Ware bez., aber nicht geliefert - was tun?

Hallo

Angenommen, jemand ersteigert bei einem Auktionshaus einen gebrauchten Artikel für 100€. Der Artikel wird als kaum gebraucht beschrieben. Neu kostet der gleiche Artikel oder einer vergleichbarer Qualität 300€. Der Artikel wird bezahlt und Käufer wartet auf Lieferung.

Nach 4 Wochen schreibt der Käufer den Verkäufer an und fragt wo die Ware bleibt. Verkäufer sagt die Lieferung in der nächsten Woche zu. Käufer setzt letzte Frist von zwei Wochen, mit Bitte um Auslieferung der Ware oder Begründung der Verzögerung. 3 weitere Wochen verstreichen ohne Antwort.

Würde der Verkäufer in so einem Fall Unterschlagung begehen?

Was könnte der Käufer in diesem Fall tun, um seine Ware zu erhalten? Da für ihn die Ware mehr wert ist als der Kaufpreis, wäre er an einer Rückerstattung des Kaufpreises nicht interessiert.

Soll der Käufer Anzeige erstatten, einen Mahnbescheid erwirken, oder was wäre in so einem Fall angebracht?

Vielen Dank.

Hans

Würde der Verkäufer in so einem Fall Unterschlagung begehen?

Nein, weil kein einziges Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB erfüllt wäre.

Was könnte der Käufer in diesem Fall tun, um seine Ware zu
erhalten?

Eine Klage auf Übereignung und auf Übergabe erheben.

Soll der Käufer Anzeige erstatten

Es liegt weder eine Straftat vor, noch würde eine Strafverfolgung dem Geschädigten zu irgendwas verhelfen.

einen Mahnbescheid
erwirken

Der kann nur auf Geldzahlung gerichtet sein.

Hallo Levay

das ging aber schnell.

Eine Klage auf Übereignung und auf Übergabe erheben.

Also sollte der Käufer in so einem Fall die Sache vermutlich am wirkungsvollsten einem Anwalt übergeben.

Vielen Dank!

Hans

Es liegt weder eine Straftat vor

Sehe ich nicht ganz so. M.E. könnte hier sehr wohl ein sogenannter Warenbetrug vorliegen:

"Definition Waren- / Warenkreditbetrug:
Der Warenbetrug ist gegeben, wenn der Verkäufer die Lieferung der Ware verspricht, dies jedoch nach Erhalt der Zahlung nicht einhält, bzw. nur in minderwertiger Qualität versendet oder die durchgeführte Lieferung wahrheitswidrig behauptet.

www.polizei.niedersachsen.de/ dst/pdbs/braunschweig/kriminali taet/2004/PKS_2004.doc"

ICH würde zu einer entsprechenden Anzeige raten, wenn der Verkäufer nach dieser langen Zeit die Ware trotz Bezahlung nicht liefert - unabhängig davon, was in der Warenbeschreibung steht (neu/fast neu/ ein Kratzer/ zwei Kratzer…). Oft genug existiert die angebotene Ware gar nicht.

Das stimmt natürlich, hier könnte Betrug gegeben sein. Er besteht aber nicht in der bloßen Nichtlieferung. Und es bleibt dabei: Die Strafverfolgung führt nicht zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.

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Vielen Dank! owt
.

"Definition Waren- / Warenkreditbetrug:
Der Warenbetrug ist gegeben, wenn der Verkäufer die Lieferung
der Ware verspricht, dies jedoch nach Erhalt der Zahlung nicht
einhält, bzw. nur in minderwertiger Qualität versendet oder
die durchgeführte Lieferung wahrheitswidrig behauptet.

www.polizei.niedersachsen.de/ dst/pdbs/braunschweig/kriminali
taet/2004/PKS_2004.doc"

Es würde mich mal interessieren, ob dieser (nicht mehr existierende) Link eine juristische Quelle genannt hat. Denn an Obigem stimmt so ziemlich überhaupt garnichts…

Gruß
Dea

www.polizei.niedersachsen.de/ dst/pdbs/braunschweig/kriminali
taet/2004/PKS_2004.doc"

Es würde mich mal interessieren, ob dieser (nicht mehr
existierende) Link eine juristische Quelle genannt hat. Denn
an Obigem stimmt so ziemlich überhaupt garnichts…

Der Link existiert noch, aber oben hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen:
http://www.polizei.niedersachsen.de/braunschweig/kri…

Und was heisst hier:

an Obigem stimmt so ziemlich überhaupt garnichts…

??

Na ja, das heißt eben, dass das nicht stimmt. Da hat cmd.dea schon recht. Allein das wahrheitswidrige Behaupten, der Versand sei erfolgt, kann u.U. einen (versuchten) Betrug darstellen. Der bloße Nichtverstand aber eben nicht.

Der bloße Nichtverstand aber eben nicht.

Schmunzel :wink:
Aber mal im Ernst:

StGB § 263 Betrug: (1) Wer in der Absicht, sich … einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich gebe an, ich würde eine Ware verkaufen, kassiere dafür, liefere aber nicht, weil … (ich keine Ware habe) - das wäre Betrug, gelle!?

Nur wenn du von Anfang an beabsichtigt hast, nicht zu liefern; dann ist diese Absicht nämlich die innere Tatsache, über die getäuscht wird. Ohne eine Täuschung gibt es keinen Betrug, und Täuschung ist nur über (angebliche) Tatsachen möglich. Es fehlt an der Täuschung, wenn der Verkäufer etwa aus Nachlässigkeit nicht liefert.

PS
Die andere Möglichkeit besteht eben darin, den Versand zu behaupten, der nicht erfolgt ist. Dieser Fall ist etwas komplizierter und nicht sofort aus dem Gesetz ersichtlich, wie ich finde. Die Täuschung über die Tatsache liegt natürlich ohne weiteres vor, die Frage ist ja nur: Wo ist da das Vermögen betroffen, das ja kausal durch die Täuschung (also nicht: den Nichtversand, sondern die Behauptung des Versandes) betroffen sein muss? Der Bezugspunkt liegt hier darin, dass der Käufer es u.U. unterlässt, mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Solche Fälle sind ohne Kenntnisse des Zivilrechts nicht zu lösen.