Ware für ein Gewinnspiel aus Lagerbestand entnehme

Hallo, wenn man ein Paar Artikel seines Lagerbestandes für ein Gewinnspiel entnimmt. Muss man dann eine Rechnung mit MwSt machen und die MwSt ans Finanzamt abführen, oder kann man die Sachen Netto entnehmen und als Werbekosten angeben beim Jahresausgleich?

Hallo,

wenn die Ware mit UST eingekauft wurde, muss diese auch korriguert werden. Die Buchung unter Datev SKR03 wäre folgendermaßen, z.B. für Tombola, Gewinnspiel-Spende u.ä.:
Soll: 1880 unentgeltliche Wertabgaben oder 2383 Zuwendung, Spenden für kirchliche, religiöse oder gemeinnützige Zwecke an Haben: 8940 Unentgeltliche Zuwendung von Waren 19% UST und 1776 UST. Es muss der EK Preis zzgl. UST gebucht werden. Eine Rechnung muss man dafür nicht machen, nur einen Buchungsbeleg. Als Werbekosten wird das auch nicht verbucht.
Hoffe, ich konnte helfen! Freue mich über Antwort!
VG Claudia

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Hallo Claudia,
vielen Dank für die Antwort.
Wenn man mit Einnahmen-Überschussrechnung arbeitet,
erstellt man also Belege, wie bei einer Privatentnahme - für die Vorsteueranmeldung mit Ust - habe ich das richtig verstanden?

Liebe Grüße Esther

Hallo Esther,
ja, Du musst dazu Eigenbelege erstellen, genau, und dies auch in der Umsatzsteuererklärung angeben.
LG Claudia