Ware auf dem Postweg verloren gegangen. Wie

… lange auf das Geld warten?

Hallo, Person A hat am 1.01.11 etwas bei einem gewerblichen Onlineverkäuer Person B gekauft und direkt per Übeweisung bezahlt. Die Ware wurde am 4.01.11 losgeschickt und ist immer noch nicht da und wird wohl verschwunden sein. Nach mehreren Anfragen hat sich herausgestellt, dass der gewerbliche Person B die Ware als unversicherte Warensendung losgeschickt hat.

Person A ist sich klar, dass bei Kauf eines gewerblichen Verkäufers er auf jeden Fall sein Geld zurück kriegt oder auf Neuversendung der Ware pochen kann, egal ob es versicherterter oder unversicherter Versand ist.

Person A widerrief der nicht zugestellten Sendung. Gewerbliche Person B sagt nun, das er bei DHL Nachforschungsauftrag einleiten werde und Person A sich bis dahin gedulden muss, bis er das Geld wieder zurück kriegen kann.

Da Nachforschungsaufträge bei Warensendungen in 9 von 10 Fällen nicht erfolgreich laufen sowie über 2 Monate dauern können, sieht Person A das nicht ein.

Ist es rechtens, das Person B, Person A nun warten lässt?

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Person A ist sich klar, dass bei Kauf eines gewerblichen
Verkäufers er auf jeden Fall sein Geld zurück kriegt

Richtig.

oder auf
Neuversendung der Ware pochen kann

Nein, das nicht, denn das Schuldverhältnis beschränkt sich auf die eine Sache (§ 243 II BGB).

Ist es rechtens, das Person B, Person A nun warten lässt?

Meines Erachtens nicht, denn eine Leistung ist immer sofort fällig (§ 271 I BGB).