Ware gefällt nicht, unfrei zurückschicken, da kein

Hallo zusammen,

A bestellt bei B im Internet.

A gefällt die Ware nicht und will sie zurückschicken.

Der Ware liegt allerdings kein Retourenschein bei.

A fragt bei B nach.

B antwortet, dass erst ab einem Warenwert i. H. v. 50 € ein Retourenschein beigelegt wird. Die Ware hat aber nur 45 € gekostet.

A will selbstverständlich nicht das Paket bezahlen, da ihm der Versand mit Retourenschein ja auch nichts gekostet hätte!

A schickt die Ware als unfreies Paket zu B zurück.

B zieht A die Kosten fürs Paket von dem Betrag, welchen er für die Ware erhalten hat ab und überweist A diesen geminderten Betrag.

Wer ist hier im Recht?

A steht doch sein volles Geld zu, oder!?

B ist doch selbst Schuld, wenn er der Ware keinen Retourenschein beilegt, oder!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

PS: Die Ware wurde innerhalb der zwei Wochen Widerrufsfrist zurückgeschickt!

Hallo,

nicht gefallen ist ein Mangel?

So so!

VG René

nicht gefallen ist ein Mangel?

§ 355 BGB verlangt neuerdings das Vorliegen eines Mangels?

So so!

So so!

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Hallo,

A bestellt bei B im Internet.

A gefällt die Ware nicht und will sie zurückschicken.

was sein gutes Recht ist, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

Der Ware liegt allerdings kein Retourenschein bei.

Muss auch nicht.

A fragt bei B nach.

B antwortet, dass erst ab einem Warenwert i. H. v. 50 € ein
Retourenschein beigelegt wird. Die Ware hat aber nur 45 €
gekostet.

A will selbstverständlich nicht das Paket bezahlen, da ihm der
Versand mit Retourenschein ja auch nichts gekostet hätte!

Was A will ist aber nicht relevant. Relevant ist, was A muss.

Ein Blick ins Gesetz ist da hilfreich:

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Zitat: Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

Im Regelfall wird das so vereinbart. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch hier der Fall ist.

A schickt die Ware als unfreies Paket zu B zurück.

Was sowieso schon völlig daneben ist. Warum werden hier unnötig Kosten verursacht. Selbst wenn der Verkäufer die Kosten zu tragen hätte, könnte man das als normale Sendung schicken und würde die Kosten für die Rücksendung erstattet bekommen.

B zieht A die Kosten fürs Paket von dem Betrag, welchen er für
die Ware erhalten hat ab und überweist A diesen geminderten
Betrag.

Würde ich auch so machen.

Wer ist hier im Recht?

A steht doch sein volles Geld zu, oder!?

Je nach dem was hinsichtlich der Rücksendekosten vereinbart wurde. Die Mehrkosten für unfreien Versand hat aber sicher nicht der Verkäufer zu tragen.

http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-rueckse…

B ist doch selbst Schuld, wenn er der Ware keinen
Retourenschein beilegt, oder!?

Es besteht grundsätzlich keinerlei Verpflichtung Retourenscheine beizulegen. Erst recht nicht, wenn der Käufer die Versandkosten für den Rücktransport zu tragen hat.

Gruß

S.J.

§ 355 BGB

Aha!

A schickt die Ware als unfreies Paket zu B zurück.

Was sowieso schon völlig daneben ist. Warum werden hier
unnötig Kosten verursacht. Selbst wenn der Verkäufer die
Kosten zu tragen hätte, könnte man das als normale Sendung
schicken und würde die Kosten für die Rücksendung erstattet
bekommen.

Allerdings hätte - und das wäre am besten gewesen - der Verkäufer hier auf Anfrage einen Retourenschein zusenden können.
Insofern hat der Verkäufer auf jeden Fall eine Mitschuld an dem ganzen Vorgang.
Der Käufer sollte sich das nicht gefallen lassen.

Es besteht grundsätzlich keinerlei Verpflichtung
Retourenscheine beizulegen.

Das stimmt zwar, aber seriöse Verkäufer tun das , auch im eigenen Interesse, weil sie dann auch bei der Rücksendung z. B. defekter Artikel, sparen. Kein Retourenschein = unseriöser Verkäufer. Muss einfach mal raus…

Erst recht nicht, wenn der Käufer
die Versandkosten für den Rücktransport zu tragen hat.

was hier nicht relevant ist, weil die 40€-Grenze ja überschritten wurde.

Hallo,

Allerdings hätte - und das wäre am besten gewesen - der
Verkäufer hier auf Anfrage einen Retourenschein zusenden
können.
Insofern hat der Verkäufer auf jeden Fall eine Mitschuld an
dem ganzen Vorgang.
Der Käufer sollte sich das nicht gefallen lassen.

so wie es aussieht, muss der Käufer die Kosten für den Rückversand tragen. Insofern istdas, was Du da schreibst, völlig unverständlich.

Es besteht grundsätzlich keinerlei Verpflichtung
Retourenscheine beizulegen.

Das stimmt zwar, aber seriöse Verkäufer tun das , auch im
eigenen Interesse, weil sie dann auch bei der Rücksendung z.
B. defekter Artikel, sparen. Kein Retourenschein = unseriöser
Verkäufer. Muss einfach mal raus…

Häh? Für Dich ist ein Verkäufer nur seriös, wenn er die Rücksendekosten trägt, obwohl er das gar nicht muss? Naja…

Erst recht nicht, wenn der Käufer
die Versandkosten für den Rücktransport zu tragen hat.

was hier nicht relevant ist, weil die 40€-Grenze ja
überschritten wurde.

Das ist hier durchaus relevant, denn wir reden von einem Warenwert von 45 Euro, womit die 40 Euro Grenze locker überschritten wurde.

S.J.

so wie es aussieht, muss der Käufer die Kosten für den
Rückversand tragen. Insofern ist das, was Du da schreibst,
völlig unverständlich.

Da der Warenwert über 40€ liegt , muss er das nicht.

Kein Retourenschein = unseriöser Verkäufer.

Häh? Für Dich ist ein Verkäufer nur seriös, wenn er die
Rücksendekosten trägt, obwohl er das gar nicht muss? Naja…

ja, genauso. Und wenn ich die Wahl habe, ziehe ich den mit Retourenschein vor. Auch wenn ich selten was zurückschicke.

Erst recht nicht, wenn der Käufer
die Versandkosten für den Rücktransport zu tragen hat.

was hier nicht relevant ist, weil die 40€-Grenze ja
überschritten wurde.

Das ist hier durchaus relevant, denn wir reden von einem
Warenwert von 45 Euro, womit die 40 Euro Grenze locker
überschritten wurde.

siehe oben.

Häh? Für Dich ist ein Verkäufer nur seriös, wenn er die
Rücksendekosten trägt, obwohl er das gar nicht muss? Naja…

ja, genauso. Und wenn ich die Wahl habe, ziehe ich den mit
Retourenschein vor. Auch wenn ich selten was zurückschicke.

Und was hat das mit Seriosität zu tun?

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Dann nenn es kundenfreundlich. Aber es kommt auf dasselbe raus.

Hallo!

Nein, es kommt nicht auf das selbe heraus. Ich habe hier neben mir zwei Pakete liegen, eines mit Retourenschein, eines ohne. Beide Versandunternehmen sind aber seriös und deswegen habe ich bei beiden schon öfters was bestellt.

Gruß
Tom