Habe bei einem Versandhandel einen Teppich in der Gr. 4 bestellt und per Nachnahme bezahlt. Wir stellten ein paar Tage später fest, dass Gr. 5 geliefert wurde, welcher 450.- anstelle von 279.- Euro kostet. Da wir ehrlich sind, haben wir den Irrtum gemeldet. Uns wurde als Dankeschön ein 20.- Euro Gutschein versprochen falls wir den grösseren Teppich behalten würden. Ich habe mir ein paar Tage Bedenkzeit erbeten um das mit meiner Frau abzusprechen, aber der 20.- Euro Gutschein waren uns nicht genug bzw. 150.- Aufpreis zu viel, so entschieden wir den bestellten und bezahlten Teppich zu nehmen (also den Grösseren zurückzusenden). Als wir dies mitteilten, bekamen wir die Auskunft dass er ausverkauft sei.
Ist der Versandhandel vertraglich an die Lieferung des Gr. 4 Teppichs gebunden, und können wir jetzt einen besonderen Rabatt fordern bzw. den teureren Teppich Gr. 5 behalten?
Ein Rabatt ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers. Einfordern kann man einen Rabatt nicht!
Wenn der eigentlich bestellte Teppich nicht mehr lieferbar ist, so können Sie vom Kauf zurücktreten. Ich vermute das der Händler entsprechende Klauseln in den AGB hat.
Fragen Sie einfach nach einem Rabatt, geben muss er ihn nicht. Wenn er den Rabatt nicht gibt, treten Sie vom Kauf halt zurück. Es sei denn, Sie behalten den Teppich doch.
Hallo!
Ganz klares NEIN. Wenn der Teppich ausverkauft ist, könnt ihr nicht darauf bestehen. Siehe AGB jedes Versandhändlers!
Tipp, gebt den Teppich zurück und wartet ein paar Wochen, bis der neue Katalog erscheint. Das ist in der Regel der 01. Juli des Jahres.
Ole
Ich verstehe, aber ich will ja nicht zurücktreten. Ich möchte nur den Teppich haben den ich bestellt habe (oder halt eine Nummer Grösser zu gleichen Preis). Laut Gesetz (z.B. bei ebay Verkäufen) muss doch eine bezahlte Ware geliefert werden, wenn das nicht der Fall ist muss ein gleichwertiger Ersatz (was in diesem Fall nicht möglich ist) oder sonst eine höherwertige Ware als Ersatz angeboten werden, oder?
Ich hab mal in die AGB vom Otto reingeschaut, da steht:
Nicht lieferbare Artikel
Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - zu übersenden. Wollen Sie diesen nicht annehmen oder behalten, können Sie ihn kostenfrei abweichend von Ziff. 1 und 2 innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an uns zurücksenden.
In meinem Fall wurde die Bestellung ja von Seitens Herrn Otto angenommen und von mir bezahlt = Kaufvertag zustande gekommen. Gilt hier nicht diese von mir gerade eben erwähnte Erfüllungspflicht (ebay)?
Gruss,
Michael
Hallo!
Ganz klares NEIN. Wenn der Teppich ausverkauft ist, könnt ihr
nicht darauf bestehen. Siehe AGB jedes Versandhändlers!
Tipp, gebt den Teppich zurück und wartet ein paar Wochen, bis
der neue Katalog erscheint. Das ist in der Regel der 01. Juli
des Jahres.
Ole
ein Vertrag kam zustande für den Teppich Gr. 4. Der Verkäufer hat sich verpflichtet einen solchen zu liefern, der Käufer ihn zu bezahlen. Das ist Fakt. Auf andere Dinge besteht kein Anspruch!
Sie können darauf bestehen, die Gr. 4 zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, heißt es Ware zurück und Geld zurück.
Ich vermute, dass die Aussage „ausverkauft“ eine Finte ist, um sie zum Behalten des großeren Teppichs zu ermuntern. Vielleicht gehört diese Art der Lieferung zum Verkaufskonzept des Versandhändlers(?. Also aufgepasst!
Schreiben Sie doch testhalber einfach zurück, dass sie sich getäuscht hätten und es doch die Größe 4 wäre. Warten Sie dann die Reaktion ab. Fällt Sie agressiv aus, haben Sie es mit einem G… zu tun.
Guten Tag,
ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ihre Willenserklärung abgeben. Der Käufer durch die Bestellung, der Verkäufer durch die Abgabe des Artikels.
Wenn der Artikel ausverkauft ist, ist das leider Pech. Sie haben nicht das Recht, den versehentlich größeren Teppich zu behalten, ohne den Aufpreis zu bezahlen.
