Ware aus USA Ebay ersteigert Zoll Beschlagnahmt

Hallo Zusammen,

es werden bestimmt jetzt viele Ihre Hände auf dem Kopf schlagen, aber leider weis absolut ich nicht wie ich mich verhalten soll…

Also:
Ich habe über Ebay einen (Marken)-Anzug ersteigert. Dieser kommt aus den USA. Da dieser Anzug in der relativ oberen Preisklasse lag, im Verhältnis zu den anderen Angeboten, und der Verkäufer eine Bewertung von 100,00 % positiv hatte, dachte ich, das wäre ein super Angebot. Da dieser Anzug doch relativ günstig war, als wenn ich ihn im Laden gekauft hätte.
Ich habe ganz normal bezahlt, und bald darauf bekam ich ein Schreiben vom Zollamt, dass ich meine Ware bei ihnen abholen soll. Ich habe schon öfters von den USA über Ebay ersteigert und mir ist das noch nie passiert. Aber ich denke durch den hohen Warenwert, ist das bestimmt normal.
Als ich beim Zoll war, musste ich das Paket aufmachen und sie konrollierten die Ware.
Der Zollbeamte meinte dann, dass der Hersteller dieser Marke einen Auftrag gegeben hat, dass alle eingeführten Waren erst nach Echtheit über einen Rechtsanwalt geprüft werden muss, bevor ich die Ware erhalte.

Jetzt - war ja eigentlich klar - habe ich per Einschreiben einen Brief von diesen Rechtsanwalt bekommen mit der Meldung, dass diese Ware gefälscht sei, und ich bitte den Auftrag für Vernichtung dieser Ware zurücksenden soll.

Logischerweise werde ich dieses Zuschicken, und das Geld werde ich bestimmt auch nicht mehr sehen - mein Pech,

aber meine Frage ist jetzt, wie soll ich micht nun gegenüber dem Händler verhalten? (Habe noch keine Bewertung geschrieben) und gibt es vielleicht doch die Möglichkeit, dass ich das Geld zurückbekomme???

Vielen Dank für die Antworten!

LG Tonya

Hallo

aber meine Frage ist jetzt, wie soll ich micht nun gegenüber
dem Händler verhalten? (Habe noch keine Bewertung geschrieben)
und gibt es vielleicht doch die Möglichkeit, dass ich das Geld
zurückbekomme???

Zumindestens würde ich ihm die Sache mitteilen und um Kostenerstattung bitten.

Dir ist ja außerdem noch Zeit- und vielleicht Kostenaufwand dadurch entstanden, dass du da beim Zollamt antanzen musstest. Das würde ich zumindestens erwähnen.

Ich würde zunächst mal davon ausgehen, dass der Verkäufer dachte, er schadet dir nicht, und beim Hersteller trifft’s keinen Armen oder so was, und dass er dir wenigstens den Preis erstattet. Markenfälscher müssen im persönlichen Kontakt nicht zwangsläufig Betrüger sein.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy

Vielen Dank für die Antwort!
Ich werde dem Händler schildern was passiert ist… vielleicht ist ja so kulant. Jetzt muss ich mir dann nur noch überlegen wie ich ihn dann Bewerten soll…

Viele Grüße Tonya

Hallo Tonya

Jetzt muss ich mir dann nur noch überlegen
wie ich ihn dann Bewerten soll…

Du meinst, wenn er dir die Kosten erstattet?

Ob du ihn dann trotzdem gut bewertest?

Du kannst ihn auch gar nicht bewerten, wenn dir nichts einfällt, und ihm deine Meinung per Mail zukommen lassen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy,

habe den Verkäufer die Angelegentheit geschildert. Der konnte sich das nicht erklären, da er am Tag danach einen Anzug in die Schweiz gesendet hatte, ohne Probleme.
Er meinte auch, das er generell nichts gegen die Kostenrückerstattung hat, jedoch hatte er keinerlei Meldung erhalten.
Deswegen soll ich Ihn die Schreiben (vom Zollamt und Rechtsanwalt) als Kopie mal zuschicken.
Bin mal gespannt wie das endet. Vielen Dank nochmal!

Gruß Tonya

Hallo

habe den Verkäufer die Angelegentheit geschildert. Der konnte
sich das nicht erklären, da er am Tag danach einen Anzug in
die Schweiz gesendet hatte, ohne Probleme.

Na ja, wenn die Ware gefakt ist, dann wird sie doch nicht jedes Mal entdeckt. -

Er meinte auch, das er generell nichts gegen die
Kostenrückerstattung hat, jedoch hatte er keinerlei Meldung
erhalten.

Das klingt doch schon mal gut.

Deswegen soll ich Ihn die Schreiben (vom Zollamt und
Rechtsanwalt) als Kopie mal zuschicken.

Der will sich natürlich auch absichern, nehme ich an.

Bin mal gespannt wie das endet. Vielen Dank nochmal!

Ich auch! Berichtest du weiter?

Viele Grüße
Simsy

Hi,

die Grenzbeschlagnahme des Zolls (das war daß was der Markenrechtsinhaber veranlasst hat) gibt es in dieser Form für die Europäische Union. Klar, als Markenrechtsinhaber (MRI) hat man ein Problem damit, daß billig gefakte Ware importiert wird *g*

Ob der MRI eine solchen ähnlichen Antrag in der Schweiz gestellt hat, wird er nur selbst wissen, ich muss auch gestehen, daß ich vom Schweizer Zollrecht nicht die riesen Ahnung habe. Nur so viel, auch wenn die Schweiz in Europa liegt, ein Mitglied der EU ist sie nicht!

