Ware aus USA

Hallo,

habe mir vor ca 3 Wochen einen Kimono für mein Brazilian Jiu Jitsu Training in Amerika gekauft und heute hatte ich dann auch endlich Post. Dies ist nun ein grüner Schein der Deutschen Post, in welchem „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ steht. Sprich, ich muss mein Paket dort abholen.
Mich würde aber interessieren was mich noch an Kosten in etwa erwarten wird, da ich mir nicht sicher bin ob das „gift“, als was es deklariert irgendeine Relevanz hat? Der Kimono selbst hat 50$ gekostet und Versand mit Gebühren sind auch nochmal 55$. Dies Steht in der Customs Declaration unter Value, wobei ich nun auch nicht weiß ob das als Warenwert zählt oder auch als Summe angerechnet wird, welche ich bezahlt habe. Vom Absender her kann man nicht unbedingt darauf schließen, dass es sich um einen Versandhandel dreht.
Also, was ich gerne wissen würde ist zum einen, wie ich mich beim Zoll am besten verhalte und was mich im schlechtesten Fall noch an Gebühren erwarten könnte?!

Danke und Gruß

Du musst auf die 55$ noch 19% Einfuhrumsatzsteuer rechnen sowie evtl. Zoll. Kommt darauf an, wo die Kimonos hergestellt wurden etc.
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…
Da kannst du das berechnen. Unter „blättern“ musst du dann raussuchen, was deinem Kimono entspricht.

Erstmal danke für die schnelle Antwort…

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Zoll, bei dem ich nun auf 8% komme (aus China), auf die 50$ des Kimonos rechnen muss? Irgendwo habe ich nämlich gelesen, dass man diesen Prozentsatz auf die Gesamtsumme beziehen muss, also auf 105$!

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, ich hab deinen Beitrag nicht richtig gelesen.
Es sind also 50$ für die Ware + 55$ für den Versand…auf jeden Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag, also 105$ + den Zollsatz berechnet.

ok, ich bekomme gerade stetig schlechtere Laune :frowning:
Aber der Zollsatz geht nur auf die 50% der Ware, richtig?
Oder kann man das was eigentlich frei wäre einzuführen vorher noch runterrechnen? Habe da mal was von 45€ gelesen.

Sorry, ich hab deinen Beitrag nicht richtig gelesen.
Es sind also 50$ für die Ware + 55$ für den Versand…auf
jeden Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag,
also 105$ + den Zollsatz berechnet.

sorry, 50% muss natürlich 50$ heißen…

Moin,

um das mal zu entwirren:

Zollwert: in diesem Fall 105,00 USD, darauf wird Zoll berechnet (x% von 105,00 USD = Zollabgabe)
Einfuhrumsatzsteuerwert: in diesem Fall 105,00 USD plus Zollabgabe, darauf 19% = Einfuhrumsatzsteuer.

Sicher kommt es für den Zollsatz darauf an, wo etwas hergestellt wurde, aber wolltest Du beweisen, dass dieser Kimono NICHT in den USA hergestellt wurde, bräuchtest Du ein Ursprungszeugnis, das könnte Dir nur der Absender zukommen lassen, wenn er den eins hat (meistens nicht bei Einzelstücken, UZ gehen immer über größere Lots).

Sollten Dir die Zöllner beim Zollamt also nicht glauben, dass es ich um ein Geschenk handelt (wobei ich nicht weiss, ob das bei der Abgabenberechnung einen Unterschied macht), würde als Ursprungsland also USA angenommen und der entsprechende Zollsatz angesetzt.

Wie Du Dich verhalten sollst beim Zoll? Einfach hingehen, Wisch vorlegen und abwarten, was die fragen. Berechnete Abgaben, wenn nach dem obigen Muster berechnet, Zahlen und nicht anfangen zu diskutieren. Denen ist es wurscht, ob Du es mitnimmst. Wenn nicht, wirds halt versteigert.

Warnung: je nach Artikel und Ursprungsland kann auch ein Anti-Dumoing-Zoll angesetzt werden. Das sind dann locker nochmal 50% obendrauf. Ich bezweifle jedoch, dass dies bei diesem Artikel und Ursprungsland zur Anwendung kommt.