Dieses wäre nur möglich, wenn der Verkäufer Ihnen das anbietet.
Anderenfalls wäre das eine unberechtigte Bereicherung.
Hallo
tut mir leid, bin leider kein Fachmann auf diesem Gebiet.
Würde aber auf alle Fälle vorerst genau die AGB´s der Firma lesen, normalerweise heißt es immer irgendwo, dass sie sich nur verpflichten den bestellten Artikel zu liefern, solange der in der bestellten Größe vorrätig ist. Solche „Absicherungen“ sind eigentlich standard bei solchen Firmen.
Viel Glück
MfG
A. Trost
Hallo
Habe bei einem Versandhandel einen Teppich in der Gr. 4
bestellt und per Nachnahme bezahlt. Wir stellten ein paar Tage
später fest, dass Gr. 5 geliefert wurde, welcher 450.-
anstelle von 279.- Euro kostet. Da wir ehrlich sind, haben wir
den Irrtum gemeldet. Uns wurde als Dankeschön ein 20.- Euro
Gutschein versprochen falls wir den grösseren Teppich behalten
würden. Ich habe mir ein paar Tage Bedenkzeit erbeten um das
mit meiner Frau abzusprechen, aber der 20.- Euro Gutschein
waren uns nicht genug bzw. 150.- Aufpreis zu viel, so
entschieden wir den bestellten und bezahlten Teppich zu nehmen
(also den Grösseren zurückzusenden). Als wir dies mitteilten,
bekamen wir die Auskunft dass er ausverkauft sei.
Ist der Versandhandel vertraglich an die Lieferung des Gr. 4
Teppichs gebunden, und können wir jetzt einen besonderen
Rabatt fordern bzw. den teureren Teppich Gr. 5 behalten?
das versandhaus muss zunächst die bestellte Ware liefern oder nach angemensser Frist eine Nachlieferung in Ausicht stellen. nur wenn der Artikel garnichtmehr lieferbar ist (Unmöglichkeit z.B wegen Konkurs des zulieferers) so wird er von der Leistung frei und Sie auch von der zahlung … also entweder Teppich für 279 Euro oder Geld zurück also 450 Euro.
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Hallo vorab,
nun ja, Ehrlichkeit wird halt nicht immer belohnt.
Ob Ihr ein Recht auf Rabatt oder einer Entschädigung des bestellten Teppichs habt, entscheidet der Kaufvertrag. Oft steht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) „Lieferung solange der Vorrat reicht“ bzw. solange vorrätig. In diesem Fall könnt Ihr lediglich den bereits geleisteten Kaufpreis zurück verlangen, also mal den Kaufvertrag bzw. die AGB lesen. Solltet Ihr euch weiter gegen den größeren und teureren Teppich entscheiden, sind die Kosten der Rücklieferung vom Verkäufer zu tragen (Rücksendung unfrei), da er falsch geliefert hat. Solltet Ihr lt. Kaufvertrag eine Rücksendung nur zu Euren Lasten vornehmen können, würde ich raten dem Verkäufer die Option der Abholung in Aussicht zu stellen. Erhaltene Ware die nicht bestellt wurde, muss lediglich zur Abholung aufgehoben aber nicht bezahlt oder zurüch geschickt werden.
Hallo, tja dumm gelaufen. Kurz und knapp: das Recht auf Nachlieferung haben Sie leider nicht. Zum Einem schließen die Händler dieses in ihren AGB`s aus und zum Anderem steht die gesetzliche Lage dem entgegen. Beim Kauf im Handel machen Sie (klingt verrückt, aber es ist so), dem Händler das Angebot, die Ware zu erwerben. Dieser kann dieses sogar ablehnen. In ihrem Fall hat der Versandhändler durch Lieferung den Kauf vollzogen. Diesen Kauf machen Sie nun rückgängig. Die Verpflichtung des Versandhandels auf Lieferung des anderen Teppichs, wie bestellt, wenn dieser ausverkauft ist -was nachvollziehbar ist, denn Handel lebt vom Verkaufen- besteht so nicht. Leider.
Hallo,
Sie haben nur Anspruch darauf, was Sie bestellt haben. Wenn dieser Teppich nicht geliefert werden kann, können Sie den großen Teppich -hoffentlich noch neuwertig- zurücksenden und Ihr Geld zurückverlangen. Wenn Sie den größeren Teppich behalten wollen, so schließen Sie insoweit einen neuen Vertrag. Einen Nachlass können Sie da nicht bestimmen. Nur das Angebot der Firma annehmen oder ablehnen. Gebunden Sie Sie, wie bereits gesagt, an den geschlossenen Vertrag. Kann dieser von einer Seite nicht eingehalten werden, kommt er nicht zustanden. Etwaige Schadensersatzansprüche stehen im „Kleingedruckten“.
