eine Privatperson bestellt bei einem kleinen Unternehmen etwas.
Das Paket wird unversichert verschickt und geht auf dem Wege verloren. Jedenfalls kommt es bei der Kundin nicht an.
Nachforschungsauftrag wurde gestellt.
Kann die Kundin jetzt ihr Geld zurück verlangen oder wie läuft das?
Pech für die Kundin, weil das Packet nicht versichert war, oder ist grundsätzlich der Verkäufer für das Päckchen verantwortlich und muss den Schaden ersetzten?
Aber woher weiß er denn, dass die Ware nicht angekommen ist?
Könnte ja jeder Kunde behaupten, dass der Artikel nicht angekommen ist.
eine Privatperson bestellt bei einem kleinen Unternehmen etwas.
Das Paket wird unversichert verschickt und geht auf dem Wege
verloren. nKann die Kundin jetzt ihr Geld zurück verlangen oder wie läuft das?
Das Unternehmen hat die Ware zu liefern. Wenn es dies nicht kann, muss es den Kaufpreis zurück erstatten.
Eine Firma haftet für das (heile) Ankommen beim Kunden.
Es ist ihr Risiko, wie sie das versendet.
Der Kunde kann das nur betrügerisch als nicht eingetroffen rügen, wenn Ware ohne Nachweis verschickt wurde (wie bei Brief,Warensendung,Päckchen).
Aber das ist doch Sache des Versenders.
100 mal klappt es, einmal ist Schwund, ob echter oder Betrug.
Was solls also ? Das ist in Preise einkalkuliert.
Kunde stellt keinen Nachforschungsauftrag, Kunde kann auf Ersatzlieferung bestehen !
Händler muss sich kümmern, ob Ware noch gefunden wird, die gekäme er ja von Post/Paketdienst zurück.
Kunde muss nicht solange warten, bis das geklärt ist.
Aber woher weiß er denn, dass die Ware nicht angekommen ist?
Könnte ja jeder Kunde behaupten, dass der Artikel nicht angekommen ist.
Die Tatsache, dass relativ viele Firmen niedrigerwertigere Ware ohne Nachweis versenden, zeigt, dass es nicht viele Kunden gibt, die einfach behaupten, ein Artikel sei nicht angekommen, obwohl das nicht stimmt.
Ich kenne es sogar so, dass Firmen einen Artikel aufgrund eines Anrufes ohne weitere Forderung nach Rücksendung nochmal schicken, wenn man sagt, ein Artikel sei defekt oder nicht in der richtigen Ausführung angekommen. Den falschen Artikel soll man dann einfach behalten oder verschenken.