Gruß,

Florian

1 „Gefällt mir“

Hallo,

erstmal ganz grundsätzlich: der Zoll überwacht alle Importe in die Europäische Union damit nur das hereinkommt, was erwünscht ist - illegale Waren aller Art sollen abgefangen werden.
Zum anderen erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen. Bekleidung aus China zum Beispiel wird durch den Zollbetrag künstlich verteuert damit es mehr Sinn macht einheimische Produkte zu kaufen. Heimische Hersteller bleiben dadurch konkurrenzfähiger, denn der Preisunterschied zu billiger Importware wird kleiner.
Waren, an deren Import wir allerdings ein Interesse haben, sind zollfrei.

Einfuhrabgaben bestehen aus 2 Bestandteilen:

  1. dem Zollbetrag
  2. der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Dazu weiter unten mehr…

habe mir vor ca 3 Wochen einen Kimono für mein Brazilian Jiu
Jitsu Training in Amerika gekauft und heute hatte ich dann
auch endlich Post. Dies ist nun ein grüner Schein der
Deutschen Post, in welchem „Benachrichtigung über den Eingang
einer Sendung mit Drittlandsware“ steht. Sprich, ich muss mein
Paket dort abholen.

Die Post darf, im Gegensatz zu Paketdiensten, eingehende Sendungen ohne Avise des Warenempfängers verzollen. Zugleich landen Sendungen, deren Zollabwicklung aufgrund von Unklarheiten nicht durchgeführt werden kann, auf einem Binnenzollamt und man muß die Formalitäten selber regeln. Dazu hast du jetzt eine Benachrichtigung bekommen.

Mich würde aber interessieren was mich noch an Kosten in etwa
erwarten wird, da ich mir nicht sicher bin ob das „gift“, als
was es deklariert irgendeine Relevanz hat? Der Kimono selbst
hat 50$ gekostet und Versand mit Gebühren sind auch nochmal
55$. Dies Steht in der Customs Declaration unter Value, wobei
ich nun auch nicht weiß ob das als Warenwert zählt oder auch
als Summe angerechnet wird, welche ich bezahlt habe. Vom
Absender her kann man nicht unbedingt darauf schließen, dass
es sich um einen Versandhandel dreht.

Das Problem ist womöglich dass die Warenbeschreibung unklar ist. Den Hinweis auf den elektronischen Zolltarif EZT http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… hast du ja schon bekommen. Um die Ware nun korrekt einzutarifieren muß festgestellt werden ob die Waren gewirkt (umgangssprachlich: verknüpfte, gehäkelte Stoffe) oder gewebt (also übliches verweben von Fäden) ist, ob es sich um männliche oder weibliche Bekleidung handelt und aus welchem Stoff es hergestellt wurde. Erst dann läßt sich die korrekte Warentarifnummer feststellen und damit auch der gültige Zollsatz.

Weiterhin wird immer nach dem Ursprungsland-Prinzip verzollt, d. h. es ist nicht entscheidend dass das Paket aus den USA kommt, sondern wo der Kimono hergestellt wurde. Man kann hier mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vermuten dass er in China, Bangladesh, Vietnam oder einem anderen der weltweit absolut führenden Produktionsländer geschneidert wurde, erst Recht da das Kleidungsstück dort getragen wird.
Vielleicht fehlt der beigefügten Proformarechnung ausreichend Information um nun festzustellen woher der Artikel wirklich kommt - ist nur eine weitere Vermutung…

Geschenke können bis zu einem Warenwert von 45 EUR freigeschrieben und somit zollfrei und vereinfacht eingeführt werden. Es geistert aber unauslöschlich der Irrglaube durch’s Land dass man nur „gift“ auf ein Paket schreiben müsse und schon sei es ein Geschenk - das ist mitnichten so. Es gibt verschiedene Bedingungen, die womöglich nicht erfüllt sind… kann ich hier natürlich nicht feststellen.

Also, was ich gerne wissen würde ist zum einen, wie ich mich
beim Zoll am besten verhalte und was mich im schlechtesten
Fall noch an Gebühren erwarten könnte?!

Erstmal hören was sie sagen. Vielleicht wollen sie nur genaue Angaben über den Paketinhalt. Dann mußt du mit Infos darüber rausrücken aus welchem Material der Kimono ist, ob das ein gewebter oder gewirkter Stoff ist und wo die Ware hergestellt wurde.

