Vorneweg, es geht hier nicht um eine moralische oder ethische Bewertung, nur der rechtliche Aspekt ist von Bedeutung!
Kunde K bestellt bei einer Firma F Ware, möchte diese bar per Nachnahme bezahlen.
Firma F schickt kurz nach der Bestellung eine email, in der die Bezahlung per Vorkasse bestätigt wird.
Kurze Zeit später bringt der Postbote das Paket, weiß natürlich nichts von einer Barbezahlung und übergibt das Paket.
Im Paket ist auch keine Rechnung etc zu finden.
Ist K verpflichtet, F den vermeintlichen Fehler zu melden?
Angenommen, F fällt der fehler nach einiger Zeit auf, kann die Ware dann zurück verlangt werden?
Existieren diesbezüglich „Verjährungsfristen“?
wenn ich es richtig verstanden habe, lag der Bestellung keine Rechnung bei, es wurde wohl auch sonst keine Rechnung gestellt.
Gilt dann immernoch die dreijährige Verjährungsfrist?
Ich dachte immer die Verjährung beginnt mit der Rechnungsstellung. Wenn die Rechnung erst 4 Jahre nach Lieferung gestellt wird, verjährt sie eben erst 3 Jahre nach Rechnungsstellung?
Ich dachte immer die Verjährung beginnt mit der
Rechnungsstellung.
Nein. Sie beginnt, wenn der Anspruch entsteht. Was hier die Lieferung der Ware ist, anderswo die Erbringung der Dienstleistung. Sonst könnte man ja nach 50Jahren auf einmal mit einer Rechnung auftauchen.
Nur bei Ärzten gibt es einen Sonderfall (und bei Anwälten?), da entsteht der Anspruch tatsächlich erst DURCH und damit natürlich auch DANN, wenn die Rechnung erstellt wird. Womit auch erst dann die Frist zu laufen beginnt.
"Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."
Es gibt ja unendlich viele Kaufverträge, bei denen überhaupt keine Rechnung erstellt wird. Diese Ansprüche würde dann ja nie verjähren.
Loderunner hat´s schon erklärt. Trotzdem nochmal´s danke. Ich meinte hier im Forum schon einmal gelesen zu haben, daß zunächst eine Rechnung gestellt werden müßte, ich glaube das bezog sich damals auf eine Strom? Ich hatte vergessen, daß das je eine wiederkehrende Leistung ist und somit gehemmt wird. (Ich hoffe ich krieg das jetzt richtig zusammenß)
Aber nicht ganz richtig, was die Frage angeht, wann die
Verjährungfrist zu laufen beginnt.
richtig, da war ich ungenau, da mir das im aktuellen Thread nicht wichtig erschien. Und den Paragraphen raus zu suchen war ich zu faul.
Aber Du hast natürlich vollkommen Recht mit Deiner Ergänzung, es könnte sich sonst ein Leser was falsches einprägen.
Gruß
loderunner (ianal)