Hallihallo,
ich würde gerne in einem Online-Shop bestellen, die Versandkosten sind nur leider für den Warenwert sehr hoch
, allerdings versichert … Die Ware würde in einen Maxibrief passen, also nur 2,20 Euro Porto.
Auf meine Frage, ob er das nicht günstiger verschicken könnte, sagte mir der Verkäufer, daß er das nicht so gerne mache, da - auch wenn ich als Käufer das wünsche - die Gefahr trotzdem bei ihm liege, wenn der Brief verlorengeht. D. h., daß er dann nochmal die Ware auf seine Kosten versichert (?) schicken müßte oder wie versteh ich das?
Kann ich nicht mit irgendeinem Satz die „Gefahr“ auf mich übergehen lassen? Leider hab ich keinen anderen Shop gefunden, der das was ich such, hat.
Hilfe! 
LG
Silvia
Hallo,
der Gefahrenübergang ist gesetzlich geregelt und darf in einem solchen Fall nicht einzelvertraglich geändert werden.
Also selbst wenn es anders vereinbart ist, haftet der Verkäufer für das Transportrisiko.
Gruß
Matthias
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allerdings versichert … Die Ware würde in einen Maxibrief
passen, also nur 2,20 Euro Porto.
Tip:
bitte den Verkäufer, es als Maxibrief mit Einwurfeinschreiben zu verschicken. Das kostet 3,80 und die Post haftet für die sichere Ankunft.
Beste Grüße!
Interessante Ansichten…
Das kostet 3,80 und die Post haftet für die
sichere Ankunft.
Die Post haftet hierbei m.W. für gar nichts.
Woher leitest du eine Haftung durch die Post ab?
Gruß Ivo
Hallo,
die FAQ der Post zu diesem Thema sagt:
Das Einschreiben erlaubt Ihnen den besonders sicheren Versand von Briefen, Postkarten, und Blindensendungen (auch: Blindensendungen Schwer).
Dabei wird dokumentiert, wann und wo Sie die Sendung eingeliefert haben und wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde.
Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: siehe AGB BRIEF NATIONAL.
Ist doch relativ klar.
Gruß
Matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn 20 Euro Versicherungssumme ausreichen - i.O.
Ansonsten ungeeignet
Ansonsten ungeeignet
20 Euro und „gar nichts“ ist wohl nicht ganz das gleiche.
Ansonsten ungeeignet
20 Euro und „gar nichts“ ist wohl nicht ganz das gleiche.
In der Regel geht bei der Post ja auch eher selten was komplett verschütt. Auch Beschädigung ist eher selten (wenn es nicht was zerbrechliches ist, dann gute Nacht). Hauptsinn und Zweck der Einschreiben-Übung ist m.E. die klassische Bedeutung: damit je ein Beweis existiert, daß der Versender es losgeschickt und der Empfänger erhalten hat.
Das ist nämlich nach meiner Erfahrung das Hauptproblem mit unversichertem Versand. Betrügerische Versender schicken nichts los und behaupten „muß verloren gegangen sein“, oder betrügerische Empfänger behaupten dasselbe obwohl sie das Päckchen erhalten haben.
Mit dem Einschreiben haben beide Seiten im Zweifelsfall den für sie wichtigen Nachweis.
dankeschön
für die ganzen Infos, ich überleg mal was ich nu mach 
LG
Silvia