Sollte eine Freischreibung nicht drin sein - aus irgendwelchen Gründen - wird eine normale Verzollung, genannt „Abfertigung in den freien Verkehr“ fällig. Die Zöllner werden dir behilflich sein…

Was nun die Kosten angeht: die bisherigen Angaben in diesem Thread sind allesamt falsch! Korrekterweise sieht’s so aus:

Der Zollbetrag besteht aus allen Waren und Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind. Deswegen muß man hier den kompletten Warenwert verzollen, dazu aber auch einen Teil der Versandkosten, denn ein Teil der Transportleistung fand außerhalb der EU statt und ist zollpflichtig, ein Teil der Transportleistung fand in EU-Land statt und muß daher nicht verzollt werden. Wie hoch der zu verzollende Anteil der Transportkosten ist hängt davon ab wo in den USA das Paket abgeschickt wurde. Normalerweise bewegt sich der zu verzollende Transportkostenanteil bei 70% (Ostküste) bis 78% (Mitte und Westen), Honolulu 89%.

Für die Zollberechnung nimmst du also den vollen Warenwert plus 70% oder 78% der Transportkosten. Auf diese Summe wird dann der Zollsatz angewendet. Den Zollsatz kann man im EZT, siehe Link oben, nachschlagen, wenn man eben die ganzen genannten Angaben Stoff, Machart, blablabla, durchklickt und das Ursprungsland angibt.

Wenn du richtig Pech hast kann es passieren dass ausgerechnet dein Kimono aus irgendwelchen Gründen nicht einfuhrfähig ist, weil er aus China stammt oder man ein Ursprungszeugnis braucht (was du nicht hast und auch nicht so ohne weiteres beschaffen kannst - es sei denn du hast Kontakt zur chinesischen IHK…). In dem Fall wird der Zoll hart bleiben und anbieten die Waren zurückzuschicken oder kostenpflichtig zu vernichten (was natürlich völlig sinnlos ist). Dann hast du aber keine Chance mehr die Ware zu bekommen. Ärgerlich, aber theoretisch denkbar. Bekleidung aus China ist immer „heiße Ware“, bei der es Probleme geben kann.

Zusätzlich zum Zollbetrag fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Das ist das Pendant zur MwSt bei Inlandskäufen, daher beträgt die EUSt auch 19%. Versteuert werden muß „alles“, also Warenwert, volle Transportkosten UND der zuvor berechnete Zollbetrag.

Deine Gesamt-Einfuhrabgaben sind dann Zollbetrag und EUSt zusammen.

Meine ganz, ganz, ganz grobe, aber oft passende Grundregel ist dass bei Bekleidung die Hälfte des Rechnungsbetrags nochmal in EUR als Einfuhrabgabe kalkuliert werden muß. Wie gesagt, das ist eine wirklich sehr grobe und manchmal auch nicht aufgehende Regel, die man nicht verbindlich formulieren kann, aber häufig paßt es.

Geh’ einfach hin zum Zoll, nimm’ viel Geld mit :wink:, hör’ dir an was sie sagen und dann schaust du weiter. „Tricks“ bringen nichts weil die Zöllner im Zweifel anweisen „Paket öffnen und Inhalt darlegen“ - dann wird also eine Beschau gemacht und geguckt was tatsächlich Sache ist.

Der Vorgang ist immer ein bisschen grotesk wenn die Zöllner aus Haftungsgründen nichts anfassen und dich das Paket öffnen lassen, aber dann entscheiden was weiter passiert. Ich habe Import-Verzollung für einen Paketdienst gemacht und habe das Spielchen ab und zu in der Luftfracht-Verzollung eines Großflughafen gesehen…

Gruß,

MecFleih

* Da sollte man mal einen FAQ-Artikel drauß machen
ohne Text

Hallo,

noch ein Nachtrag: je nach Zolltarifposition sind Textilien aus China mit einer Einfuhrgenehmigung (EG) belegt.

Normalerweise: kein EG - keine Ware.

Gruss,
Julia

Wow, vielen Dank erstmal für die sehr ausführliche und verständliche Erklärung, bin begeistert :smile:

Die Passage mit Kleidung aus China macht mir nun ein wenig Sorgen, da auf der Customs Declaration als Beschreibung steht „Martial Arts Uniform 100% cotton - made in China“. Ich muss also damit rechnen, dass ich den Kimono gar nicht ausgehändigt bekomme und das obwohl ich bereits von einer Vielzahl an Leuten berichtet bekommen habe, dass sie genau diesen Kimono ebenfalls eingeführt haben!?
Sollte es nun wirklich soweit kommen, dass dieser zurückgesendet werden muss, kann ich dann das per Kreditkarte bezahlte Geld einfach rückfordern oder ist das dann auch mein Problem?
Eines ist nun jedenfalls sicher: „Erstmal nichts mehr einführen und lieber etwas mehr hier bezahlen, dafür aber den Ärger sparen!“

Gruß

Hi,

Wow, vielen Dank erstmal für die sehr ausführliche und
verständliche Erklärung, bin begeistert :smile:

Keine Ursache - das ist ja der Sinn von w-w-w… :wink:

Die Passage mit Kleidung aus China macht mir nun ein wenig
Sorgen, da auf der Customs Declaration als Beschreibung steht
„Martial Arts Uniform 100% cotton - made in China“.

