Hallo Zusammen,
es werden bestimmt jetzt viele Ihre Hände auf dem Kopf schlagen, aber leider weis absolut ich nicht wie ich mich verhalten soll…
Also:
Ich habe über Ebay einen (Marken)-Anzug ersteigert. Dieser kommt aus den USA. Da dieser Anzug in der relativ oberen Preisklasse lag, im Verhältnis zu den anderen Angeboten, und der Verkäufer eine Bewertung von 100,00 % positiv hatte, dachte ich, das wäre ein super Angebot. Da dieser Anzug doch relativ günstig war, als wenn ich ihn im Laden gekauft hätte.
Ich habe ganz normal bezahlt, und bald darauf bekam ich ein Schreiben vom Zollamt, dass ich meine Ware bei ihnen abholen soll. Ich habe schon öfters von den USA über Ebay ersteigert und mir ist das noch nie passiert. Aber ich denke durch den hohen Warenwert, ist das bestimmt normal.
Als ich beim Zoll war, musste ich das Paket aufmachen und sie konrollierten die Ware.
Der Zollbeamte meinte dann, dass der Hersteller dieser Marke einen Auftrag gegeben hat, dass alle eingeführten Waren erst nach Echtheit über einen Rechtsanwalt geprüft werden muss, bevor ich die Ware erhalte.
Jetzt - war ja eigentlich klar - habe ich per Einschreiben einen Brief von diesen Rechtsanwalt bekommen mit der Meldung, dass diese Ware gefälscht sei, und ich bitte den Auftrag für Vernichtung dieser Ware zurücksenden soll.
Logischerweise werde ich dieses Zuschicken, und das Geld werde ich bestimmt auch nicht mehr sehen - mein Pech,
aber meine Frage ist jetzt, wie soll ich micht nun gegenüber dem Händler verhalten? (Habe noch keine Bewertung geschrieben) und gibt es vielleicht doch die Möglichkeit, dass ich das Geld zurückbekomme???
Vielen Dank für die Antworten!
LG Tonya