Ware ebay verkauft, nun defekt lt. Käufer / Recht?

Hallo liebe Leute,

ich habe hier eine Grundanliegen:

Vor 2 Wochen habe ich ein elektronisches Gerät (playstation) bei ebay verkauft. Voll funktionstüchtig. Der Verkäufer hatte mir am gleichen Tag zurückgeschrieben, dass jenes gerät nicht funktioniert und alles nur blau wäre etc!! nun will er es zurückschicken, aber dies sehe ich nicht ein!

Ich habe es privat verkauft und wie gesagt, es war voll funktionstüchtig bei mir. =(( ich bin mir in keinster weise der schuld bewusst.

Jetzt geht es schon über ebay. Er meinte nun: ich werde das gerät nun zu einem sachverständigen bringen und überprüfen lassen. und sollte der aufzeigen das das gerät schon vorher defekt war, bekommen sie konsequenzen.

was sagt ihr dazu?! wie kann ich mich da verhalten?? weil ich das mit gutachter etc auch net so vertrauend finde!

wie gesagt, ich hab ne ware verkauft, die funktionier hat und nun net mehr. will keinen ärger, tut mir auch alles leid, aber ich will nun kein leidtragender sein.

wie ist hier das recht ausgelegt?!

über antworten würde ich mich sehr freuen

MfG
Andy

Hallo Andy,

so wie du das schreibst war es ja ein Privatverkauf. Wenn keiner von euch die Unwahrheit sagt, muss die Playstation beim Transport kaputt gegangen sein. Bei einem Privatverkauf trägt nach § 447 BGB der Käufer das Risiko der Beschädigung bei der Versendung, so dass du fein raus wärst… Allerdings weiß ich nicht, ob bei ebay z.B. abweichende AGB gelten, glaub ich allerdings nicht.

Sollte der Käufer allerdings z.B. durch einen Sachverständigen vor Gericht nachweisen, dass der Defekt schon vorher vorhanden war müsstest du die Gerichtskosten und die Sachverständigenkosten zahlen und natürlich den Kaufpreis zurückerstatten.
Wenn das Gerät aber einwandfrei war, hast du meiner Meinung nach nichts zu befürchten.

Angaben sind ohne Gewähr.

Gruß

PsH