Wenn ein Kunde in einem Geschäft, welches sehr eng und unübersichtlich gestaltet ist, beim sich herumdrehen an einen Warenständer stößt, in dem die Ware nicht gesichert ist, dann ein Teil der Ware abstürzt und auf einen darunter am Boden liegenden Plastikzwerg stürzt. Wer muss zahlen?
Hallo,
jedoch habe ich das noch nie erlebt und dabei einige Jahre im EZH gearbeitet.
Das wird doch immer abgeschrieben.
Daher würde ich sagen, dass Ware den Kunden nicht gefährden darf.
Das ist vermutlich eine Auslegungssache zwischen fahrlässig (nicht bezahlen) und grob fahrlässig (bezahlen).
Vielleicht schaut einer aus dem Rechtsbrett mal herüber.
Gruß, Ingo
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Hallo,
jedoch habe ich das noch nie erlebt und dabei einige Jahre im
EZH gearbeitet.
Das wird doch immer abgeschrieben.
Hallo !
Kommt darauf an wie sich der Kunde verhält und um den Betrag! Ich arbeite seit 15 Jahren im EH: Wenn der Kunde nen lauten macht und rummotzt -lass ich es bezahlen. Der Kunde kann sich den Betrag ja von seiner Versicherung wiederholen.
Wenn der Kunde nett ist und sich entschuldigt und fragt ob er es bezahlen soll, ggf. noch aufräumen will, schreib ich es auf Null ab.
ein geistesgegenwärtiger Kunde
wäre sogleich laut schreiend mit zu Boden gestürzt und hätte mit dem Schreien gar nicht mehr aufgehört sondern sogar gesteigert und gesteigert. Er hätte also laut schreiend auf dem Boden gelegen und hätte sich gewälzt und immer lauter und mehr geschrieen. Dann wäre er plötzlich verstummt, hätte heftigst mit den Beinen gezuckt, die Augen verdreht und wäre mit einem Seufzer in vermeintliche Ohnmacht gefallen. Kurz drauf wäre er mit einem fürchterlichen Hustenanfall wieder erwacht und hätte abermals geschrieen (nicht etwa: aua, aua, sondern wie ein 2-jähriger, laut und wie am Spieß).
Irgendwann wäre es dann zu einem Menschauflauf gekommen und vielleicht wäre auch ein Verkäufer oder gar ein Abteilungsleiter oder Geschäftsführer erschienen und erst die vereinten Anstrengungen um Beruhigung des Verunglückten liessen die Schmerzensschreie versiegen. Die Geschäftführung hätte möglicherweise ein Interesse daran gezeigt, den Unglücklichen aus dem Verkaufsraum zu bekommen - vielleicht in ein Büro. Möglicherweise wären dem Unglücklichen pasable Angebote unterbreitet worden - sozusagen zur „Linderung“ seiner erlittenen Pein…
Wäre ja vorstellbar…
Ein paar besinnliche Tage wünscht
ein erheiterter
Ray
Auch wenn der Aufbau im Laden den gegebenen Schilderungen oben entspricht? Wenn einer seinen Laden so eng baut, ist er es doch teilweise selbst schuld. Ich bin zwar nicht der Kunde, der „einen Lauten macht“, aber wenn Du mir da mit bezahlen kämst, würde ich es drauf ankommen lassen.
Gibt es da nicht evtl. sogar Vorschriften, wie breit so ein Gang mindestens zu sein hat? Also von Fluchtwegen weiß ich sowas, aber von normalen „Regal-Gängen“?