bin bei ebay seit 4 jahren verkäufer. insgesamt hab ich jetzt schon so circa 250 sachen verschickt (gekauft). 250 postive ergebnisse. jetzt habe ich ein pc spiel verkauft (wert 40 EUR).
leider kam es beim käufer nie an. käufer ist auch seriös (25 pos bewertungen) der will jetzt sein geld zurück.
spiel wurde als „warensendung“ also unversichert verschickt.
die warensendung habe ich mit einem freund damals zum briefkasten gebracht. für beide war klar, dass es sich um „unversicherten“ versand handelt, da ich 3,50 EUR Posrto verlangt habe (versichert kostet 5,90 EUR)
p.s hab bei der post so ein „nachvorschungsantrag“ gestellt - bisher ohne erfolg.
ich denke da hast du schlechte Karten, wenn du den Käufer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hast das der Versand auf sein Risiko erfolgt.
Da du ja keinen Nachweis hast und die ganze Sache nicht versichert war kannst du auch von der Post nichts holen.
Verbuche das ganze unter Erfahrung und zahle dem Käufer den Betrag zurück. In Zukunft versendest du nurnoch per Einschreiben oder versichertem Paket und dann treten solche Probleme gar nicht erst auf. So habe ich schon über 500 Artikel über ebay versandt und habe keine Probleme damit.
wieso soll ich darauf hinweisen ?
ist doch logisch. da es nunmal sonst um einiges mehr bei der post kostet. hätte er mir gemailt, dass er es als „versichertes packet“ möchte, hätte ich es logischer weise so verschickt.
es gibt doch aber so ein gesetz, dass bei privat zu privat der käufer für den versand haftet.
was kann ich denn dafür, dass die post die sache verschlammpt ?
p.s alle bei ebay verschicken ihre ware so. da könnte der käufer ja jedesmal sagen, dass er die ware nicht hat !
Bin mir fast sicher, dass es rechtlich so ist, das, sobald die Ware weggeschickt wurde, das Risiko auf den Käufer übergegangen ist. Schlag ihm vor, dass du eine Eidesstattliche Versicherung über den Versand abgibst und dann teilt ihr euch den Schaden. Ich denke, damit könnten beide gut leben oder?
Gruß Marco
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p.s alle bei ebay verschicken ihre ware so. da könnte der
käufer ja jedesmal sagen, dass er die ware nicht hat !
stimmt so nicht. Bei mir haben die Verkäufer oft explizit gefragt ob ich für X EUR unversichert oder Y EUR versichert geschickt hanen möchte. Bei den Angeboten stand meist auch drin ‚Porto zahlt Käufer‘.
bin bei ebay seit 4 jahren verkäufer. insgesamt hab ich jetzt
schon so circa 250 sachen verschickt (gekauft). 250 postive
ergebnisse. jetzt habe ich ein pc spiel verkauft (wert 40
EUR).
leider kam es beim käufer nie an. käufer ist auch seriös (25
pos bewertungen) der will jetzt sein geld zurück.
spiel wurde als „warensendung“ also unversichert verschickt.
die warensendung habe ich mit einem freund damals zum
briefkasten gebracht. für beide war klar, dass es sich um
„unversicherten“ versand handelt, da ich 3,50 EUR Posrto
verlangt habe (versichert kostet 5,90 EUR)
p.s hab bei der post so ein „nachvorschungsantrag“ gestellt -
bisher ohne erfolg.
was nun ?
Die Frage, die hier zum Tragen kommt ist, wann ist der Eigentumsübergang. Und der ist, wenn der Empfänger im Besitz der Ware ist.
D.h. solange das ding unterwegs ist, ist es noch deins. Also mußt du den Verlust tragen, so die Post dir nicht den Wert der verlorenen Briefsendung erstattet.
Wenn die Ware auf dem Weg bescghädigt wird, muß der Empfänger dieses bei der Post reklamieren, denn er hat ja die Ware eerhalten.
gruss
winkel
PS: Das alte Problem ist: Es wird am falschen Ende gespart. Warensendungen sollten immer so versandt werden, daß ein Ablieferungsnahcweis vorhanden ist.
ich verschicke bei eBay nur mit Beleg, denn wenn Du mal „an den Falschen“ gerätst, hast Du Null Chancen.
Wegen den knapp 2 € würd ich nicht rummachen, auch wenn das Päckchen noch so klein ist…
Außerdem zahlt der Käufer eh das Porto, also was solls?
aber ich habe doch einen zeugen, dass ich die sache abgschickt habe (freund war mit dabei) !
und eigentlich muss doch dieser artikel gelten:
Du bist als privater Verkäufer nicht verpflichtet, einen Schaden durch Verlust zu ersetzen, da gemäß § 447 BGB der Käufer das Versandrisiko trägt.
Dies war mein e-mail text, an den käufer:
Erstmals herzlichen Glückwunsch zur ersteigerten Ware.
Bitte überweisen sie mir auf mein Konto:
*Versandgebühr
EUR 3,50
*Gebotsbetrag
Bankverbindung:
Name : ***
Kontonummer : ***
Bankleitzahl : ***
Verwendungszweck : Name des Ersteigerten Artikels
noch Verwendungszweck: Ebay Auktionsnummer
_________________________________________________
Ware geht sofort nach Erhalt des Geldes raus.
P.S:
Falls sie es anders abwickeln wollen ( per Nachnahme, Pago, Selbstabholung oder Ähnlichem, alles gar kein Probelm)
Sie müssten mir dann nur via E-Mail kurz Bescheid geben, andernfalls gehe ich davon aus, dass sie mir das Geld auf mein Konto überweisen.
Gruss ***
so, wie sieht´s jetzt aus ?
was soll ich machne ?
ihm einfach das geld überweisen ?
halbe halbe ?
nichts überweisen ?
ich seh nur nicht ganz ein, dass ich jetzt die zeche zahlen muss. das kann doch eigentlich gar nicht sein, da ich
1: zeuge habe (freund)
": dieses gesetz doch greifen muss
aber ich habe doch einen zeugen, dass ich die sache abgschickt
habe (freund war mit dabei) !
als Richter würd ich jetzt mal prüfen, ob der Freund hier in dem Fall nur ein Gefälligskeitzeugnis abgibt.
Vielleicht kriegst du einen besseren Zugang zu der Sache, wenn du dir vorstellst, du hättest etwas bestellt und bezahlt. aber es kommt nicht an. Der Versender sagt: Ich hab es abgeschickt: Dein Problem!
Scroll mal nen bißchen runter, da findest du genau so lautende Threads.
3,50 EUR =7 DM. ein Paket kostet sogar nach der kürzlichen Preiserhöhung unter 7 DM
Wieso sollte der Käufer also anhand der Summe von unversicherem Versand ausgehen?