Allgemein, wenn man in einen Drittland etwas ersteigert, insbesondere wenn es sich um Markenprodukte handelt, muss man immer damit rechnen, beim Zoll vorstellig zu werden. Evtl. muss man Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abdrücken, im worst case wird die Ware wegen eines Verstoßes gegen gängiges Recht beschlagnahmt. Hier kann es z. B. sein, daß für die Ware Einfuhrverbote bestehen oder es eine Grenzbeschlagnahme für Fakes gibt. Bei letzterem würde ich den Verkäufer negativ bewerten, wenn er im Angebot mit Originalware geworben hat. Ist der Preis für Originalware sagenhaft günstig würde ich immer sehr vorsichtig sein, es kann nicht sein, daß neue Designer-Originalware für einen Bruchteil des üblichen Ladenverkaufspreises erhältlich ist, ohne daß es irgendwo einen Haken gibt.

Gruss & frohes neues Jahr!
Julia

ich denke das jeder ein stück mithelfen kann das weniger fälschungen für teuer gelder verbreitet werden.
dazu gehört meiner meinung auch das man diesen fall nicht unter den teppich kehrt sondern es meldet.
scheint ja so als würde er öfter mal fälschungen in die welt verschicken nur das manche länder eben nur nach anderen dingen schauen bei den kontrollen.
ebay hat sich auf die fahne geschrieben es den fälschern schwer zu machen.
in dem moment wo man bei ebay einen markenartikel einstellt wird man mit nem klick dazu gezwungen zu gewährleisten das es sihc um ein original handelt.
wenn dieses original eine fälschung ist, dann gibts da kein vertun, dann muss das gemeldet werden damit nicht noch mehr menschen falsches zeug ersteigern.

der käuferschutz dürfte da auch greifen falls er sich nicht dazu durchringen kann dir dein geld UNVERZÜGLICH zurück zu erstatten. nicht das der nun auf zeit macht und deine ansprüche dann verfallen…

schnelles handeln ist da wichtig und mitleid sollte man nicht haben. die erfahrungen zeigen das gefälschte produkte so ziemlich immmer wissentlich verkauft werden.

viele grüsse

sonja

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Hi,

Ob der MRI eine solchen ähnlichen Antrag in der Schweiz
gestellt hat, wird er nur selbst wissen, ich muss auch
gestehen, daß ich vom Schweizer Zollrecht nicht die riesen
Ahnung habe. Nur so viel, auch wenn die Schweiz in Europa
liegt, ein Mitglied der EU ist sie nicht!

Die Patenrechte gelten eigentlich weltweit. Ich denke, dass die Marke auch in der Schweiz mit Niederlassungen vertreten ist, also haben auch die ein Interesse, dass keine Fakes reinkommen.

Mit den Zollrevisionen ist es einfach so, dass nicht jedes Paket kontrolliert wird. manchmal haben die Zöllner einfach nur einen guten Riecher oder nur Glück gehabt. Kommt auch darauf an welchen Auftrag die Beamten bekommen haben. Kann sein dass sie mal Schwerpunkt auf DVD- Kopie machen, dann auf Lederwaren, dann auf Anzüge.
Wenn nicht angegeben ist, dass hochpreisige Markenware zum Spottpreis eingeführt wird, erkenn der Zoll auch die Fälschung nicht. kann also in Deinem Fall sein, dass der Schweizer fast den ladenpreis bezahlt hat, oder auf der Rechnung nur „Anzug“ stand.

Wir hatten auch mal einen Fall: Paket aus der Türkei. Angegeben waren T-Shirts (1USD/ St.) und Ledergürtel. (1USD/10St.). Da das Paket fast auseinander fiel und die Adresse falsch war, haben wir´s aufgemacht: Inhalt waren dann auch nachgemachte D&G, Chanel. Sowas kommt nur durch Zufall raus. Wir haben unserem Zolldeklaranten gesagt, er solle dem Zoll nächstes Mal ein Tipp geben. Ich habe aber von keinem neuen Paket mehr gehört.

Ob es so gut ist den Anzug zu vernichten, weiss ich nicht. Ich würde dem Rechtsanwalt mitteilen, wie die Sache ablief und Du auch an einer Klärung interessiert bist. Er war ja als Orginal angegeben oder? Der Anzug kann sich dann als Beweisstück herausstellen. Daher sollte er doch besser für einen entsprechenden Gerichtsfall beim RA aufbewahrt werden, nö?

Viele Grüsse und herzliches Beileid
MaK

Rückfrage
Hallo Tonya,

hast du den Artikel evtl. mit Paypal bezahlt? Dort müsste es die Option des Käuferschutzes geben. Da Paypal immer wieder in der Kritik steht, weiß ich leider nicht, ob und wie gut dieser Käuferschutz im Fall eines Plagiats aus dem Ausland greift - wäre aber wenigstens ein Vorschlag.

Habe im Ebay-Forum von einem ähnlichen Fall gelesen. Der Käufer hat sich das Geld (da Lastschrift) durch seine Bank zurückholen lassen, allerdings fängt dann Paypal an zu „mosern“. Dummerweise finde ich die Diskussion nicht mehr, das Forum findest du aber hier: http://community.ebay.de/forum/index.htm

Interessehalber würde ich gerne wissen, ob du aufgefordert worden bist, eventuell entstehende Bearbeitungs- oder Vernichtungsgebühren selbst zu tragen?

Habe derzeit selbst eine Sweatshirt-Jacke bei einem Anwalt in München liegen, die ich allerdings nicht über ebay, sondern einen Online Shop aus den USA bestellt habe. Bin daher sicher, dass die Jacke original ist, mal sehen, was da noch kommt…

Gruß, Kristine