Ware 1x bestellt, 2x geliefert,

Hallo liebe Experten,

gehen wir mal von folgendem Fall aus:

Jemand aus Deutschland bestellt 3 Kleidungsstücke aus England. Bezahlung erfolgt per PayPal. Nach der Zahlung gibt es einige Schwierigkeiten mit dem Verkäufer; Artikel werden nicht pünktlich geliefert, Verkäufer antwortet auf keine E-Mail bzw. erst Tage/Wochen später etc.

Gehen wir dann davon aus, dass die Kleider an einem Freitag doch geliefert werden. Am nächsten Tag (Samstag) erhält der Käufer endlich mal eine Antwort auf seine E-Mail, mit dem Inhalt, dass die Kleidungsstücke wohl noch ca. 3 Wochen brauchen werden, bis sie in Deutschland eintreffen werden.

Am darauffolgenden Montag werden dann genau die gleichen Kleidungsstücke ein 2tes Mal geliefert.

Was bedeutet, dass der Käufer jetzt die Sachen doppelt zuhause hat, obwohl er nur 1x bestellt und auch nur 1x bezahlt hat.

Weiter gehen wir davon aus, dass auf der Internetseite des Verkäufers der Bestellstatus „ruhend“ gestellt ist (aufgrund der E-Mail, dass die Lieferung noch 3 Wochen dauern wird, da es momentan nicht vorrätig ist und erst neu besorgt werden muss)

Was kann der Käufer mit der 2ten Lieferung machen? Und was könnte getan werden, wenn in einigen Wochen eine 3te Lieferung der gleichen Ware erfolgt? Wie gesagt, das Problem liegt eigentlich in der Entfernung Deutschland/England und Kosten der Rücksendung und was eigentlich noch schlimmer ist, die fehlende Kommunikation zum Verkäufer. Hinzukommt, dass der Verkäufer etwas Angst hat, die beiden Waren zurückzuschicken und keine Erstattung des Geldes zu erhalten (Verkäufer scheint ja etwas verplant zu sein)

Was vielleicht auch noch interessant für den Fall wäre: Die Zustellung der ersten Lieferung erfolgte durch den Zusteller nicht ordnungsgemäß. Käufer war nicht in der Wohnung anzutreffen und das Paket wurde - ohne jeden Vermerk - in den Hausflur gestellt.

Man kann warten, bis der Verkäufer sich meldet; es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, nicht bestellte Ware an den Absender zurück zu schicken, lediglich eine Aufbewahungsfrist.
Es muss nicht darüber jetzt erst noch diskutiert werden, ob eine 2. Sendung als bestellt oder nicht bestellt gilt; definitiv nicht bestellt, Verkäufer ist verantwortlich, Empfänger müssste noch nicht einmal den Verkäufer informieren.

Schönen Tag noch.

also so einfach würde ich mir das nicht machen, den erstens sind es eben keine „unbestellten“ waren, sondern die zweite lieferung wurde aufgrund der mängelrüge des käufers versendet. daher ist er auf jeden fall in der pflicht, dem verkäufer die doppelte lieferung mitzuteilen!
weiterhin kann er ja anbieten, die ware entweder zur abholung bereit zu legen oder nach eingang des portos zurück zu senden.
einfach „behalten“ fällt also flach.

also so einfach würde ich mir das nicht machen, den erstens
sind es eben keine „unbestellten“ waren, sondern die zweite
lieferung wurde aufgrund der mängelrüge des käufers versendet.
daher ist er auf jeden fall in der pflicht, dem verkäufer die
doppelte lieferung mitzuteilen!

naja, würde so ja nicht stimmen, denn laut Verkäufer dauert es ja immernoch ca. 3 Wochen bis das Paket eintrifft.

weiterhin kann er ja anbieten, die ware entweder zur abholung
bereit zu legen

Ob der Verkäufer extra aus England einfliegen würde um es zu holen, bezweifle ich.

oder nach eingang des portos zurück zu senden.

Auf die letzte E-Mail des Käufers vom vergangenen Samstag wurde bislang noch nicht geantwortet, und der Käufer bezweifelt, dass da überhaupt noch jemals eine Antwort kommt.