Ware bei lieferung defekt. danach auch wieder

hallo,

eine person kauft bei ebay kleinanzeigen eine figur/statue (30cm groß) einer privatperson ab.
als die ware kommt ist jedoch die figur leicht beschädigt ( es ist ein teil rausgegangen/gebrochen ). das fehlende teil befindet sich nicht im karton. zudem wurde die falsche platte ( auf der die figur steht ) geliefert.
die person teilt dies dem verkäufer mit ( beschädigung der figur und falsche platte ).
für die platte entschuldigt sich der VK und verspricht die richtige nachzusenden ( die falsche könnte der käufer aber kostenlos behalten ). die beschädigung weist er aber von sich und sagt die ware war vollkommen I.O.

der käufer repariert also die figur auf seine kosten ( nur kleinigkeit ) und wartet auf die platte.
ein paar tage später kommt die platte. vollkommen defekt und durchgebrochen ( wohl wegen versand GLS oder vorher schon kaputt ? ).

dies meldet der käufer ebenfalls dem VK und fordert nun sein geld zurück.
der verkäufer meint man solle an das versandunternehmen gehen da eine versandbeschädigung vorliegt. die ware war unbeschädigt. außerdem sei er privatverkäufer und das risiko des versandes trägt der käufer.

die person fühlt sich verarscht und denkt das die ware vorher schon defekt war ( deswegen auch die falsche platte mitgeschickt ).

der käufer möchte sein geld zurück und die ware zurück schicken. evtl. auch mit anwaltlicher hilfe.

wer weiss was

mfg

Als Käufer von Privat liegt das Versandrisiko alleine bei dir.
Das stimmt.
Dumm ist nur, dass man nur als Absender Regress beim Transporteur anmelden kann.
Wenn der Absender hier keine Ambitionen hat, hast du Pech.

Ein Rückgaberecht gibt es so bei Privatgeschäften nicht und Gewährleistung wird meist explizit und rechtswirksam ausgeschlossen.
Betrugsabsicht nachzuweisen dürfte schwerfallen. Insbesondere bei dem bisherigen Entgegenkommen des Verkäufers.
Verbuche das unter „Lebenserfahrung“ und verplempere keine weitere kostbare Lebenszeit damit.

Ich sehe da schon Betrug. Wieso hat der Verkäufer die falsche Platte geschickt ? Kann natürlich ein Versehen sein,aber stinkt doch gewaltig nach Verarsche. Die Originalplatte war wohl schon defekt und durch den Postversand konnte er dies perfekt kaschieren.

Aber es bleibt die beweisbarkeit. Wie will man das den tun ?

Aber kontaktiere eine Anwalt, der weiss sicherlich mehr

MfG

Betrugsabsicht nachzuweisen dürfte schwerfallen. Insbesondere bei dem bisherigen Entgegenkommen des Verkäufers.

Welches Entgegenkommen ? Er hat die falsche Ware geschickt ( Platte ) und musste das korrigieren. Sonst sehe ich da nichts

Gab es denn Fotos der Ware die alles unbeschädigt zeigt ? Der Käufer wird doch vorher gesehen haben was er kauft, oder ?

ja, auf den fotos war alles unbeschädigt zu sehen, aber die können auch schon alt gewesen sein

was ist das für ein schwachsinn.

kann doch nicht sein das der verkäufer absichtlich defekte ware verschickt und ich soll auf meinem geld sitzen bleiben ???

das ist natürlich unsinn.

um rückgabe geht es hier nicht. von ausschluss der sachmanelhaftung hat keiner gesprochen. haftung für schäden, die bereits beim kauf vorliegen, ist nicht wirksam auszuschließen.

wozu auch - es handelt sich erstmal um eine zivile und keine strafrechtliche angelegenheit. und die betrugsanzeige bringt dem käufer das geld auch nicht zurück.

problem ist aber trotzdem ein beweis: der, ob die ware (die platte) schon beim einpacken kaputt war oder erst auf dem transport beschädigt wurde. das könnte man evt. durch begutachtung der verpackung durch einen sachverständigen. ob sich das lohnt, ob die verpackung noch existiert, wie sie aussieht - das mag der käufer wissen. vermutlich gilt hier tatsächlich

und beim nächsten mal keine privatkäufe über das internet mehr tätigen.