Hallo,
was wäre wenn man sich eine Festplatte kauft im Wert von 120 Euro und diese zur Reperatur zurückschickt, sie kaputt wiederkommt und man vom Kaufvertrag zurücktritt und die Ware zurückbringt jedoch nie Geld erhält? Achso es ist davon auszugehen das das Unternehmen Insolvent ist (Hompage offline, Investoren abgesprungen, keine Telefonverbindung mehr).
Hat man Chancen das Geld bzw. die kaputte Ware wiederzubekommeN?
bzw. welche Schritte müsste man einleiten?
Anzeige?
mfg Basher
in diesem fall würde folgendes vorgehen ratsam sein:
insolvenzverwalter ausfindig machen, kontaktieren und ansprüche als gläubiger anmelden.
sorry für doppelpost, aber das sollte es doch treffen, oder?
http://www.insolvenzberatung.de/page41/assets/Insolv…
Huhu!
Achso es ist davon
auszugehen das das Unternehmen Insolvent ist (Hompage offline,
Investoren abgesprungen, keine Telefonverbindung mehr).
Unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de kann man sogar herausfinden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder nicht. Das ist auch ein Indiz für Insolvenz, zwar nicht so hammermäßig eindeutig wie die von Dir aufgeführten Indizien, aber immerhin.
Sollte das Unternehmen insolvent sein, erlangt man den Status eines Gläubigers. Jedoch ist ein Unternehmen erst Insolvent wenn es defacto pleite ist.
Von dem Geld was der Insolvenzverwalter „eintreibt“ z.B. durch Verkauf / Auktion des Inventars (z.B. Restposten im 1€ Shop) oder Verkauf des Unternehmens werden die Gläubiger bezahlt.
Dadurch erzielt man jedoch nie eine so hohe Summe, dass alle offenen Forderungen zu 100% bezahlt werden können. Aus eigener Erfahrung als Gläubiger durchschnittlich 20%.
Interessant ist jedoch, dass das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter seine Gebühren + seine Kosten durch Beauftrage (z.B. Schätzer vom Auktionshaus) als erstes von der Insolvenzmasse abschöpft…
Ebenso ist festzuhalten, dass bei einer Insolvenz sich um andere Dimensionen als 120€ dreht, daher sollte man sich vorab auf eine gewisse Bearbeitungszeit einstellen.
**Wichtig!
Als Gläubiger muss man vor dem Insolvenzgericht persönlich erscheinen! Sonst bekommt man nichts zugesprochen.
Wenn der Kunde seine Ware eingeschickt hätte gehe ich davon aus, dass der Händler nicht um die Ecke seinen Standort hat und somit das zuständige Insolvenzgericht auch nicht um die Ecke sein wird.**
Wie findet man den Insolvenzverwalter? Wo muss ich mich melden?
Telefonisch ist ja keiner mehr zu erreicheN