Guten Tag,
wenn man Ware aus dem Ausland als selbstständiger Einzelhändler bezieht entfällt die Mehrwertsteuer.
Doch wie sieht es aus, wenn man ein Selbstständiger, von einer Bestellung, Ware für sich behält? Wie gibt er das beim Finanzamt an? Unter Eigenbedarf? Muss er dann auch nachträglich Mehrwertsteuer bezahlen?? Oder gar nichts, weil er auch nur den Einkaufspreis im Ausland bezahlen musste?
Ganz lieben Dank im Voraus!