Ware beschädigt beim Käufer angekommen. Muss Verkäufer erst den Kaufpreis erstatten, bevor der Käufer die Ware zurückschickt?

Beim Käufer ist ein alter Plattenspieler defekt angekommen. Hermes sagt, Ware wurde nicht richtig verpackt. Gut, sieht der Verkäufer anders. Aber das ist nicht das Thema.

Jetzt stresst der Käufer rum, er möchte erst den Kaufpreis zurückbekommen bevor er die Ware zurückschickt. Angeblich ist nicht nur der Deckel kaputt, sondern hat überall Kratzer und Macken und die Elektronik ist verrostet. Bilder darüber stellt er dem Verkäufer aber nicht zur Verfügung.
Der Verkäufer hat aber Fotos vorliegen, wo am Gehäuse keinerlei Kratzspuren zu sehen sind.

Meine Frage nun: Muss der Verkäufer erst den Kaufpreis erstatten, ohne die Möglichkeit zu haben, die angezeigten Mängel zu überprüfen? Irgendwie macht die ganze Geschichte den Anschein, als ob hier versucht wird, den Verkäufer über den Tisch zu ziehen. Nachher wird ein ganz anderes Gerät zurückgeschickt.

Es geht hier nicht darum, wann und wie der Artikel beschädigt wurde, einzig die Frage: Kann der Käufer erst das Geld zurückverlangen und dann erst den Artikel zurückschicken? Oder muss er erst die Ware an den VK zurückgeben.
Der Käufer soll ja sein Geld bekommen, was ihm auch schriftlich zugesichert wurde, aber erst nachdem der Verkäufer das Gerät nochmals sichten konnte. Haben dazu im WWW schon ähnliche Stories gelesen, das Käufer hier versuchen zu beschuppen. :frowning:

Beide Parteien sind Verbraucher. Warenwert 175€

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Hallo!

Erst Ware zurück, dann die angegebenen Mängel prüfen und bei berechtigter Reklamation Geld zurück.
Der Verkäufer muss ja Gelegenheit haben,die Mängel zu überprüfen, die der Kunde angibt und vorgefunden hat.

Rücktransport muss allerdings der Verkäufer übernehmen.

Noch eins, das Versandrisiko lag beim Kunden ! Man kann Verlust mit versichertem Versand (Paket) in gewissem Rahmen abdecken.
Ändert aber nichts, wenn Paketdienst nicht haften muss.

Ausreichend verpackt muss es schon sein.

MfG
duck313

Hallo,

zur Prüfung der Ansprüche ist die Ware dem Verkäufer auszuhändigen.

Wurde eine Haftung für Sachmängel („Gewährleistung“, „Garantie“) ausgeschlossen?

Zudem möchte ich darauf hinweisen: Nur beim Verbrauchsgüterkauf hat der Unternehmer=Versender das Versandrisiko zu tragen. Ansonsten gilt:
BGB 447:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Danke für die Antworten, sehe das nämlich genauso.

Ja Ware war versichert als Paket, Hermes lehnt eine Zahlung aber ab, da äußerlich keine Schäden am Karton zu sehen sind. Was meiner Meinung auch nicht immer sein muss. Ware war mit dicker Noppenfolie verpackt, also meint der Verkäufer es ausreichend gesichert verpackt zu haben, aber das liegt immer im Auge des Betrachters. VK auch schon nach Italien Geschirr verschickt hat, welches unversehrt ankam. Manchmal klappt es, manchmal eben nicht. C´est la vie.

Ach so, nein Haftung wurde nicht ausgeschlossen. Wurde vergessen. Grrrrr.