Ware gekauft bei Insolvenz

Sollte das Unternehmen insolvent sein, erlangt man den Status eines Gläubigers. Jedoch ist ein Unternehmen erst Insolvent wenn es defacto pleite ist.

Von dem Geld was der Insolvenzverwalter „eintreibt“ z.B. durch Verkauf / Auktion des Inventars (z.B. Restposten im 1€ Shop) oder Verkauf des Unternehmens werden die Gläubiger bezahlt.

Dadurch erzielt man jedoch nie eine so hohe Summe, dass alle offenen Forderungen zu 100% bezahlt werden können. Aus eigener Erfahrung als Gläubiger durchschnittlich 20%.

Interessant ist jedoch, dass das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter seine Gebühren + seine Kosten durch Beauftrage (z.B. Schätzer vom Auktionshaus) als erstes von der Insolvenzmasse abschöpft…

Ebenso ist festzuhalten, dass bei einer Insolvenz sich um andere Dimensionen als 120€ dreht, daher sollte man sich vorab auf eine gewisse Bearbeitungszeit einstellen.

**Wichtig!
Als Gläubiger muss man vor dem Insolvenzgericht persönlich erscheinen! Sonst bekommt man nichts zugesprochen.

Wenn der Kunde seine Ware eingeschickt hätte gehe ich davon aus, dass der Händler nicht um die Ecke seinen Standort hat und somit das zuständige Insolvenzgericht auch nicht um die Ecke sein wird.**