Ware angeblich defekt zurückgesendet bei Widerruf

Hallo Fachleute,

Nehmen wir an, jemand hätte telefonisch bei einem Onlineshop einen ca. 600 Euro teuren Artikel gekauft und hätte das Widerrufsrecht durch Rücksendung (gemäß AGB des Shops) wahrgenommen. Das Gerät wäre unter Zeugen völlig intakt verpackt und versendet worden.

Hintergrundinfo: Nehmen wir weiterhin an, es käme nächsten Monat das Nachfolgemodell des Gerätes in die Läden und man könnte hier vermuten, dass die Firma nicht auf dem alten Modell sitzenbleiben wollte.

Nun bekäme der Käufer von dem Onlineshop Bescheid, dass das Display des zurückgesandten Artikels einen Kratzer hätte, obwohl es dies bei Absendung garantiert nicht hatte!!! Nehmen wir weiter an, die Firma machte folgende drei „Angebote“:

  1. 200,- € kostete der Austausch des Displays und daher gäbe es nur 400,- € zurück

  2. Man könne das Gerät als „Gebrauchtartikel mit Mängel“ verkaufen und im Anschluß den Erlös für den Verkauf überweisen.

  3. Man könnte das Gerät alternativ auch wieder an den Käufer zurückschicken, damit er das defekte Teil selbst über Ebay veräußert.

Der Käufer wüsste nun, wenn er aus Angst vor einem 200 Euro-Verlust (Angebot 1) auf eine Rücksendung (Angebot 3) einginge, dass er bei der Rücksendung mit einem Gerät rechnen müsste, dass dann auf alle Fälle einen Kratzer haben würde was einen Verkauf (Angebot 2) unmöglich machte.

Was könnte man in so einem Fall raten? Mir würde zuerst eine Anzeige wegen Betruges einfallen, wobei ich nicht weiß, ob der Tatbestand erfüllt wäre. Aber wenn ICH einen Artikel intakt wegschicken würde und man würde mir mein Geld vorenthalten und mich mehr oder weniger nötigen, ein defektes Gerät zurückzunehmen, dann fühlte ich mich schon betrogen!

Wenn der Artikel in O ist, man aber vorspiegelt er habe einen Kratzer.
Das ist die Täuschungshandlung. Versuchter Betrug ist bereits strafbar.
Zeugen benennen, daß die Ware beim versenden ohne Fehler war.
Ordnungsgemäß verpackt war.
Gedächtnisprotokolle von den Zeugen schreiben lasssen mit Begleitumständen.
Indiz „ES gibt ein Nachfolgemodell“ dies war der Ladenhüter
Strafanzeige wegen versuchten Betrug bei der Polizei.
Jakob.

Ich empfehle keinen weiteren Kontakt per Mail mit den Leuten geh zum Advokaten.
Die Anzeige machst Du selber.

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Hallo Jakob,

danke für Deine Antwort!

Wenn der Artikel in O ist, man aber vorspiegelt er habe einen Kratzer.
Das ist die Täuschungshandlung. Versuchter Betrug ist bereits strafbar.

Dann war Käufer XY ja auf dem richtigen Weg mit seiner Vermutung!

Zeugen benennen, daß die Ware beim versenden ohne Fehler war.
Ordnungsgemäß verpackt war.
Gedächtnisprotokolle von den Zeugen schreiben lasssen mit
Begleitumständen.

Begleitumstände? Könntest Du das spezieller formulieren?
Was ist damit gemeint? Und mit Gedächtnisprotokoll meinst Du sicher, dass der genaue Ablauf im Detail niedergeschrieben wird, z.B.:

„Ich bin am soundsovielten um diese und diese Uhrzeit bei Herrn XY gewesen, um ihn zur Post zu fahren. Herr XY war zu diesem Zeitpunkt gerade beim Zusammenpacken der Ware. Ich weiß, dass das Display in Ordnung war, da Herr XY… Danach hat Herr XY das Gerät in die Vorgesehene Kunststoffaussparung der Originalpackung gelegt…“
etc. etc.

Indiz „ES gibt ein Nachfolgemodell“ dies war der Ladenhüter
Strafanzeige wegen versuchten Betrug bei der Polizei.

Also Aussage von Käufer XY sowie die Aussage(n) des/der Zeugen schriftlich vorbereiten und damit zur Kripo gehen? Was passiert nach Anzeigenerstattung dann weiter (wie mahlen dann die Mühlen der Behörden weiter)? Was macht die Polizei? Langwierige Ermittlungen? Schriftverkehr? Wielange kann sich das hinziehen, bis etwas passiert und wann und von wem hört XY dann als nächstes wieder etwas? Was müsste weiter geschehen, damit XY sein Geld zurückbekommt?