Also, das war`s.
MfG
PB
Hallo Michael,
theoretisch hast du natürlich recht, aber: Der Artikel war zwischenzeitlich nicht mehr am Lager. sprich ausverkauft. Da kann man nicht viel machen, außer, du rufst OTTO an, sagst denen, dass du den Teppich in der größeren Ausführung zum Preis des kleineren (den du bestellt hast) nimmst/behältst. Geht OTTO darauf ein, haste Glück gehabt, wenn nicht, wird dein Bemühen ins leere laufen. Der Lieferant von OTTO kann den Teppich scheinbar nicht mehr liefern & somit hat OTTO ein Problem der Erüllung. Aber darauf bestehen kannst du nicht. Suche dir einen anderen Teppich aus oder lass dir das Geld wiedergeben. Mehr wirst du bei Versendern nicht erreichen. Glaub´es mir. Ich bin selbst in einem Unternehmen, der nicht unwesentlicher Lieferant von OTTO ist (Möbel) und weiß wie sowas leider gehandhabt wird.
Ole
wenn der Teppich in Gr. 4 nicht (mehr) lieferbar ist so handelt es sich um eine sogen. Unmöglichkeit der Erfüllung, d.h. Sie können nur dann die Lieferung verlangen, wenn Sie dem versandhandel nachweisen können, dass genau dieser Teppich tatsächlich im markt frei Verfügbar ist … das dürfte in aller Regel recht schwierig und sehr aufwendig sein. Bleiben wir also beid er Unmöglichkeit der Erfüllung. Erste Rechtsfolge ist, dass das Geschäft, soweit es bereits zu Teilleistungen gekommen ist, rückabgewickelt wird. Bedeutet in Ihrem Falle Teppich zurück schicken und Geld zurück bekommen (ist bei den meisten namhaften Versnadhandleshäusern kein Problem). Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt: Und zwar, ob und wie weit der Versandhandel die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Wenn er das nämlich hat, ist er ggf. Schadenersatzpflichtig. Aber: Erstens nur für einen evtl. Schaden der DIREKT mit der Nichterfüllung zu tun hat und Sie müssen den tatsächlichen Schaden dem Grunde und der Höhe nach Nachweisen. Bei ganz normalen Haushaltsgütern für den privatengebrauch wird dies reglmäßig ins Leere laufen .
So, nun stehen Sie dar und haben keinen Teppich und was nun? Es bleiben Ihnen nur zwei Optionen: Sich einen Anderen aussuchen, oder das Angebot mit den 20,00 EUR Nachlaß für den größeren Teppich annehemen, denn einen besonderen Rabatt können Sie nicht fordern; es handelt sich nicht um einen „Schaden“ mit dem Größeren, Sie wollten halt nur lieber den kleinen Teppich.
Eine sehr vage Möglichkeit noch zu Schluss: Wenn Sie dem versnadhandel nachweisen können, dass es sich bei dem kleinen Teppich lediglich um ein sogen. „Lockvogelangebot“ handelt, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. In dem Fall KÖNNTE unter Umständen rauskommen, dass er Ihnen den Goßen zum Preis vom Kleinen geben muss … aber da sind die Voraussetzungen noch viel schwieriger … Sie können das Thema ja mal „googeln“ und schauen, bzgl. dieses Versandhandels schon mal verschiedentlich vorher Beschwerden in diese Richtung aufgetaucht sind. Wenn ja, am besten erstmal an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe wenden.
Ansosnten hier noch der obligatorische Hinweis darauf, dass es sich bei meiner Auskunft in keinster Weise um eine Rechtsbaratung handelt, sondern lediglich um die laienhafte Einschätzung und Meinung eine Nicht-Juristen! Insofern besteht auch keineerlei Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben. Für eine belastbare Rechtsauskunft wenden Sie sich bitte an einen professionellen Rechtsanwalt.
MfG, D. Jürgensen
Hallo,
also das Versandhaus müsste den best. Teppich eigentlich ausliefern. Ist er jedoch ausverkauft, so besteht keine Möglichkeit zur Auslieferung - in der Regel erhält man dann eine entsprechende Nachricht.
Nun hast du etwas bekommen, was du nicht bestellt hast. Wenn du die Ware nicht willst, müsstest du sie wieder zurück senden (oder vom Versandhaus abholen lassen) und erhälst den vollen Kaufpreis im Gegenzug zurück (siehe Fernabsatzgesetz).
Behalten kannst du in nicht; aber es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit zu einer Kulanzlösung.
Viel Erfolg,
TT