angenommen eine person verkauft bei ebay kleinanzeigen eine blurayplayer. dieser wird für 250 euro verkauft.
der käufer meldet sich ein paar tage später und behauptet der player ist defekt ( dabei wurde er bis zum verkauf benutzt und ging 100 % ). er fordert preisnachlass. der verkäufer geht darauf nicht ein.
ein paar tage später sieht er das der käufer das überwiesene geld zurück gebucht hat. der verkäufer schickt eine nachricht mit der frage was das soll. der K meint das er für defekte ware nicht bezahle und deswegen das geld zurück überwiesen habe.
was kann der VK nun tun ? geld weg, ware weg ? er hat auch keine lust den player zurück zu nehmen. denn wenn es dumm läuft beschädigt der käufer die ware am ende noch und der VK hat dann ein defekten player den er nicht mehr verkaufen kann.
da wäre erstmal zu gucken was für bedingungen festgelegt wurden bei ebay .
wiedersprüchlich ist schonmal preissnachlass , wegen defekt , entweder ist es kaputt oder nicht und wenn nur bestimmte selbstgebrannte sachen oder codex nicht funktionieren ist das nicht problem des verkäufers .
desweiteren kann man natürlich mahnen und dann vor dem amtsgericht ein titel holen . das ist etwas arbeit aber die günstigste lösung , ansonsten inkasso unternehmen und die forderung abtreten .
der kunde hat schlicht und einfach seine rechnung nicht bezahlt , auch bei defekt darf er das nicht unbezahlt lassen , weil der verkäufer ja mindestens 2 wochen z.b. für nachbesserung hast .
ich tippe mal darauf das er sich das nur mal kurz leihen wollte
Für mich ist das neu,dass man eine eigene Überweisung zurück buchen kann,da ist ja Tür und Tor geöffnet…Ich bin der Meinung, eine mit Unterschrift gezahlte Rechnung in Verbindung mit der EC Karte ist rückbuchfähig ,mit Geheimzahl wohl nicht. Bin aber nicht ganz sicher.
Zahlungen mit Karte und Unterschrift oder PIN sind keine Überweisungen.
Man kann Banküberweisungen nur zurückrufen, wenn sie irrtümlich doppelt beauftragt wurden, wegen technischer Schwierigkeiten fehlerhaft oder durch Betrug entstanden sind. Die Empfängerbank ist dabei nicht verpflichtet, einem Rückruf nachzukommen - unsere entscheidet dabei immer in Rücksprache mit uns: „Euer Kunde sowieso sagt, er hätte aus Versehen doppelt bezahlt - wie viele Rechnungen über diesen Betrag hat er bei Euch denn offen?“
Moral: Wenn Patmon nicht sagt, was in Wirklichkeit passiert ist, kann man ihm auch nicht raten oder helfen.
Eine Überweisung kann er nicht so einfach zurückbuchen lassen. Es sei denn, du hast per Lastschrift das Geld abgebucht, ist es eigentlich nicht möglich.