ich habe bei Ebay einen Teddy verkauft, der ein paar Tage später in dem zerfledderten Umschlag zurück kam. Der Teddy selbst hatte einen großen Riss und das Innenfutter war raus. Ich habe dem Käufer das Geld über PayPal zurück überwiesen, die Situation geschildert und mich entschuldigt. Nun ist der Käufer stinksauer. Kann er jetzt rechtliche Schritte gegen mich einleiten? Wie gesagt, er hat das Geld zurück, gibt aber keine Ruhe.
ich habe bei Ebay einen Teddy verkauft, der ein paar Tage
später in dem zerfledderten Umschlag zurück kam.
Der Verkäufer ist für angemessene Verpackung zuständig.
Warum kam die Sendung zurück? Tippfehler in der Adresse durch Käufer oder Verkäufer? Annahme durch den Käufer verweigert?
Der Teddy
selbst hatte einen großen Riss und das Innenfutter war raus.
Ich habe dem Käufer das Geld über PayPal zurück überwiesen,
die Situation geschildert und mich entschuldigt. Nun ist der
Käufer stinksauer. Kann er jetzt rechtliche Schritte gegen
mich einleiten? Wie gesagt, er hat das Geld zurück, gibt aber
keine Ruhe.
Was will der Käufer denn? Falls die Wünsche des Käufers machbar und zumutbar sind, sollte der Verkäufer darauf eingehen.
Ich würde dem Käufer vorschlagen, dass er neben seiner Rückzahlung kostenlos den Teddy mit leichtem Schaden erhält - je nachdem wer ein Nähtalent hat, können Verkäufer oder Käufer den Riss möglichst unauffällig stopfen. Falls der Käufer zustimmt, Teddy ab in einen Karton und noch mal zuschicken.
Nein, sie haben das Packen ja sicher so von der Post zurück bekommen und diese muss den „Transportschaden“ ersetzen. Damit haben sie auch eine Bestätigung für den Käufer in der Hand, welche sie quasi entlastet.
Nein, sie haben das Packen ja sicher so von der Post zurück
bekommen und diese muss den „Transportschaden“ ersetzen. Damit
haben sie auch eine Bestätigung für den Käufer in der Hand,
welche sie quasi entlastet.
Die Sendung mit der Post war nicht versichert. Da der Teddy völlig hinüber war und der Schaden aufwendig bei einem Teddy-Reperateur gemacht werden müsste, schreib ich den Verkäufer an, dass es mir leid tut und schickte sein Geld per PayPal zurück. Wir haben den Teddy dann weggeworfen. Er hatte mal 20 DM gekostet - er hat wirklich keinen aufregenden Wert. Nun wettert der Käufer. Er glaubt mir nicht, dass er kaputt gegangen ist und beschimpft mich die ganze Zeit als Lügnerin und fordert den teddy ein. Wir haben ihn aber nicht mehr. Ich würde mir doch nicht so einen Stress antun wegen einem 20,- dm Teddy! Ich hab ja wirklich andere Sachen zu tun. Kann er denn noch irgendwelche Forderungen geltend machen, obwohl ich ihm schon sein Geld überwiesen habe?
Grundsätzlch ist die Post auch ohne Versicherung für die transportierte Ware verantwortlich. Aber wenn der Käufer so aggressiv reagiert, würde ich ihm schreiben, dass der Fall an die EBAY -Schlichtungsstelle, (ich weiß jetzt nicht wie sie genau heißt) weiter geleitet wird. Somit wird sich diese Stelle damit befassen und für sie ist der Fall damit abgeschlossen.
Hallo,
ich weiß nicht ob du privat oder gewerblich verkaufst, vermute aber privat. Ohne die näheren Umstände zu kennen, denke ich du hast an der Verpackung gespart. Falls nicht hättest du das zerstörte Paket bzw Warensendung beim Versandunternehmen reklamieren müssen.
Der Käufer hat strenggenommen ein Recht auf einwandfreie Ware oder Schadenersatz. Wenn er es wollte könnte er rechtliche Schritte gegen dich einleiten.
Gruß Frank
Hallo, ja auch dann. Sonst könnte ja jeder Verkäufer, wenn eine Auktion nicht soviel gebracht hat wie er dachte, vom Kauf zurück treten.
Dann kann Ebay dicht machen.
die Frage ist immer ob eine Klage verhältnissmäßig ist
Gruß Frank
was aus deiner Beschreibung nicht hervor geht, hatte der Käufer den Teddy bekommen und dann zurück geschickt?
Oder ist der Teddy unterwegs kaputt gegangen ?
Bei einem Transportschaden kannst du das Transportunternehmen haftbar machen, falls du den Teddy versichert (Paket) versendet hast, falls nicht, Pech gehabt.
Deshalb gebe ich in meinen Auktionen immer Paketversand an, möchte ein Bieter nur ein Brief- oder Päckchenversand, weise ich ihn darauf hin, das er dann in einem Schadenfall auf eine Rückzahlung verzichtet.