ich habe bei eBay ein neues Fernglas ersteigert, bei dem jedoch ein kleines Teil fehlte, das für die Fokussierung nötig ist; das rechte und linke Bild ist so nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Der Verkäufer teilte mir nun mit, ich solle das Teil mit ausgefülltem Garantieschein direkt an den Hersteller schicken.
Doch ich dachte, daß diese Art der Garantie nur für auftretende, nicht aber für bereits vorhandene Defekte oder Mängel gilt. Was ist richtig?
Ich würde doch sagen, daß man in so einem Fall vom Verkäufer/Händler Ersatz verlangen kann, oder irre ich mich da?
Doch ich dachte, daß diese Art der Garantie nur für
auftretende, nicht aber für bereits vorhandene Defekte oder
Mängel gilt. Was ist richtig?
Ich würde doch sagen, daß man in so einem Fall vom
Verkäufer/Händler Ersatz verlangen kann, oder irre ich mich
da?
Ohne mehr Details zu kennen, kann man da nichts konkretes sagen.
Grundsätzlich gilt:
1.) Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und nicht in jedem Fall übertragbar.
2.) Du hast ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Händler. Privatverkäufer (und nur die!) könne die Gewährleistung vor Verkauf (also in der Artikelbeschreibung) ausschließen.
War Dein Verkäufer ein gewerblicher Anbieter oder ein Privatmann? Und wenn er ein Privatmann war, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen?