Hallo Fachleute,
Nehmen wir an, jemand hätte telefonisch bei einem Onlineshop einen ca. 600 Euro teuren Artikel gekauft und hätte das Widerrufsrecht durch Rücksendung (gemäß AGB des Shops) wahrgenommen. Das Gerät wäre unter Zeugen völlig intakt verpackt und versendet worden.
Hintergrundinfo: Nehmen wir weiterhin an, es käme nächsten Monat das Nachfolgemodell des Gerätes in die Läden und man könnte hier vermuten, dass die Firma nicht auf dem alten Modell sitzenbleiben wollte.
Nun bekäme der Käufer von dem Onlineshop Bescheid, dass das Display des zurückgesandten Artikels einen Kratzer hätte, obwohl es dies bei Absendung garantiert nicht hatte!!! Nehmen wir weiter an, die Firma machte folgende drei „Angebote“:
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200,- € kostete der Austausch des Displays und daher gäbe es nur 400,- € zurück
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Man könne das Gerät als „Gebrauchtartikel mit Mängel“ verkaufen und im Anschluß den Erlös für den Verkauf überweisen.
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Man könnte das Gerät alternativ auch wieder an den Käufer zurückschicken, damit er das defekte Teil selbst über Ebay veräußert.
Der Käufer wüsste nun, wenn er aus Angst vor einem 200 Euro-Verlust (Angebot 1) auf eine Rücksendung (Angebot 3) einginge, dass er bei der Rücksendung mit einem Gerät rechnen müsste, dass dann auf alle Fälle einen Kratzer haben würde was einen Verkauf (Angebot 2) unmöglich machte.
Was könnte man in so einem Fall raten? Mir würde zuerst eine Anzeige wegen Betruges einfallen, wobei ich nicht weiß, ob der Tatbestand erfüllt wäre. Aber wenn ICH einen Artikel intakt wegschicken würde und man würde mir mein Geld vorenthalten und mich mehr oder weniger nötigen, ein defektes Gerät zurückzunehmen, dann fühlte ich mich schon betrogen!