Ware aus Holland gekauft, Ust doppelt bezahlen?!

Hallo,

Ich habe im Dezember 2011 Ware Steuerfei aus Holland gekauft, nun habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer für Dezember 2011 hier in Deutschland der Finanzamt abführen muss. Angenommen ich würde die Ware im Januar 2012 verkaufen, dann würde ich nochmal die Umsatzsteuer im Februar abführen. Ist das richtig? wenn ja dann werde ich die Ust zweimal bezahlen.
Danke für eure Antworten

Hallo rifman,

ja, das ist indirekt schon so.

Du zahlst für den Erwerb der Ware aus dem EU-Land nach Deutschland in Deutschland die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftichen Erwerb. Allerdings hast du in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug, so dass dich diese Erwerbs-umsatzsteuer nicht belastet. Wenn Du die ware dann im Februar veräußerst, zahlst Du die Umsatzsteuer für den Verkauf, die Du ja deinem Kunden weiterberechnest.

Das mit der Erwerbs-umsatzsteuer ist so ähnlich wie die Einfuhrumsatzsteuer. Wenn Du Ware in der Schweiz einkaufst, zahlst du ja auch an der Grenze Einfuhrumsatzsteuer an die Zollbehörde. Diese Einfuhrumsatzsteuer bekommst Du dann vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.

Innerhalb der EU haben wir keine solche Zollgrenzen mehr, so dass die „Arbeit“ auf Dich verlagert wird. Du zahlst quasi die „Einfuhrumsatzsteuer“ selbst ans Finanzamt in Form der „Erwerbs-Besteuerung“ und kriegt aber genauso einen Vorsteuerabzug.

Ich hoffe, es wurde nun klarer.

Viele Grüße, Moni

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
D.h. bei meiner nächsten Ust-Voranmeldung kann ich diese Ust. gleich als Vorsteuer abziehen, und erst wenn ich die Ware verkauft habe, werde ich die Umsatzsteuer abführen.
Ist das richtig?
Vielen Grüße

Hallo,

da die Ware in Holland gekauft ist gibt es keine VSt Erstattung. USt ist in der Regel erst bei Verkauf abzuführen. (Ist Versteuerung)

Buchung: WE ohne Steuer an Kasse oder Bank

Buchung bei Verkauf: Bank an Steuerpflichtige Einnahme

LG Anne

wenn du vorsteuer ziehen darfst, dann auch solche auf den innergeimschaftlichen erwerb. heißt: beim EINkauf steuer und vorsteuer anmelden. bleibt unterm strich meist eine null

Ja, richtig:

Beim Kauf erfasst Du:
Umsatz innergem. Erwerb (USt zu zahlen)
und gleichzeitig
Vorsteuer aus innergem. Erwerb (USt-Erstattung)
unterm Strich 0 Euro Zahlung!

Dann, wenn Du die Ware weiterverkaufst:
Umsatz zu 19 % (USt zu zahlen)

Dann passts!

Viele Grüße, Moni

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Vielen Dank!

Vielen Dank!

Vielen Dank!

wenn du vorsteuer ziehen darfst, dann auch solche auf den
innergeimschaftlichen erwerb. heißt: beim EINkauf steuer und
vorsteuer anmelden. bleibt unterm strich meist eine null

Hallo,

steuerfrei kaufen aus den NL bedeutet: innergemeinschaftlichen Erwerb buchen, also Vorsteuer ziehen und Umsatzsteuer abführen. Beim Verkauf in Deutschland fällt dann deutsche Umsatzsteuer an, die abgeführt werden muss, aber die man ja vom Kunden bezahlt bekommt.
z.B. Kauf im Januar: i.g. Erwerb im Januar anzumelden.
Verkauf an Deutschen im Februar: Im Februar Mehrwersteuer ans Finanzamt in der UST VA angeben.
Bei Rückfragen einfach googlen oder nochmal nachfragen.

VG Claudia