Ich empfehle keinen weiteren Kontakt per Mail mit den Leuten

Kontakt wird zukünftig abgebrochen, obwohl der betrogene Käufer XY bereits letzte Woche einen Brief per Einschreiben geschickt hat: Er werde Anzeige wg. Betrug erstatten, wenn man nicht ordnungsgemäß der Zahlungspflicht nachkommt. XY hat Frist gesetzt bis z. 29.09.04. Dann wird er Betrug zur Anzeige bringen."

geh zum Advokaten.

Braucht XY einen Anwalt? Wofür? Glaubst Du, es geht dann bis vor Gericht oder soll der Anwalt beim Aufsetzen der Schriftstücke behilflich sein?

Die Anzeige machst Du selber.

Gleich zum Anwalt oder erst wenn es notwendig wird, sprich wenn XY von deren Anwalt Post bekommt / Gericht angesagt ist?
Ich hoffe, ich habe Dich nicht zu sehr in Beschlag genommen, danke erstmal für Deine Hilfe.

Liebe Grüße, Alex

Hallo Jakob,

danke für Deine Antwort!

Wenn der Artikel in O ist, man aber vorspiegelt er habe einen Kratzer.
Das ist die Täuschungshandlung. Versuchter Betrug ist bereits strafbar.

Dann war Käufer XY ja auf dem richtigen Weg mit seiner
Vermutung!

Zeugen benennen, daß die Ware beim versenden ohne Fehler war.
Ordnungsgemäß verpackt war.
Gedächtnisprotokolle von den Zeugen schreiben lasssen mit
Begleitumständen.

Begleitumstände? Könntest Du das spezieller formulieren?
Was ist damit gemeint? Und mit Gedächtnisprotokoll meinst Du
sicher, dass der genaue Ablauf im Detail niedergeschrieben
wird, z.B.:

„Ich bin am soundsovielten um diese und diese Uhrzeit bei
Herrn XY gewesen, um ihn zur Post zu fahren. Herr XY war zu
diesem Zeitpunkt gerade beim Zusammenpacken der Ware. Ich
weiß, dass das Display in Ordnung war, da Herr XY… Danach
hat Herr XY das Gerät in die Vorgesehene Kunststoffaussparung
der Originalpackung gelegt…“
etc. etc.

Ja!!! Ob dein Zeuge sich die Sache angekuckt hat, so nach dem Motto kuck alles ist fehlerfrei und dann kam Tante Erna und die hat dann auch gekuckt usw. und dann haben wir es zur Post gebracht.

Indiz „ES gibt ein Nachfolgemodell“ dies war der Ladenhüter
Strafanzeige wegen versuchten Betrug bei der Polizei.

Also Aussage von Käufer XY sowie die Aussage(n) des/der Zeugen
schriftlich vorbereiten und damit zur Kripo gehen? Was
passiert nach Anzeigenerstattung dann weiter (wie mahlen dann
die Mühlen der Behörden weiter)? Was macht die Polizei?
Langwierige Ermittlungen? Schriftverkehr?

Die Polizei nimmt das auf schickt es zum Staatsanw. der dann zur Polizei da muss der dann hin und wird angehört muss die Sachen wohl vorzeigen.

Mit ein weniog Glück vergisst er die Post wg. einem mgl Transportschaden zu informieren dann sieht es für Dich noch besser aus.

Wielange kann sich
das hinziehen, bis etwas passiert und wann und von wem hört XY
dann als nächstes wieder etwas? Was müsste weiter geschehen,
damit XY sein Geld zurückbekommt?

Ich empfehle keinen weiteren Kontakt per Mail mit den Leuten

Kontakt wird zukünftig abgebrochen, obwohl der betrogene
Käufer XY bereits letzte Woche einen Brief per Einschreiben
geschickt hat: Er werde Anzeige wg. Betrug erstatten, wenn man
nicht ordnungsgemäß der Zahlungspflicht nachkommt. XY hat
Frist gesetzt bis z. 29.09.04. Dann wird er Betrug zur
Anzeige bringen."

Ist erlaubt war aber nicht klug.

Ein Mahnverfahren kannst Du selber einleiten wenn die Frist verstrichen ist, Anzeige solltest Du sofort machen, damit der nicht sagt: ich ghab die Sache fotografiert und weiterverkauft mit Verlust.

geh zum Advokaten.

Braucht XY einen Anwalt? Wofür? Glaubst Du, es geht dann bis
vor Gericht oder soll der Anwalt beim Aufsetzen der
Schriftstücke behilflich sein?

Die Anzeige machst Du selber.

Gleich zum Anwalt oder erst wenn es notwendig wird, sprich
wenn XY von deren Anwalt Post bekommt

Wozu? Negative Feststellungsklage oder sowas tut der bestimmt nicht.
Sein Geld hat, er würde es aussitzen, wenn Du nicht tätig wirst.
Jakob

Sieht ganz gut aus.

/ Gericht angesagt ist?

Ich hoffe, ich habe Dich nicht zu sehr in Beschlag genommen,
danke erstmal für Deine Hilfe.

Liebe Grüße, Alex