Hallo,
ein 30kg Paket kam just am Geburtstag des privaten Empfängers an.
Paket wurde aus guten Glauben angenommen (Geschenk?).
Inhalt war Ware von einem Onlinehandel die nicht bestellt wurde.
Fragen dazu:
Ist die Privatperson verpflichtet das 30kg Paket zurück zu schicken (welcher Karton bereits auseinander gefallen ist, und somit ein neuen Karton besorgt werden müsste, plus die Schlepperei von 30kg zur Post , was körperlich nicht möglich ist… )?
Ist die Privatperson verpflichtet die Ware zur Abholung bereit zu stellen? (Was kein Problem wäre, aber hier stellt sich die Frage, wer den neuen Karton stellen muss, den der alte ist mit dünner Kartonage durch das Gewicht in sich zusammen gerissen)
Es besteht grundsätzlich weder Rücksende- noch Aufbewahrungspflicht. Zahlungspflicht sowieso nicht.
Es sei denn es ist (nach Ansatz 2 des §) eine offensichtliche Verwechslung der Anschrift oder des Namens passiert.
Da müsste man aus dem Grundsatz „Treu und Glauben“ wohl die Ware aufbewahren(nicht ewig und 3 Tage !) und den Absender benachrichtigen und zur Abholung auffordern,bzw. um Klärung bitten, ob man es entsorgen soll.
Man muss selbst überhaupt nichts veranlassen, weder neuen Karton noch zur Post damit gehen.
Das muss alles der Absender veranlassen,er muss abholen lassen, was bei allen Paketdiensten möglich ist.
Man kann offensichtliche Fehler in der Anschrift schon bemerken, wenn da statt Deiner Hausnr. eine andere Hausnr. stehen sollte. Oder der Name nur ähnlich klingt.
Es eben schlicht falsch zugestellt wurde.
Man kann offensichtliche Fehler in der Anschrift schon
bemerken, wenn da statt Deiner Hausnr. eine andere Hausnr.
stehen sollte. Oder der Name nur ähnlich klingt.
Es eben schlicht falsch zugestellt wurde.
Mehr nicht, da hast Du schon recht.
Achso, nein. Adresse und Name stimmt.
Man hat einige Wochen vorher mal etwas bei diesem Händler bestellt, aber danach nie wieder. Warum man jetzt Ware bekommt ist unerklärlich.
Eigentlich wurde das Paket nur zögerlich angenommen (das Gewicht 30kg machte stutzig), der Absender war nicht zu entziffern weil ein Aufkleber drauf klebte (man hat sogar noch mal gefragt woher das Paket kam aber der Zusteller konnte es nicht sagen, der Aufkleber babbte auf dem Adressataufkleber / oben beim Absender)
Aber wie gesagt, es war Geburtstag und die Verwandten hatten Pakete angekündigt , also nahm man an, es wären Geschenke …
Und dann son Zeug wo man jetzt nicht weiss wohin damit. Nicht mal in den Keller schleppen mag man es, es ist einfach zu schwer. Jetzt steht es im Flur rum. Son Mist. (laut ebay ein Wert von 90 Euro).
Darf man auch angeben „Abholung nur an Samstagen“, denn extra einen Tag Urlaub dafür zu nehmen ist meiner Meinung nach unangemessen.
Ich hatte auch schon mal etwas bestellt(Unterwäsche) von Provea,das wurde bezahlt.
Und dann gings fröhlich weiter,immer wieder war etwas Unbestelltes im Briefkasten,ich habs nicht zurückgesandt und der Spass ging dann 2 Jahre hin und her,mit Inkasso usw.
Letztendlich sind sie aber auf den Rechnungen sitzen geblieben,ich habs verschenkt und brauchte auch nichts weiter bezahlen
Das ist auch als kleine Strafe gedacht für diese ungewollte Zusendung,las ich mal.
Und im Postfach ist schon wieder Werbung…
Dann hast Du bei „provea“ nicht die Unterlagen richtig durchgelesen und verstanden.
Das ist ein Abo, man muss nach der Probelieferung bezahlen ( Porto 2,90 € ?) UND kündigen !
Sonst kommen in regelmäßigen Abständen weitere Lieferungen zum Normalpreis.
Schließlich ist bereits die nächste Lieferung in Wort und Bild/Preis benannt,man kann sogar noch Farb- und Größenänderungen eingeben.