Hallo
Angenommen, jemand ersteigert bei einem Auktionshaus einen gebrauchten Artikel für 100€. Der Artikel wird als kaum gebraucht beschrieben. Neu kostet der gleiche Artikel oder einer vergleichbarer Qualität 300€. Der Artikel wird bezahlt und Käufer wartet auf Lieferung.
Nach 4 Wochen schreibt der Käufer den Verkäufer an und fragt wo die Ware bleibt. Verkäufer sagt die Lieferung in der nächsten Woche zu. Käufer setzt letzte Frist von zwei Wochen, mit Bitte um Auslieferung der Ware oder Begründung der Verzögerung. 3 weitere Wochen verstreichen ohne Antwort.
Würde der Verkäufer in so einem Fall Unterschlagung begehen?
Was könnte der Käufer in diesem Fall tun, um seine Ware zu erhalten? Da für ihn die Ware mehr wert ist als der Kaufpreis, wäre er an einer Rückerstattung des Kaufpreises nicht interessiert.
Soll der Käufer Anzeige erstatten, einen Mahnbescheid erwirken, oder was wäre in so einem Fall angebracht?
Vielen Dank.
Hans