Wir planen in unserem Studiengang ein WM- Tippspiel, welches zugleich dazu dienen soll, Geld für einen guten Zweck zusammeln.
Bei unserer ursprünglich geplanten Version wurde uns mitgeteilt, dass wir uns in einer rechtlichen Grauzone befänden, da es sich um illegales Glücksspiel handeln könnte. Folgendes haben wir geplant:
Es wird von jedem 1€ eingesammelt. Der Gewinner des Tippspiels sollte 50% des Geldes bekommen. Die übrigen 50% sollten für einen guten Zweck gespendet werden.
Den Link zum Tisspiel wollten wir außerdem in unserer Facebook Gruppe stellen, so das er möglicherweise auch außerhalb der Studiengruppe weitergeleitet worden wäre (hab gelsen, dass es ilegal ist, wenn man es öffentlich macht).
Nun ist mir noch eine zweite Variante gekommen:
Es wird von jedem 1€ eingesammelt, dass Geld wird jedoch komplett gespendet. Für den Gewinner (und ggf. weitere Teilnehmer) gibt es Eisgutscheine oder andere kleine Präsents, welche nicht aus dem eingesammelten Geld, sondern von mir als Organisator finanziert werden. Hier würde man zu dem auch mehr Geld für den guten Zweck zusammenbekommen.
Würde diese Form noch unter Glücksspiel fallen? bzew. Wäre diese Form rechtlich unbedenklich? Die Preise würde ja nicht aus dem eingesammelten Geld finanziert werden.