Ware abhandengekommen: Wann muss Händler ersetzen?

Hallo!
Ich habe mich in dieser Angelegenheit schonmal im Logistik-Brett gemeldet,meine Teilfrage ist hier im Handelsbrett aber vielleicht besser aufgehoben:

Kurze Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse:Ein Onlinehandel verschickt einen teuren Artigel mit einem privaten Paketdienst. Der behauptet,das Paket sei ausgeliefert worden, beim Empfänger ist jedoch nichts angekommen. Daraufhin macht der Kunde eine Schadensmeldung beim Händler,welcher vom Kunden eine eidesstattliche Erklärung verlangt,daß nichts angekommen ist. Nach Bestätigung des Paketdienstes will der Händler eine erneute Lieferung losschicken. Das Problem ist denkbar: Auch dem Absender gegenüber behauptet der Paketdienst,die Ware sei abgeliefert worden.

Meine Frage:Ab wann hat der Kunde Anspruch auf eine Ersatzlieferung ? Muss er erst warten,bis sich Absender und Paketdienst geeinigt haben ?

Hallo!
Normalerweise muss der Kunde den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen. Hier sollte der Händler vom Zusteller den Nachweis anfordern. Das ist eine Angelegenheit zwischen Händler und Zusteller. Kann der Zusteller keinen Nachweis erbringen, dass die Lieferung erfolgt ist und liegt eine eidesstattliche Versicherung des Kunden vor, dass dieser die Ware nicht erhalten hat, so sollte einer umgehenden Ersatzlieferung eigentlich nichts im Weg stehen, vorausgesetzt, die Ware ist vorrätig. Am besten direkt an den Händler wenden.
Ich hoffe, dass ich mit dieser kleinen Info weiterhelfen konnte. Gruß.

Habe gerade erst die anderen Einträge gelesen! Fahrer des Zustellers hat selbst unterschrieben? Wo gibt´s denn sowas? Damit bist du als Kunde völlig außen vor. Verschulden liegt damit beim Zusteller (bzw. dessen Fahrer). Wie gesagt, an den Händler wenden und um Ersatzlieferung bitten. Ansonsten neuen Händler suchen und neu bestellen. Wenn alles nichts hilft, Rechtsanwalt einschalten! Damit würde ich mich nicht herumärgern wollen.

Hallo,

Habe gerade erst die anderen Einträge gelesen! Fahrer des
Zustellers hat selbst unterschrieben? Wo gibt´s denn sowas?

Wenn du weitergelesen hättest, wäre dir der Begriff „Garagenvertrag“ untergekommen, der die Sache etwas komplizierter macht.

Grüße