Das würde mir z. B. nichts sagen. Womöglich ging das dem zuständigen Zolldeklaranten ebenso und deswegen hat er dein Paket nicht durch den Zoll gebracht. Was hier fehlt ist eine genauere Angabe, um was es sich denn bei der Sach wirklich handelt (Kimono) und die Angabe gewebt/gewirkt fehlt.
Denkbar ist auch dass die Begriffe „martial“ und „uniform“ den Verdacht aufkommen liessen dass hier eine Ware eingeführt werden soll, die gegen VuB’s (Verbote und Beschränkungen) verstößt.

Ich muss
also damit rechnen, dass ich den Kimono gar nicht ausgehändigt
bekomme und das obwohl ich bereits von einer Vielzahl an
Leuten berichtet bekommen habe, dass sie genau diesen Kimono
ebenfalls eingeführt haben!?

Theoretisch mußt du damit rechnen, bei einem Kimono aus Baumwolle glaube ich allerdings dir Hoffnung machen zu können dass du ihn tatsächlich bekommst :smile: Garantieren kann ich das von hier aus natürlich nicht.

Sollte es nun wirklich soweit kommen, dass dieser
zurückgesendet werden muss, kann ich dann das per Kreditkarte
bezahlte Geld einfach rückfordern oder ist das dann auch mein
Problem?

Mußt du in diesem, zum Glück nixcht wirklich wahrscheinlichen Fall, mit dem Versender klären… Ein fairer Anbieter sollte eigentlich keine Schwierigkeiten machen weil die Ware ja völlig unbenutzt ist.

Für den Fall der Fälle wäre eine Annahmeverweigerung auch ein denkbares Szenario. Ich weiß nicht wie das bei US Postal gehandhabt wird, aber womöglich haben die eh einen Passus in ihren AGB’s dass der Versender für die Rücksendung aufkommen muß wenn die Ware nicht zugestellt werden kann. das wird deinen Versender nicht gerade annimieren dir die Kaudsumme zu erstatten, aber im Zweifel könntest du auch über diese Variante nachdenken.

Eines ist nun jedenfalls sicher: „Erstmal nichts mehr
einführen und lieber etwas mehr hier bezahlen, dafür aber den
Ärger sparen!“

Diese Einstellung gefällt den Finanzministern der Eu-Staaten! :smile:

Man kann schon Waren bestellen, muß sich aber darüber im Klaren sein dass diese immer am Zoll vorbei muß. Die Zeiten, in denen Sachen einfach durchrutschten, sind vorbei seit alle Sendungen elektronisch gescannt werden. Da merkt nicht nur der Transportdienstleister, sondern auch der Zoll sofort wenn Waren verschütt gehen.

Gruß,

MecFleih

Was nun die Kosten angeht: die bisherigen Angaben in diesem
Thread sind allesamt falsch!

O sch…, 2,5 Jahre Berufsausbildung fürn Ar… und 9 Jahre lang falsch importiert!
Zum Zollwert gehören u. a. der Warenwert und die Transportkosten bis zum ersten innereuropäischen Bestimmungsort. Da der da auf der Paketkarte wohl kaum „Hugendubelhause via Bremerhaven“ draufstehen hat, gehen die Transportkosten bis Hugendubelhausen auf den Zollwert drauf. Von prozentualen Anteilen, die da angesetzt werden habe ich in fast 12 Jahren noch nix gehört.
Nun mache ich hauptsächlich Fernost-Import, aber die USA werden da ja nun nicht auch noch eine Sonderbehandlung haben…

Nett fände ich, wenn Du schreiben würdest: „Meiner Meinung nach siehts so aus“, statt „Alle anderen liegen falsch, hier ist die richtige Lösung“.

Danke.

Gruß,

Florian

P.S. Respekt für den Rest Deiner Erläuterung. Das hat imho den Rang eines Lehrbuchtextes und sollte durchaus als FAQ in Betracht gezogen werden.

Hallo Florian,

O sch…, 2,5 Jahre Berufsausbildung fürn Ar… und 9 Jahre
lang falsch importiert!

