpunkt nicht kennen kann, zu dem er den Polizeibericht erhält, sondern erst recht nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leser die Zeitung liest, liegt er richtig, wenn er eine Aussage nur zu einem Ermittlungsstand macht, der von diesen Zeitpunkten aus gesehen in der Vergangenheit liegt.

Schöne Grüße

MM

Servus, MM,

ich hatte eigentlich den Leser als wichtigste Person betrachtet. Wenn der Schreiber das so meint, dann soll er auch von sich schreiben, nämlich „bis Redaktionsschluss“ oder ähnlich. „war zunächst“ halte ich jedenfalls für völlig verfehlt, da der Leser weder weiß noch wissen will, wann der Schreiber geschrieben hat. Es sei denn, er schriebe „war für mich zunächst“, dann wird’s wieder klar. Besser allerdings nicht.

Gruß Ralf

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Hallo Ralf,

ja, das „war“ bezieht die Perspektive des Lesers als wichtigste Person: Morgens um z.B. halb Acht, wenn er die Zeitung liest, ist der Stand der Ermittlungen, von dem sie berichtet, Vergangenheit.

Schöne Grüße

MM

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