Hallo,
es tut mir leid, aber aus der eigenen Praxis kann ich leider nicht auf derartige Fälle zurückgreifen.
Da können andere vielleicht besser helfen.
Grundsätzlich müsste es schon gehen, dass man unnötige Transportwege durch die EU vermeiden kann.
Ich würde in diesem Fall zu dem für meinen Betrieb zuständigen Zollamt gehen und mich dort erkundigen.
Aber eins ist klar, Sie sind der Importeur und damit für die vollständige Dokumentation und Achivierung Ihrer Außenhandelsgeschäfte verantwortlich.
Haben Sie einen Spediteur, der in Italien für sie die Einfuhrabwicklung durchführt?
CIF heißt ja, dass Fracht und Versicherung für den Haupttransport vom Verkäufer getragen werden, aber die weiteren Kosten nicht.
Da Sie der Importeur sind gehört es auch zu Ihren Aufgaben die Einfuhrabgaben zu entrichten und zwar an den deutschen Fiskus.
Nach dieser Prozedur ist es im Grunde ja nur noch eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Ihrer Umsatzsteuer-Identnummmer (UID) zu der UID Ihres Kunden (DE xxxxxx zu IT xxxxxx). M. E. - egal wo die Ware in der EU steht.
Es sollte nur sichergestellt sein, dass die Ware bis zur vollständigen Abwicklung der Einfuhrprozedur in einem Zoll-Lager verbleibt.
Und - falls dies eine ganz neue Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden in Italien ist - es sollte sichergestellt sein, dass Sie Ihre Gesamtrechnung, für die Ware von ihrem ital. Kunden bezahlt bekommen bevor die Ware in Italien vom Zoll-Lager in den freien Verkehr, d. h. in die Hände des Kunden gelangt.
Freundliche Grüße