Wäre ein solches WM - Tippspiel rechtlich unbedenklich?

Wir planen in unserem Studiengang ein WM- Tippspiel, welches zugleich dazu dienen soll, Geld für einen guten Zweck zusammeln.

Bei unserer ursprünglich geplanten Version wurde uns mitgeteilt, dass wir uns in einer rechtlichen Grauzone befänden, da es sich um illegales Glücksspiel handeln könnte. Folgendes haben wir geplant:

Es wird von jedem 1€ eingesammelt. Der Gewinner des Tippspiels sollte 50% des Geldes bekommen. Die übrigen 50% sollten für einen guten Zweck gespendet werden.

Den Link zum Tisspiel wollten wir außerdem in unserer Facebook Gruppe stellen, so das er möglicherweise auch außerhalb der Studiengruppe weitergeleitet worden wäre (hab gelsen, dass es ilegal ist, wenn man es öffentlich macht).

Nun ist mir noch eine zweite Variante gekommen:

Es wird von jedem 1€ eingesammelt, dass Geld wird jedoch komplett gespendet. Für den Gewinner (und ggf. weitere Teilnehmer) gibt es Eisgutscheine oder andere kleine Präsents, welche nicht aus dem eingesammelten Geld, sondern von mir als Organisator finanziert werden. Hier würde man zu dem auch mehr Geld für den guten Zweck zusammenbekommen.

Würde diese Form noch unter Glücksspiel fallen? bzew. Wäre diese Form rechtlich unbedenklich? Die Preise würde ja nicht aus dem eingesammelten Geld finanziert werden.

Soweit mir bekannt ist, ist es immer dann Glücksspiel wenn die Gewinnwahrscheinlichkeit allein vom Zufall abhängt, und nicht (oder nur begrenzt) vom Spieler beeinflusst werden kann. Es spielt dabei keine Rolle woher das ausgespielte Geld kommt, oder wie hoch der Gewinn ist.
Wenn dagegen der Mitspieler um zu gewinnen eine bestimmte Leistung erbringen muss, ist es kein Glücksspiel sondern ein Gewinnspiel, das erlaubt ist. Das ist der Grund warum im Fernsehen/Radio etc bei Verlosungen immer eine, meist selten blöde, Frage gestellt wird. Da der Spieler um zu gewinnen eben eine Frage beantworten muss, hat er es in der Hand ob er gewinnt, er könnte ja theoretisch falsch antworten. Damit umgehen die Veranstalter die sonst nötige Lizenz für Glücksspiele.
Daher mal als Überlegung, die Geldverteilung 50% guter Zweck, 50% Gewinn beizubehalten, und irgendeine Leistung den Spielers einzubauen.

Aber in endeffekt hätte das Tippspiel doch nichts mehr mit dem eingesammelten Geld zu tun, wenn das Geld komplett gespendet wird. Und so gesehen wäre auch jede Tombola illegales Glücksspiel…

Glücksspiel ja. Deswegen muss eine Tombola immer angemeldet oder angezeigt werden. Dann ist sie aber nicht (mehr) illegal :wink:

Beatrix

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50% für den guten Zweck und 50% wieder ausspielen ist so ziemlich das Geschäftsmodell eines jeden erlaubten Gewinnspiels - also Lotto, Toto…
Solange ihr in einem kleinen Rahmen bleibt - also z.B. Studenten, die eine bestimmte Vorlesung besuchen oder eine Etage im Wohnheim - wird keiner sich darum kümmern.
Sobald aber öffentlich ausgespielt wird - also über Facebook oder sonst. Aushang - dann müsst ihr das genehmigen lassen. und ob die erteilt wird, wage ich zu bezweifeln