Dann hoffe ich das dein AG nicht mitliest… :wink:

Zum Zollwert gehören u. a. der Warenwert und die
Transportkosten bis zum ersten innereuropäischen
Bestimmungsort.

Nicht unbedingt. Das stimmt manchmal, aber nicht immer. Hier muß man unterscheiden ob es nur eine Gesamtsumme für die Frachtkosten gibt (was in der Regel der Fall sein dürfte wenn jemand Waren privat bestellt) oder ob da unterschieden wird zwischen verschiedenen Teilstrecken und verschiedenen Beförderungsmitteln.

Der Ort des Verbringens wird im Falle eines Straßentransports gewöhnlich die erste Zollstelle an/hinter der Grenze sein, beim Seetransport oder bei Luftfracht wird aber nicht an der EU-Grenze angelandet, verzollt und dann wieder in See gestochen oder weitergeflogen bis zum eigentlichen Ziel(flug)hafen - wo dann auch noch das Transportmittel gewechselt wird weil es mit dem LKW weitergeht. Also wird in solchen Fällen sinnvollerweise anders gerechnet.

„In diesen Fällen sind nach Artikel 164 a) ZK-DVO die Beförderungskosten im Verhältnis der außerhalb und innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zurückgelegten Beförderungsstrecken aufzuteilen, es sei denn, der Zollstelle wird nachgewiesen, welche Kosten nach einem allgemein verbindlichen Frachttarif für die Beförderung der Waren bis zum Ort des Verbringens entstanden wären.“ (Quelle: Zoll.de)

Da der da auf der Paketkarte wohl kaum
„Hugendubelhause via Bremerhaven“ draufstehen hat, gehen die
Transportkosten bis Hugendubelhausen auf den Zollwert drauf.
Von prozentualen Anteilen, die da angesetzt werden habe ich in
fast 12 Jahren noch nix gehört.

Was auf der Paketkarte steht ist eh wurscht, entscheidend sind ja die Hinzurechnungen oder Abzüge, die anhand des Beförderungsweges/-mittels und des auf seiner Rechnung stehenden Incoterms definiert werden.

Nun mache ich hauptsächlich Fernost-Import, aber die USA
werden da ja nun nicht auch noch eine Sonderbehandlung
haben…

Nein, natürlich keine Sonderbehandlung. Ich glaube wir reden schlicht aneinander vorbei weil es hier um eine rein private Sendung geht, während ich mal annehme dass du eher gewerbliche Einfuhren machst und sich da auch die Fracht- und Speditionskosten anders darstellen als bei einem privaten Internetbesteller, der einfach nur einen pauschalen Versandkostenpreis auf der Rechnung stehen hat.

Es kann aber gut sein dass wir hier auch beide knapp daneben liegen (und knapp daneben ist ja bekanntlich auch vorbei… :smile: ) weil bei Sendungen über die Post-AG Sonderregeln gelten, die weder bei Paketdiensten noch Speditionen so gelten. Dazu kommt dass der Threadersteller jetzt auch noch zum Selbstverzoller auf seiner Zollstelle wird. Je nachdem was ihm da jetzt erzählt wird (ich glaube nämlich dass selbst die Zöllner dort nur „System Ham-wa-immer-so-gemacht“ kennen und ins Schwimmen kommen wenn man denen irgendwelche Fußnoten aus der ZK-DVO um die Ohren haut) kommt da ein drittes Ergebnis heraus…

Nett fände ich, wenn Du schreiben würdest: „Meiner Meinung
nach siehts so aus“, statt „Alle anderen liegen falsch, hier
ist die richtige Lösung“.

Meine Kenntnisse orientieren sich an meiner Zolldeklaranten-Schulung und -Tätigkeit bei einem weltweit tätigen Paketdienst und wenn das, was ich beschrieben habe falsch wäre, würde einer der Global Player sämtliche Einfuhren in die EU nach falschen Regeln abwickeln.

Wahrscheinlich verhaspeln wir uns hier nur deswegen weil Post ungleich Paketdienst ungleich Spedition ist, und Luftfracht anders als See- und Bodentransport abgewickelt wird… Das führt dann zu dem Phänomen "5 Experten und 10 Meinungen :smile: die wahrscheinlich alle in bestimmten Konstellationen stimmen.

Ich glaube dass da auf dem Zollamt am Ende eh noch eine ganz andere Lösung rauskommt, weil die Zöllner da auch keine Ahnung haben… :smile:

Gruß,

MecFleih