Ware durch öffnen des Kartons mit Messer beschädig

Hallo,
Ist es vorgeschrieben, dass ein Lieferant Ware so verpackt, dass man die Ware beim öffnen eines Kartons mit einem Messer nicht beschädigen kann?
Ich habe nämlich ein Päckchen mit einem Messer geöffnet in dem sich keinerlei verpackungsmaterial o.ä. befand.
D.h. die Ware wurde durch öffnen des Kartons beschädigt.
Der Lieferant lehnt die Reklamation ab, da ich es mir selbst zu verschulden habe.

Hallo,

D.h. die Ware wurde durch öffnen des Kartons beschädigt.

…nein, durch Dein Messer.

Der Lieferant lehnt die Reklamation ab, da ich es mir selbst
zu verschulden habe.

sorry, wenn ich so krass sage: Du musst Dich schon an die eigene Nase fassen. Was sollte der Lieferant denn machen? Viele Versenden fasst ohne Umverpackung.

Gruß
sterkrader-jung